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Thema Positionen A-Z (© unsplash)

Positionen A-Z

Der GDV vertritt die Interessen des Versicherungssektors gegenüber der Politik. Die Branche hat eine große Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft. Entsprechend vielfältig und umfangreich sind auch die Themen, mit denen sich der Verband in den politischen Diskurs einbringt. Auf dieser Seite finden Sie unsere Positionen von A bis Z.

Unsere Positionen

Deutschland steht vor entscheidenden Jahren. Die Bundesregierung verspricht eine „Koalition der Modernisierung“ und will mehr Fortschritt wagen. Der Krieg in der Ukraine hat die Prioritäten verschoben – in der politischen Agenda der Bundesregierung, in Deutschland und in Europa.  Unsere Positionen zeigen, in welchen Themen wir uns in die anstehenden politischen Debatten und Vorhaben einbringen und zu gemeinsamen Ergebnissen kommen wollen.

  • Autonomes Fahren

    Die laut Koalitionsvertrag geplante inhaltliche Schärfung des Gesetzes zum autonomen Fahren sollte zwei Grundsatzentscheidungen des 2021 verabschiedeten Gesetzes nicht infrage stellen. 

    Erstens muss es für Unfallopfer hinsichtlich der Haftung bei der aktuell klaren und einfachen Regelung bleiben: Wird beim Betrieb eines Fahrzeugs ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters oder der Halterin den Schaden. So muss sich niemand sorgen, dass er nach einem Unfall mit einem autonom fahrenden Auto schlechter behandelt wird als bislang.  

    Zweitens ermöglicht das Gesetz zum autonomen Fahren im Falle eines Unfalls den Betroffenen Zugang zu den Betriebsdaten des autonomen Fahrzeugs. Gerade bei einem autonom fahrenden Auto muss feststellbar sein, wer den Fehler gemacht hat und wer am Ende die Verantwortung trägt. Wer mangelhafte Systeme auf den Markt bringt, muss sich im Rahmen geltender Gesetze verantworten. Die Kfz-Versicherer würden entsprechende Produkthaftungsansprüche prüfen und durchsetzen. 

    Weitere Informationen:


  • Bauvorschriften

    Ein zentraler Ansatzpunkt für präventive Maßnahmen ist das deutsche Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Denn wir planen, bauen und sanieren in Deutschland heute den Gebäudebestand, der in den nächsten Jahren den Folgen des Klimawandels begegnen muss. Weil Annahmen und wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Klimaforschung im Raumordnungsrecht, in Baugesetzen und Rechtsverordnungen nur unzureichend berücksichtigt sind, werden noch immer Bebauungspläne in Risikogebieten ausgewiesen, werden zu viele Flächen ungehindert versiegelt und Materialien verbaut, die Extremwetterereignissen nicht standhalten. In die Regelung der Baugesetzgebung sollte daher das Schutzziel „klimaangepasstes Bauen“ aufgenommen werden, damit schon im materiellen Recht für die Planung, den Bau und die Sanierung des Gebäudebestandes verankert wäre, wie den Folgen des Klimawandels in den nächsten Jahrzehnten zu begegnen ist. 

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Positionpapier für ein zeitgemäßes und nachhaltiges Bauordnungs- und Bauplanungsrecht unserem Dossier.

  • Betriebsrente

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz brachte – selbst in Zeiten der Pandemie – neue Impulse für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der Koalitionsvertrag knüpft mit Überlegungen für bessere Renditechancen auch außerhalb von Sozialpartnermodellen (SPM) zurecht daran an: Wie bei der privaten Altersvorsorge ist auch hier die Flexibilisierung von Beitragsgarantien ein zentraler Hebel, um die Verbreitung voranzubringen. 

    Die ersten SPM stehen inzwischen am Start. Damit diese Form der bAV auf tarifvertraglicher Basis ihr Potenzial entfalten kann, sollte mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten bei Aufbau und Umsetzung geschaffen werden. So sollten zum Beispiel die Aufgaben der Tarifpartner bei der Kapitalanlage klarer definiert werden. Zudem gilt es, die gezielte Förderung von Niedrigverdienenden entlang der allgemeinen Einkommensentwicklung weiter zu dynamisieren, damit Unterstützung in diesem Bereich nicht abrupt enden muss.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Dossier.

  • Cybersicherheit

    Cyberkriminalität ist die dunkle Seite der Digitalisierung und hat sich zu einer ernsten Bedrohung für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt. Um die IT-Sicherheit wirksam zu stärken, ist eine Kooperation aller Akteure erforderlich. Die Ampelkoalitionäre haben dafür vielfältige Ansätze entwickelt – von der Verpflichtung staatlicher Stellen, Sicherheitslücken beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden, bis hin zur Unterstützung mittelständischer Unternehmen bei Digitalisierung und IT-Sicherheit.   

