Unsere Positionen zur Mobilität
-
Autonomes Fahren
Die laut Koalitionsvertrag geplante inhaltliche Schärfung des Gesetzes zum autonomen Fahren sollte zwei Grundsatzentscheidungen des 2021 verabschiedeten Gesetzes nicht infrage stellen.
Erstens muss es für Unfallopfer hinsichtlich der Haftung bei der aktuell klaren und einfachen Regelung bleiben: Wird beim Betrieb eines Fahrzeugs ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters oder der Halterin den Schaden. So muss sich niemand sorgen, dass er nach einem Unfall mit einem autonom fahrenden Auto schlechter behandelt wird als bislang.
Zweitens ermöglicht das Gesetz zum autonomen Fahren im Falle eines Unfalls den Betroffenen Zugang zu den Betriebsdaten des autonomen Fahrzeugs. Gerade bei einem autonom fahrenden Auto muss feststellbar sein, wer den Fehler gemacht hat und wer am Ende die Verantwortung trägt. Wer mangelhafte Systeme auf den Markt bringt, muss sich im Rahmen geltender Gesetze verantworten. Die Kfz-Versicherer würden entsprechende Produkthaftungsansprüche prüfen und durchsetzen.
Weitere Informationen:
- Positionspapier: Gesetzentwurf zum autonomen Fahren: Das Haftungssystem bleibt, die Fehlersuche wird komplexer
- Medieninformation: Assistenzsysteme machen Autofahren sicherer, verbreiten sich aber nur langsam
- Dossier: Automatisiertes Fahren
-
Elektromobilität (UDV Unfallforschung der Versicherer)
Die Zahl der Elektrofahrzeuge nimmt zu. Sie sind leiser als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren und werden von anderen Verkehrsteilnehmern schlechter wahrgenommen. Seit 2021 müssen daher alle neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in der EU mit einem akustischen Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System - AVAS) ausgestattet sein. Dies gibt ein künstlich erzeugtes Geräusch ab, das einem Verbrennungsmotor ähneln und das Verhalten des Fahrzeugs anzeigen muss. Allerdings zeigte sich, dass Elektrofahrzeuge beim Beschleunigen auch mit AVAS noch schlechter wahrgenommen werden als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Es ist daher notwendig, die gesetzlichen Vorgaben für AVAS in Bezug auf die Beschleunigung zu optimieren.
-
Lkw-Abbiegeassistenten
Die Koalitionsparteien fördern den nachträglichen Einbau von Lkw-Abbiegeassistenten. Ihr europaweiter Einbau ist seit 2022 in allen neuen Fahrzeugtypen und wird ab 2024 in allen Neufahrzeugen verpflichtend. Die Assistenten können nach Erkenntnissen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) allein in Deutschland jedes Jahr etwa 30-40 zu Fuß Gehende oder Rad Fahrende das Leben retten – wenn sie flächendeckend in jedem Lkw vorhanden wären.
Die deutschen Versicherer sprechen sich daher dafür aus, die Förderung solange fortzuführen, bis der gesamte Lkw-Bestand mit den lebensrettenden Assistenten ausgerüstet ist; alternativ könnte eine entsprechende Nachrüstung älterer Lkw gesetzlich vorgeschrieben werden.Weitere Informationen finden Sie im Forschungsbericht der Unfallforschung.
-
Lkw-Stellflächen
Erfreulicherweise hat sich die Ampelkoalition darauf geeinigt, sichere Stellflächen für LKW an und um Autobahnen auszubauen. Das könnte perspektivisch die hohe Zahl von Ladungsdiebstählen senken. Nach den Berechnungen mehrerer Wirtschaftsverbände unter Beteiligung des GDV kommt es in Deutschland jährlich zu rund 26.000 Ladungsdiebstählen von Lkw. Ihr wirtschaftlicher Schaden ist beträchtlich: Allein die gestohlenen Güter haben einen Wert von 1,3 Milliarden Euro, weitere Schäden von 900 Millionen Euro entstehen durch Konventionalstrafen für Lieferverzögerungen, Reparaturkosten sowie Umsatzeinbußen und Produktionsausfälle bei den eigentlichen Abnehmern. Verschwindend gering ist im Vergleich die Zahl der sicheren Parkplätze. Das kommt den Tätern – meist hochprofessionell agierende internationale Banden – ebenso entgegen wie der geringe Fahndungsdruck. Dieser sollte parallel zum Ausbau der sicheren Lkw-Flächen nach dem Vorbild des erfolgreich abgeschlossenen grenzüberschreitenden Projekts „Cargo“ des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt erhöht werden.
