Unsere politischen Positionen zu Klima
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Elementarschutz
Hausbesitzer können ihre Immobilie im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung gegen weitere Naturgefahren, wie etwa Überschwemmung und Starkregen versichern. In Folge der Flutkatastrophe im Jahre 2021 ist erneut eine Diskussion um die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung entbrannt. Die deutschen Versicherer lehnen eine singuläre Pflichtversicherung ohne verbindliche Vorschriften zur Klimafolgenanpassung und Prävention ab und setzen sich weiter für ein Gesamtkonzept ein. Dieses sieht neben einer Versicherungslösung auch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen vor. Als untrennbare Einheit stehen Prävention und Klimafolgenanpassung, Versicherung und Vorsorge für den extremen Katastrophenfall nebeneinander. Die Versicherer befürchten, dass sich ohne Prävention eine Spirale aus immer mehr Schäden und immer höheren Prämien in Gang setzt, die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell überlasten kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Gesamtkonzept.
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Klimaanpassungsgesetz
Am 1. Juli 2024 ist das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft getreten. Damit wurde ein verbindlicher Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes geschaffen, der auch die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern umfasst. Die deutschen Versicherer begrüßen das Gesetz. Es ist ein erster wichtiger Schritt, um der Bedrohung „Klimakrise“ auch auf staatlicher Ebene strukturiert zu begegnen. Gleichwohl ist fraglich, ob die angestrebten Ziele mit den beschriebenen Methoden und Maßnahmen tatsächlich erreicht werden können, also die Klimakrise eingedämmt werden kann. Insbesondere sehen wir weiteren Handlungsbedarf bei der Klimarisikoanalyse und beim Monitoring. Sie sollten häufiger erfolgen, als zurzeit im Gesetz vorgesehen. Zudem sollte es eine verbindliche Datensatzbeschreibung sowie eine einheitliche Meldeanleitung geben und zwar für alle öffentlichen-rechtlichen Stakeholder in Bund, Länder und Kommunen. Nur so lässt sich die notwendige Transparenz bei der Analyse herstellen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Naturgefahrenmodellierung
Für einen adäquaten Versicherungsschutz gegen Naturgefahren sind valide Informationen zur Risikobewertung. Dazu haben Wissenschaft, Behörden und die Versicherungswirtschaft Naturgefahrenmodelle entwickelt. Beispiele sind die Hochwasser- und Starkregengefährdungsklassen, die in ZÜRS Geo hinterlegt sind. Aktuell erarbeitet die Versicherungswirtschaft eine Sturzflutmodellierung.
Weitere Informationen:
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Schutz gegen Naturgefahren
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Zunahme von Extremwetterereignissen setzen wir uns dafür ein, bundeseinheitliche Vorgaben für das Bauen in Gefahrenbereichen einzuführen. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Bewohnbarkeit“ der Städte und Dörfer. Es definiert die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber regelt mit dieser Norm unter anderem die Entwicklung von Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen. Ebenso gibt sie die Leitplanken für das Bauen im Außenbereich vor.
Weitere Informationen:
- Dossier: Klimafolgenanpassung
- Forderungskatalog: Forderungen, Prävention, Klimafolgenanpassung
- Positionspapier: Versicherung gegen Naturgefahrenereignisse in Deutschland
- Positionspapier: Ergänzung zum Gesamtkonzept der deutschen Versicherer