    Die Versicherungswirtschaft ist für das Erreichen dieser Ziele ein starker Partner: Sie engagiert sich intensiv im Kampf gegen Cyberkriminalität und sensibilisiert insbesondere mittelständische Unternehmen für die Gefahren aus dem Netz. Versicherer verbessern die Cyber-Abwehr der Wirtschaft, indem sie die IT-Sicherheit ihrer Kunden prüfen, auf Sicherheitslücken hinweisen und – falls notwendig – Verbesserungen einfordern. So tragen die Versicherer dazu bei, den Standort Deutschland und jeden hier tätigen kleinen und mittelständischen Unternehmer zu stärken. 

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Dossier.

  • Datenökonomie

    Digitalisierte Daten sorgen für Wertschöpfung und Wohlstand. Versicherer gehen entlang ihrer Wertschöpfungskette mit vielen Daten um, weil sie Risiken richtig einschätzen, entsprechende Angebote entwickeln und im Schadensfall schnell Hilfe leisten wollen.

    Die Förderung von Dateninfrastrukturen, wie von der Ampelkoalition vereinbart, ist dabei ein richtiges Ziel. Ebenso richtig ist, den Zugang zu Daten öffentlicher Stellen (Open Data) zu verbessern. Dabei müssen Vertrauen und Sicherheit im Einklang mit Effizienz und Anwenderfreundlichkeit im Vordergrund stehen. Sonst verlieren datenbasierte Geschäftsmodelle europäischer Unternehmen im Wettbewerb gegenüber amerikanischen Tech-Anbietern und chinesischen Staatskonzernen. 

    Weitere Informationen:

  • Datenschutz

    Ein innovationsfreundliches Datenschutzrecht ist Voraussetzung für die Entwicklung von KI-Anwendungen. Hohe Standards des Schutzes personenbezogener Daten und die Souveränität der Verbraucher über ihre Daten müssen mit praxistauglichen Möglichkeiten ausbalanciert werden. Die bisherigen Erfahrungen mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zeigen, dass diese Balance noch nicht in allen Bereichen gelungen ist. Damit die DSGVO ihrer Rolle als internationale Standardsetzung auch in Zukunft gerecht werden kann, sollte die nächste Evaluierung zum Anlass genommen werden, bestehende Hindernisse zu beseitigen. Es muss rechtssicher möglich sein, Daten zum Training von KI zu nutzen. Vollautomatisierte Entscheidungen, die im Interesse der Kunden schnelle Vertragsabschlüsse und eine rasche Schadenregulierung ermöglichen, dürfen nicht an datenschutzrechtlichen Hürden scheitern. Das Ziel der Bundesregierung, ein ambitioniertes Abkommen für einen rechtssicheren Datentransfer auf europäischem Schutzniveau mit den USA zu erreichen, sollte hohe Priorität haben.

  • Diversity

    Erfahrungen, Lebensläufe, Alter, Geschlecht oder Herkunft – Vielfalt ist Teil unserer Gesellschaft und damit auch Teil des Arbeitslebens. Vielfältige Perspektiven machen Teams leistungsfähiger und innovativer. So wie Versicherer für Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen Schutz bieten, möchten sie auch arbeiten: in Teams, in denen Diversity als Chance begriffen wird. Dabei geht es um mehr als Geschlechtergerechtigkeit: Es geht um Vielfalt in einem umfassenden Sinne.  Deshalb folgte auf die Gründung des Branchenbeirats „Women in Leadership and Culture“ vor mehr als zehn Jahren 2021 die Einrichtung eines Expertenkreis Diversity mit dem Ziel, das Thema ganzheitlich voranzutreiben. Die deutschen Versicherer arbeiten erfolgreich daran, Vielfalt in den Unternehmen auf allen Ebenen zu etablieren. Wenn nun die Bundesregierung die Förderung von Diversity vorantreiben will, ist es wichtig, dass Unternehmen dabei den Freiraum behalten, sich entsprechend aufzustellen.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Dossier.

  • Elektromobilität

    Der beschlossene Ausbau der Ladeinfrastruktur ist unter Verkehrs- und Klimaschutzgesichtspunkten ein wichtiger Schritt. Der Bau neuer, dezentraler E-Ladestellen kann die Elektromobilität und damit die Transformation zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft und Gesellschaft wesentlich voranbringen. Um die Gefahr von Bränden beim Laden wirksam zu verhindern, sind bei Planung, Installation und Betrieb der Ladestationen sicherheitstechnische Anforderungen zu beachten und bauliche, anlagentechnische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen und Präventionsmöglichkeiten zu ergreifen. Nur sichere Ladestationen sind ein Beitrag zum Gelingen und zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Energie- und Mobilitätswende.