Weitere Informationen:
- Medieninformation: Diebe stehlen Waren im Wert von 1,3 Milliarden Euro aus Lkw
- TIS: Maßnahmen gegen Ladungsdiebstähle – Bedingungen
- TIS: Gesicherter Lkw-Parkplatz – Unverbindliche Sicherungsanforderungen
-
Mobilitätsdatengesetz
Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, Verkehrsdaten wettbewerbsneutral nutzbar zu machen. Damit könnte das Mobilitätsdatengesetz auch den Zugang zu Daten aus vernetzten Fahrzeugen ermöglichen. Diese Daten sind ein wertvolles Gut: Sie bergen großes Potenzial für neue Dienstleistungen rund um das Auto. Wie gut der Markt in Zukunft funktionieren wird, hängt in erster Linie von der Frage ab, wer wann wie auf die Autodaten zugreifen und mit den Fahrerinnen und Fahrern kommunizieren kann. Hier etabliert die Automobilindustrie derzeit ein System, nach dem Halter beziehungsweise Fahrer ihre Daten nur eingeschränkt einem dritten Dienstleister über die Server des Herstellers weiterleiten können. Damit könnten die Hersteller die Datenflüsse kontrollieren und den Wettbewerb einschränken. Aus Sicht der Versicherer gehören die Daten aber nicht den Herstellern, sondern in die Hände der Verbraucher. Sie müssen frei entscheiden können, an wen sie ihre Fahrzeugdaten übermitteln. Zum anderen muss eine solche Übermittlung für alle Anbieter – Hersteller, Werkstätten, Automobilclubs, Versicherer – technisch problemlos möglich sein. Ein Mobilitätsdatengesetz sollte diese wettbewerbsneutrale Nutzung möglich machen.
-
Schifffahrt
Verkehrs- und Transportsicherheit beschränkt sich nicht auf die Straße. Die deutschen Versicherer beobachten seit Jahren insbesondere durch die immer größer werdenden Containerschiffe steigende wirtschaftliche und ökologische Risiken in der Schifffahrt. Bei großen Containerschiffen passen mittlerweile weder die Manövriereigenschaften noch die Brandgefahren zu den gängigen Sicherheitssystemen.
Zum einen mehren sich seit zwei Jahren die Verluste von Containern, die bei schwerer See über Bord gehen – meist als Folge seitlicher Schwingungen („Rollen“), denen die Sicherung der bis zu zwölf Lagen hohen Containerstapel nicht mehr gewachsen ist. Gelangen die Container ins Meer und brechen dort auseinander, wird die wertvolle Ladung zu Müll und dieser zur Gefahr für Küsten, Fische, Vögel und andere Tiere.
Zum anderen haben sich die Feuerlöschsysteme auf Containerschiffen in den letzten 40 Jahren kaum weiterentwickelt. Eine wirksame Brandbekämpfung ist dadurch meist nur von außen möglich. Auf hoher See sind Brände für die Mannschaft, die Ladung und das Schiff ein enormes Risiko.
Der GDV hat für beide Probleme Lösungsansätze entwickelt und setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für ihre Umsetzung ein.
Weitere Informationen:
- Diskussionspapier: zu den technischen Ursachen von Containerverlusten auf See und geeignete Gegenmaßnahmen
- Medieninformation: Versicherer warnen vor Umweltschäden durch über Bord gehende Container
- Medieninformation: Wie der Transport auf Containerschiffen wieder sicherer werden könnte
- Artikel: Versicherer fordern besseren Brandschutz auf Containerschiffen