Unsere politischen Positionen zu Schaden & Unfall
-
Anwaltliche/steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Für anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften wurden umfassende Neuregleungen erlassen. Unter anderem wurde die Möglichkeit der interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern mit anderen Berufen erweitert. Es ergeben sich Herausforderungen für die Berufshaftpflichtversicherung von interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften sowie weitere Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Stellungnahmen:
-
Bauträgervertrag
Das BMJ stellt erneut Überlegungen zu einer obligatorischen Absicherung des Erwerbers für den Fall der Insolvenz eines Bauträgers an. Der GDV hat hierzu aus Sicht der Kautionsversicherer Stellung genommen.
Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme zur Verbesserung der Absicherung des Bestellers für den Fall der Unternehmerinsolvenz.
-
Gefahrstoffverordnung
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt die novellierte Gefahrstoffverordnung. In Gebäuden mit Baubeginn vor Oktober 1993 muss seither grundsätzlich mit dem Vorhandensein von Asbest gerechnet werden – das betrifft rund drei Viertel aller Wohngebäude in Deutschland. Die Versicherungswirtschaft begrüßt das Ziel der Verordnung, den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu stärken.
Um die Umsetzung in der Praxis zu unterstützen, arbeitet die Branche gemeinsam mit der Sanierungswirtschaft an der Weiterentwicklung und Verbreitung emissionsarmer Verfahren. Diese ermöglichen eine sichere, effiziente und wirtschaftlich tragfähige Schadenbehebung. Bis solche Verfahren flächendeckend zur Verfügung stehen, braucht es jedoch Übergangsregelungen, um Verzögerungen und Kostensteigerungen bei der Schadenregulierung zu vermeiden.
Auch mit Blick auf die geplante Absenkung der Akzeptanzkonzentration im Jahr 2029 ist es entscheidend, frühzeitig praktikable Lösungen zu schaffen. Die Versicherungswirtschaft setzt sich daher für eine enge Zusammenarbeit mit Politik, Behörden und Berufsgenossenschaften ein.
Weitere Informationen finden Sie hier:
-
Insolvenzrecht
Der Verband hat sich an der Konsultation zum EU-Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts beteiligt und die darin enthaltenen Vorschläge zur Stärkung von Gläubigerrechten begrüßt. Das geplante sog. Pre-Pack-Verfahren sowie die Einführung vereinfachter verwalterloser Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen werden aufgrund unzureichender Gläubigerbeteiligung und Missbrauchsrisiken jedoch kritisch bewertet.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.
-
Pauschalreiserecht
Die deutschen Versicherer begrüßen das Ziel der EU-Kommission, den Schutz der Pauschalreisenden insbesondere in Krisensituationen noch wirksamer auszugestalten und die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Reiseveranstalter und ihrer Dienstleister weiter zu präzisieren. Begrüßt wird insbesondere, dass Anzahlungen der Reisenden künftig EU-weit grundsätzlich auf 25 % begrenzt werden und nicht früher als 28 Tage vor Reisebeginn verlangt werden können. Die bisherigen Regelungen zum Insolvenzschutz haben sich aus Sicht der deutschen Versicherer allerdings grundsätzlich bewährt, so dass hier allenfalls geringfügige Anpassungen vorgenommen werden sollten.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.
-
Zahlungsverzug
Die Kreditversicherer erkennen das Ziel der EU-Kommission an, das Zahlungsverhalten im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu verbessern und so insbesondere KMU vor verspäteten Zahlungen zu schützen. Die von der EU-Kommission hierzu vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere die Umwandlung der geltenden Zahlungsverzugs-Richtlinie in eine Verordnung, die Einführung einer kurzen absoluten Höchstfrist von 30 Tagen für Zahlungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr und die Einführung von hohen automatischen Verzugszinsen, halten die Kreditversicherer jedoch für kontraproduktiv und nicht praxisgerecht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen greifen in unverhältnismäßiger Weise in die Vertragsfreiheit der Geschäftspartner ein, lassen länder- und branchenspezifische Besonderheiten unberücksichtigt und verhindern flexible Reaktionen in Krisenzeiten. Sie werden fragile Unternehmen vor Liquiditätsprobleme stellen und deren Insolvenzrisiko erhöhen
Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.