    Weitere Informationen:

  • Fachkräftemangel

    Die Versicherer stehen mit anderen Branchen im ständigen Wettbewerb um die klügsten Köpfe und Talente. Vor allem in den Bereichen Vertrieb und IT fehlen dringend benötigte Fachkräfte. Die Versicherer bieten vielfältige Möglichkeiten von der Ausbildung über Werkstudienplätze bis hin zu Weiterbildung, um qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewinnen. Darüber hinaus sind politische Weichenstellungen erforderlich, die zu einer Entspannung des Arbeitsmarktes führen. Die Maßnahmen der Fachkräftestrategie der Ampelkoalition können nur gelingen, wenn Arbeitgeber und Politik an einem Strang ziehen: Die deutschen Versicherer bieten attraktive Bedingungen in den unterschiedlichen Phasen des Erwerbslebens – vom Berufseinstieg über Familienzeiten bis hin zum Rentenübergang. Im Gegenzug muss die Politik die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Flexibilität bei Arbeitszeiten, beim Renteneintritt oder dem Wechsel von Voll- und Teilzeit individuell und ohne bürokratische Hürden möglich sind. Zuwanderung allein wird den Mangel an Fachkräften nicht heilen; entwickelt werden müssen konkrete, branchenspezifische Konzepte und unternehmensindividuelle Möglichkeiten.

  • Geldwäscheprävention

    Eine effektive Bekämpfung der Geldwäsche ist für Gesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen zentral. Hierfür bedarf es möglichst einheitlicher Regelungen in Europa. Wir unterstützen daher die Position der Bundesregierung, die Vorgaben durch eine europäische Verordnung EU-weit zu vereinheitlichen. Um Ressourcen effektiv einzusetzen, ist eine Konzentration auf Sachverhalte mit hohem Risiko erforderlich, die wiederum abhängig vom konkreten Geschäftsbereich sind. Die grundsätzlich geringen Geldwäscherisiken der Versicherungswirtschaft müssen im Rahmen des risikobasierten Ansatzes auch mit entsprechend geringeren Pflichten und Aufwänden – letztlich Kosten für Unternehmen und Versicherte – einhergehen. Vor diesem Hintergrund bleibt die etablierte nationale Aufsicht, die mit dem Versicherungsgeschäft vertraut ist, weiterhin angemessen. Es besteht kein Anlass, diese auf eine EU-Behörde zu verlagern.

  • Künstliche Intelligenz

    Nicht jeder Algorithmus ist gleich schon künstliche Intelligenz (KI). Die Definition von KI ist für den Anwendungsbereich künftiger Regulierung entscheidend. Um zukunftssicher zu sein, sollte die Definition nur KI-spezifische Konzepte und keine bekannten mathematischen Methoden, zum Beispiel lineare Modelle oder statistische Methoden, umfassen. Algorithmen, die keine Form des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung enthalten, sollten nicht unter die KI-Regulierung fallen.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz setzt das Vertrauen aller Beteiligten voraus. KI-Systeme zur Prämienberechnung, Risikozeichnung und Schadenregulierung im Versicherungsbereich unterliegen strikten Vorgaben durch allgemeine Gesetze sowie dem strengen Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen. Ebenso genügen sie den Ansprüchen der Kundinnen und Kunden an einen vertrauenswürdigen Umgang mit ihren Daten. Daten- und IT-Sicherheit und Datenschutz sind selbstverständlich für die datenbasierten Geschäftsmodelle der Versicherer. 

    Bestehende gesetzliche Regelungen zum Datenschutz, zum Verbraucherschutz, dem Schutz gegen unlautere Geschäftspraktiken und dem Schutz vor Diskriminierung gelten auch im Bereich der KI, denn sie sind technologieneutral. Ergänzende Regulierung sollte nur für hoch-riskante KI-Anwendungen in Betracht gezogen werden. Entscheidend ist die korrekte Abgrenzung zwischen nicht- und hoch-riskanten KI-Anwendungen. Die Einordnung von Sektoren als hochriskant sollte nach nachvollziehbaren Kriterien und nicht pauschal erfolgen. Der Versicherungsbereich ist aufgrund der bestehenden und technologieneutralen Regulierung kein hochriskanter Sektor. Daher ist auch das Bekenntnis der Ampelkoalition richtig, bei den Verhandlungen zum Artificial Intelligence Act der EU „auf einen mehrstufigen risikobasierten Ansatz zu setzen und eine innovationshemmende ex-ante-Regulierung vermeiden“ zu wollen.

    Weitere Informationen finden Sie im Dossier

  • Landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung

    Unwetter, Dürren und eine Zunahme witterungsbedingter Risiken führen in der Landwirtschaft zu Ernteverlusten und Ertragsausfällen. Es ist deshalb richtig, eine nachhaltige Landwirtschaft zu stärken, die ökologisch und ökonomisch tragfähig ist. Für die Kompensation witterungsbedingter Ertragsausfälle in der Landwirtschaft haben die Versicherer einen in anderen europäischen Ländern bewährten Lösungsansatz: die landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung. Ohne staatliche Förderung allerdings findet sie nicht die notwendige Verbreitung, um Wetterrisiken privatwirtschaftlich abzusichern. Die Agrarminister der Länder schlagen deshalb eine Förderung dieser Versicherung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) vor. Ex-post-Hilfen der öffentlichen Hand an Landwirte bei Ernteausfällen oder Ernteverlusten würden damit vermieden und ein System vorausschauender Vorsorge geschaffen, das Aufwendungen kalkulierbar macht und im Schadenfall Rechtssicherheit gibt. 

    Weitere Informationen:

    Medieninformation: Landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung

  • Lkw-Abbiegeassistenten

    Die Koalitionsparteien fördern den nachträglichen Einbau von Lkw-Abbiegeassistenten. Ihr europaweiter Einbau ist seit 2022 in allen neuen Fahrzeugtypen und wird ab 2024 in allen Neufahrzeugen verpflichtend. Die Assistenten können nach Erkenntnissen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) allein in Deutschland jedes Jahr etwa 30-40 zu Fuß Gehende oder Rad Fahrende das Leben retten – wenn sie flächendeckend in jedem Lkw vorhanden wären. Die deutschen Versicherer sprechen sich daher dafür aus, die Förderung solange fortzuführen, bis der gesamte Lkw-Bestand mit den lebensrettenden Assistenten ausgerüstet ist; alternativ könnte eine entsprechende Nachrüstung älterer Lkw gesetzlich vorgeschrieben werden.

  • Lkw-Stellflächen

    Erfreulicherweise hat sich die Ampelkoalition darauf geeinigt, sichere Stellflächen für LKW an und um Autobahnen auszubauen. Das könnte perspektivisch die hohe Zahl von Ladungsdiebstählen senken. Nach den Berechnungen mehrerer Wirtschaftsverbände unter Beteiligung des GDV kommt es in Deutschland jährlich zu rund 26.000 Ladungsdiebstählen von Lkw. Ihr wirtschaftlicher Schaden ist beträchtlich: Allein die gestohlenen Güter haben einen Wert von 1,3 Milliarden Euro, weitere Schäden von 900 Millionen Euro entstehen durch Konventionalstrafen für Lieferverzögerungen, Reparaturkosten sowie Umsatzeinbußen und Produktionsausfälle bei den eigentlichen Abnehmern. Verschwindend gering ist im Vergleich die Zahl der sicheren Parkplätze. Das kommt den Tätern – meist hochprofessionell agierende internationale Banden – ebenso entgegen wie der geringe Fahndungsdruck. Dieser sollte parallel zum Ausbau der sicheren Lkw-Flächen nach dem Vorbild des erfolgreich abgeschlossenen grenzüberschreitenden Projekts „Cargo“ des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt erhöht werden.

    Weitere Informationen:

  • Mobilitätsdatengesetz

    Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, Verkehrsdaten wettbewerbsneutral nutzbar zu machen. Damit könnte das Mobilitätsdatengesetz auch den Zugang zu Daten aus vernetzten Fahrzeugen ermöglichen. Diese Daten sind ein wertvolles Gut: Sie bergen großes Potenzial für neue Dienstleistungen rund um das Auto. Wie gut der Markt in Zukunft funktionieren wird, hängt in erster Linie von der Frage ab, wer wann wie auf die Autodaten zugreifen und mit den Fahrerinnen und Fahrern kommunizieren kann. Hier etabliert die Automobilindustrie derzeit ein System, nach dem Halter beziehungsweise Fahrer ihre Daten nur eingeschränkt einem dritten Dienstleister über die Server des Herstellers weiterleiten können. Damit könnten die Hersteller die Datenflüsse kontrollieren und den Wettbewerb einschränken. Aus Sicht der Versicherer gehören die Daten aber nicht den Herstellern, sondern in die Hände der Verbraucher. Sie müssen frei entscheiden können, an wen sie ihre Fahrzeugdaten übermitteln. Zum anderen muss eine solche Übermittlung für alle Anbieter – Hersteller, Werkstätten, Automobilclubs, Versicherer – technisch problemlos möglich sein. Ein Mobilitätsdatengesetz sollte diese wettbewerbsneutrale Nutzung möglich machen.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Für ein nachhaltiges und klimaneutrales Engagement benötigen Unternehmen umfangreiche, verlässliche sowie einfach handhabbare Informationen über die Risiken und Auswirkungen ihrer Geschäftspraktiken. Mit der sogenannten Taxonomie wird in der Europäischen Union dafür ein einzigartiges Klassifizierungssystem geschaffen, das definiert, was nachhaltiges Wirtschaften ist. Versicherer, die in Unternehmen der Realwirtschaft investieren wollen, benötigen diese Informationen, damit sie ermessen können, wie nachhaltig sie investieren oder ob sie bestimmte Risiken übernehmen können. Die Unternehmen sollen diese Nachhaltigkeitsinformationen künftig auf Basis der Corporate Sustainability Reporting Directive standardisiert und vergleichbar zur Verfügung stellen. Durch einen „Europäischen Datenzugangspunkt“ werden die Informationen digital zugänglich und automatisiert abrufbar sein. So wird die Basis für nachhaltige Investitionsentscheidungen immer weiter verbessert. Versicherer sind sowohl Nutzer von Nachhaltigkeitsinformationen als auch Bereitsteller von Daten (als Investitionsobjekte). Aus dieser Doppelperspektive heraus haben sie Vorschläge vorgelegt, damit die nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten nicht überfrachtet werden. Es gilt, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren und dem Berichtsaufwand einen konkreten Mehrwert gegenüberzustellen.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem CSRD-Positionspapier

  • Nachhaltigkeit Versicherungsschutz

    Der Ausbau der erneuerbaren Energien, innovative Technologien sowie veränderte Produktionsprinzipien sind essenziell, um Treibhausgasemissionen und Ressourcenverbrauch zu mindern. Die Bundesregierung hat sich hier viel vorgenommen: Eine ambitionierte Kreislaufwirtschaftsstrategie, die Etablierung eines Wasserstoffmarktes und ehrgeizige Ausbauziele für Strom und Wärme aus regenerativen Quellen.  

    Versicherer unterstützen diese Entwicklungen, indem sie Versicherungsschutz für innovative Verfahren und Risikotechnologien entwickeln. Wir wollen unsere langjährige Erfahrung in der Schadensprävention einbringen, damit keine Ressourcen durch vermeidbare Schäden verbraucht werden: Innovation und Wandel müssen zügig und zugleich sicher vorangehen. Das schafft auch Akzeptanz in der Bevölkerung.  

    Die Kreislaufwirtschaft beispielsweise braucht hinreichend Betriebsfläche, um Stoffe lagern, sortieren und aufbereiten zu können, bis sie wieder in Herstellungsprozesse eingespeist werden. Dies stärkt den Personen- und Sachwertschutz. 

    Für die Installation und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen, Biogas und Energiespeichern sollten weiterhin hohe Sicherheitsstandards gelten, gerade beim Brand- und Umweltschutz.  

    Wir begrüßen auch die Initiative der Bundesregierung, mit dem Prinzip „Nachhaltigkeit by Design“ die Merkmale „Lebensdauer“ und „Reparaturfähigkeit“ zu Produkteigenschaften zu machen. Dies unterstützt unsere Arbeit an Lösungen, um Leitprinzipien des nachhaltigen Handelns wie „Reparatur statt Neukauf“ oder „build back better“ in Versicherungsprodukten zu verankern.  

  • Naturgefahrenportal

    Der angekündigte Ausbau eines digitalen Portals für Umweltdaten zu einem öffentlich nutzbaren Archiv für Kartierungs- und Artendaten ist ein richtiger Schritt; er sollte jedoch ambitionierter umgesetzt werden: Die Versicherer regen an, vorhandene Umwelt-, Wetter- und Geodaten in einem nationalen Managementsystem für klimawandelbedingte Risiken zu bündeln und für eine individuelle, standortgenaue Bewertung und Beurteilung dieser Risiken öffentlich zugänglich zu machen. Nur wer Gefährdungen durch Hochwasser und Starkregen, Sturm und Hagel kennt, kann präventiv tätig werden und Risiken nachhaltig mindern.

    Hier geht es zu unserem Hochwasser-Check und Naturgefahren-Check.

  • Naturgefahren Versicherungsschutz

    Einheitliche Standards für die Bewertung von Naturgefahrenrisiken, Bauverbote in Überschwemmungsgebieten, die Unterstützung von Privathaushalten bei individuellen Präventionsmaßnahmen – all diese Vorhaben sind geeignet, den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Dennoch braucht es ergänzenden Schutz durch Versicherungen. Denn verheerende Naturkatastrophen wie an der Ahr und anderswo sind in Zeiten des Klimawandels keine singulären Ereignisse mehr, sondern können jeden treffen. Die Versicherer wollen deshalb die unabdingbaren Präventionsmaßnahmen des Bundes durch notwendigen Versicherungsschutz flankieren und dafür sorgen, dass jedes Haus eine Versicherung gegen Naturgefahrenrisiken erhält. Voraussetzung dafür ist eine Rahmengesetzgebung des Bundes, die es ermöglicht, den Schutz gegen sogenannte Elementarrisiken nicht nur bei Neuverträgen in der Wohngebäudeversicherung vorzusehen, sondern diesen Elementarschutz bei bereits bestehenden Verträgen (Altbestand) rechtssicher anzufügen. Diese Lösung machte Ad-hoc-Hilfen des Staats überflüssig. Sie würde in Kombination mit einer Opt-Out-Regelung verfassungsrechtliche Risiken einer Pflichtversicherung vermeiden und wäre in einem funktionierenden Markt zudem schnell umzusetzen: Eine um den Elementarschutz ergänzte Wohngebäudeversicherung wäre dann Standard. 

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Positionspapier zur Zukunft der Versicherung gegen Naturgefahrenereignisse in Deutschland  

  • New Work

    Die Veränderung der Wirtschaft durch technologische Innovation, vielfältigere Erwerbsverläufe und sich verändernde Erwartungen an ein erfüllendes und sinnstiftendes Arbeiten macht vor keiner Branche halt. Für die Beschäftigten ist Arbeit heute mehr als Broterwerb. Neben dem Gehalt bestimmen weitere Faktoren die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz: Die fortschreitende Digitalisierung und der Einsatz neuer Technologien verändern die betrieblichen Abläufe, neue Arbeitsformen halten Einzug. In FinTechs, Insurtechs und bei den Plattform-Giganten sind sie bereits gelebte Praxis. Versicherer wollen diese Herausforderung als Chance annehmen. Dazu müssen neue, innovative Arbeitsformen wie Crowdworking oder Plattformarbeit auch bei Versicherern möglich sein.

    Die Versicherungswirtschaft hat bereits vor der Corona-Pandemie mit ihrem Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten einen Rahmen geschaffen, um dem Wunsch der Beschäftigten und Arbeitgeber nach mehr Flexibilität im Arbeitsleben zu entsprechen. Eine vorausschauende Tarifpolitik und ein konstruktiver Dialog der Sozialpartner haben dies unterstützt. Aber auch das Arbeitszeitrecht muss sich an das veränderte Arbeitsumfeld anpassen: Es ist gut, dass die Bundesregierung sich vorgenommen hat, Experimentierräume zuzulassen, die von den starren Tageshöchstarbeitszeiten abweichen können, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen. Was noch fehlt, ist der große, mutige Schritt hin zu einer flexibel gestaltbaren Arbeitszeit. In die richtige Richtung weisen bereits die geplante klare Abgrenzung des Homeoffice als Form der mobilen Arbeit von der Telearbeit sowie die Ermöglichung grenzüberschreitender mobiler Arbeit. Der Abbau hoher Hürden sollte weitergehen.

  • Private Altersvorsorge

    Der Koalitionsvertrag stellt eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge in Aussicht. Dabei sollen künftig alle Erwerbstätigen, also auch Selbstständige, gefördert für das Alter vorsorgen können – ein wichtiger Beitrag, damit eine durchgängige Vorsorge auch bei flexiblen Erwerbsbiografien möglich ist. Besonders dringlich ist es, Sicherheit und Renditechancen für die Vorsorgenden in eine neue Balance zu bringen. Dazu muss der gesetzlich geforderte 100-prozentige Beitragserhalt flexibler werden. Eine reduzierte Garantievorgabe, zum Beispiel nur noch 80 Prozent, würde für die Kunden deutlich chancenorientierte Anlagemöglichkeiten zulassen und weiterhin Stabilität und Planbarkeit gewährleisten. Privatwirtschaftliche Standardprodukte ohne komplizierte Wahlmöglichkeiten, die einfacher zu beraten sind, auch digital abgeschlossen werden können und kostengünstiger als komplexe Produkte mit bürokratischer Förderung angeboten werden können, sollten Teil der Reform sein. Ein leicht verständliches, attraktiveres und transparentes Fördersystem, das sich automatisch an die fortschreitende Einkommensentwicklung anpasst, gehört rund 20 Jahre nach der letzten großen Reform in jedem Fall auch dazu.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Dossier.

  • Private Investoren

    Die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur setzt viel Kapital und Know-how voraus. Die neuen geopolitischen Herausforderungen engen jedoch den finanziellen Spielraum der öffentlichen Hand ein. Umso mehr kommt es auf privates Kapital an. Ein weiterer Vorteil ist, dass mit privatem Kapital nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen schneller umgesetzt werden können als über eine rein öffentliche Beschaffung. So können Kosten für spätere Generationen deutlich verringert werden. Bereits der Koalitionsvertrag eröffnet die Möglichkeit, ausgewählte Einzelprojekte im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften umzusetzen. Das grundsätzliche Bekenntnis zur ÖPP-Option ist ein wichtiger Schritt, für den sich die Versicherungswirtschaft schon seit geraumer Zeit einsetzt.

  • Schifffahrt

    Verkehrs- und Transportsicherheit beschränkt sich nicht auf die Straße. Die deutschen Versicherer beobachten seit Jahren insbesondere durch die immer größer werdenden Containerschiffe steigende wirtschaftliche und ökologische Risiken in der Schifffahrt. Bei großen Containerschiffen passen mittlerweile weder die Manövriereigenschaften noch die Brandgefahren zu den gängigen Sicherheitssystemen. 

    Zum einen mehren sich seit zwei Jahren die Verluste von Containern, die bei schwerer See über Bord gehen – meist als Folge seitlicher Schwingungen („Rollen“), denen die Sicherung der bis zu zwölf Lagen hohen Containerstapel nicht mehr gewachsen ist. Gelangen die Container ins Meer und brechen dort auseinander, wird die wertvolle Ladung zu Müll und dieser zur Gefahr für Küsten, Fische, Vögel und andere Tiere. 

    Zum anderen haben sich die Feuerlöschsysteme auf Containerschiffen in den letzten 40 Jahren kaum weiterentwickelt. Eine wirksame Brandbekämpfung ist dadurch meist nur von außen möglich. Auf hoher See sind Brände für die Mannschaft, die Ladung und das Schiff ein enormes Risiko. 

    Der GDV hat für beide Probleme Lösungsansätze entwickelt und setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für ihre Umsetzung ein. 

    Weitere Informationen:

  • Selbstständigkeit

    Die Bundesregierung will eine Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige, die nicht ohnehin über ein obligatorisches System abgesichert sind. Wer nicht in die gesetzliche Rente einzahlen will, kann sich mit einem privaten Vorsorgeprodukt absichern. Voraussetzung: Die gewählte Altersvorsorge muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.

    Die Basisrente erfüllt diese Anforderungen schon heute: Sie wurde für die Zielgruppe der Selbstständigen entwickelt, ist der gesetzlichen Rente steuerlich gleichgestellt, beim Bezug von Arbeitslosengeld II gesichert und bietet darüber hinaus ein lebenslanges Alterseinkommen. Ein wirklich einfaches und unbürokratisches Opt-out wie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist entscheidend, damit aus der sozialpolitisch gut gemeinten Vorsorgepflicht keine Einheitsabsicherung wird.   

  • Smart-Home

    Die Versicherer setzen sich dafür ein, die Menschen in einem besonders sensiblen Raum besser zu schützen – in ihrem Zuhause. Dafür müssen die Cyberrisiken von Smart-Home-Geräten wirksam und effektiv begrenzt werden. Alle Hersteller sollten daher verpflichtet werden, für eine feste Laufzeit Sicherheitsupdates automatisch auf die Geräte zu laden und den Ablauf des Supportzeitraums auf den Geräten klar zu kennzeichnen.

  • Solvency II

    Die Überprüfung des Aufsichtssystems Solvency II ist auf der Zielgeraden. Der Europäische Rat hat sich bereits positioniert und ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird in diesem Jahr erwartet. Der Koalitionsvertrag setzt die richtigen Akzente im laufenden legislativen Prozess: Änderungen am System, insbesondere bei den Kapitalanforderungen, sollten evidenz- und risikobasiert erfolgen. Denn eine sachlich nicht gerechtfertigte Änderung der Zinsextrapolation könnte den Spielraum der Lebensversicherer für langfristige Investitionen deutlich einschränken und damit das Potenzial für Investitionen in eine klimafreundliche Infrastruktur verringern. Dies stünde dem Ziel der Bundesregierung entgegen, Bedingungen für langfristige Investitionen von Kapitalsammelstellen zu verbessern. Positiv ist zudem das Bekenntnis der Bundesregierung zu einer stärkeren Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips im Review. Das komplexe Regelwerk könnte so in der Aufsichtspraxis künftig besser an unternehmensindividuelle Geschäftsmodelle und Risikoprofile angepasst werden.

  • Start-Ups

    Start-Ups sind ein Motor für Innovationen. Ein gründungsfreundliches Umfeld ist daher ein zunehmend wichtiger Wettbewerbsfaktor. Die Bundesregierung will hier Impulse setzen und Deutschland zum „führenden Start-Up-Standort in Europa“ machen. Institutionellen Investoren sollen Wagniskapitalfinanzierungen über einen Zukunftsfonds erleichtert werden. Auch die angekündigte Einrichtung sogenannter Reallabore und die Einführung gesetzlicher Experimentierklauseln könnte innovative Geschäftsmodelle befördern. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft sollten verbesserte Rahmenbedingungen und Erleichterungen für Innovationen aber keine Frage der Größe sein. Auch für die Innovationstätigkeit etablierter Unternehmen sind sie von hoher Bedeutung. In unserem Dossier beleuchten wir das Thema Start-ups aus verschiedenen Perspektiven.

  • Steuerrecht

    Die Bundesregierung spricht sich im Koalitionsvertrag an verschiedenen Stellen für ein einfaches, unbürokratisches und digitales Steuerrecht aus. Große Schritte wären insbesondere der Verzicht auf das Schriftform-Erfordernis sowie die Einführung einfacherer Regeln für die digitale Archivierung. Die Einführung einer globalen Mindeststeuer kann ein wichtiger Baustein für eine fairere und stabilere Steuerweltordnung werden. Hier ist allerdings Augenmaß gefragt. Schon jetzt zeichnet sich – entgegen der Festlegungen im Koalitionsvertrag – ein erheblicher bürokratischer Aufwand ab, der sich an vielen Stellen durch Vereinfachungen und Begrenzungen des Anwendungsbereichs praxisgerecht reduzieren ließe. Durch die neue Weltsteuerordnung darf es zudem insbesondere nicht zu Doppelbesteuerungen und Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen kommen.

  • Sustainable Finance

    Die Bundesregierung will Deutschland zum führenden Standort für ein nachhaltiges Finanzwesen machen und hat entsprechende Maßnahmen angekündigt – von der Ausweitung des Angebots grüner Anleihen bis hin zur Aktivierung privaten Kapitals für Transformationsprojekte. Bei Einzelprojekten und Beschaffungen sollen öffentlich-private Partnerschaften ermöglicht werden. Diese Maßnahmen sind wichtig und richtig, denn wenn mehr und passende grüne Investitionsmöglichkeiten ausgewiesen werden, von Erneuerbaren Energien bis hin zu Infrastrukturprojekten, kann das Kapital von Versicherern helfen, Investitionslücken zu schließen. Der langfristige Anlagehorizont der Versicherer macht sie zu prädestinierten Investoren in grüne Anleihen oder grüne Infrastruktur. 

  • Vertrieb

    Was Versicherungsvertrieb ist, wird in der europäischen Vertriebsrichtlinie IDD genau definiert. Der Vertrieb umfasst faktisch die gesamte Customer Journey.  Beratung gehört genauso dazu, wie das Vorbereiten und Unterstützen der Menschen beim Abschluss von Versicherungsverträgen, das Mitwirken bei der Verwaltung der Verträge und bei der Erfüllung der Versicherungsverträge. Das wird beispielsweise vor allem bei der Unterstützung im Schadenfall sichtbar. Vermittler/-innen und Kund/-innen kommunizieren und interagieren sowohl digital als auch persönlich miteinander. Vertrieb ist heute „hybrid“.

    Wer Versicherungen vertreibt, muss in der Europäischen Union bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich an Regeln halten, denn Versicherungsvertrieb ist reguliert und wird beaufsichtigt. In Deutschland sind Versicherer und Vermittler/-innen übrigens per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Kund/-innen zu beraten, wenn sie einen Anlass dazu erkennen. Sie müssen nachvollziehbar begründen, warum sie ein Produkt empfehlen und ihre Beratung dokumentieren. Sie haften dabei für Falschberatung. Alle, die im Vertrieb tätig ist, müssen sich regelmäßig mindestens 15 Stunden pro Jahr weiterbilden. Die Vermittlung von Versicherungen  ist eine anspruchsvolle Dienstleistung. Sie muss adäquat vergütet werden. 

    In Deutschland haben die Menschen die Wahl, ob sie sich in Versicherungsangelegenheiten direkt an einen Versicherer wenden, eine/n Vermittler/-in einschalten, der oder die vom Versicherer bezahlt wird oder sich an jemanden wenden, der ein Honorar in Rechnung stellt. Diese Wahl sollte nicht eingeschränkt werden. Vor diesem Hintergrund macht sich der GDV für eine Koexistenz verschiedener Vergütungsformen stark und lehnt Provisionsverbote ab.

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