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Thema Schaden & Unfall (© Unsplash/Michael Jin)

Schaden & Unfall

Die Schaden- und Unfallversicherer bieten einen umfassenden Versicherungsschutz für alle Lebenslagen und für (fast) alle Wohn- und Alltagssituationen. Mit 23 Millionen Versicherungsfällen bearbeiteten sie rund 63.000 Schadensfälle täglich – vom Autounfall, über den Einbruch bis hin zum Streit vor Gericht. Dossiers und Publikationen informieren auf dieser Seite über die Schaden- und Unfallversicherung.

Publikationen

Unsere GDV-Publikationen geben einen noch detaillierteren Einblick in thematisch relevante Inhalte.

Unsere Positionen zu Schaden & Unfall

  • Anwaltliche/steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften

    Für anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften wurden umfassende Neuregleungen erlassen. Unter anderem wurde die Möglichkeit der interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern mit anderen Berufen erweitert.  Es ergeben sich Herausforderungen für die Berufshaftpflichtversicherung von  interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften sowie weitere Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung.

    Weitere Informationen finden Sie in unseren Stellungnahmen: 

  • Bauträgervertrag

    Das BMJ stellt erneut Überlegungen zu einer obligatorischen Absicherung des Erwerbers für den Fall der Insolvenz eines Bauträgers an. Der GDV hat hierzu aus Sicht der Kautionsversicherer Stellung genommen.

    Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme zur Verbesserung der Absicherung des Bestellers für den Fall der Unternehmerinsolvenz.

  • Gefahrstoffverordnung

    Mit der geplanten Neuregelung der Gefahrstoffverordnung sollen alle Gebäude mit Baubeginn vor Oktober 1993 pauschal unter Asbestverdacht gestellt werden. Aus Sicht des Gesamtverbands der deutschen Versicherer (GDV) geht das weit über das Ziel eines verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutzes hinaus. Dieser ist durch die geltenden Regelwerke ausreichend berücksichtigt und wird durch die Fachkunde der professionellen Akteure vor Ort gewährleistet, die das Asbestrisiko gut einschätzen können.

    Der Generalverdacht dagegen würde bei baulichen Maßnahmen zu erheblichem Mehraufwand und schwerwiegenden Engpässen führen. Er würde die energetische Gebäudesanierung, die Kreislaufwirtschaft und die zügige Behebung von Gebäudeschäden konterkarieren und zugleich die Tendenz zur Schwarzarbeit verstärken. Stattdessen sollte die Dokumentation von Asbestfreiheit im bereits geplanten digitalen Gebäuderessourcenpass umgesetzt werden. Und die Zulassung emissionsarmer sog. Bautechnischer Verfahren durch die Berufsgenossenschaften würde einen verbesserten Arbeitsschutz im Umgang mit Asbest sicherstellen.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme

  • Insolvenzrecht

    Der Verband hat sich an der Konsultation zum EU-Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts beteiligt und die darin enthaltenen Vorschläge zur Stärkung von Gläubigerrechten begrüßt. Das geplante sog. Pre-Pack-Verfahren sowie die Einführung vereinfachter verwalterloser Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen werden aufgrund unzureichender Gläubigerbeteiligung und Missbrauchsrisiken jedoch kritisch bewertet.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.

  • Pauschalreiserecht

    Die deutschen Versicherer begrüßen das Ziel der EU-Kommission, den Schutz der Pauschalreisenden insbesondere in Krisensituationen noch wirksamer auszugestalten und die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Reiseveranstalter und ihrer Dienstleister weiter zu präzisieren. Begrüßt wird insbesondere, dass Anzahlungen der Reisenden künftig EU-weit grundsätzlich auf 25 % begrenzt werden und nicht früher als 28 Tage vor Reisebeginn verlangt werden können. Die bisherigen Regelungen zum Insolvenzschutz haben sich aus Sicht der deutschen Versicherer allerdings grundsätzlich bewährt, so dass hier allenfalls geringfügige Anpassungen vorgenommen werden sollten.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.

  • Zahlungsverzug

    Die Kreditversicherer erkennen das Ziel der EU-Kommission an, das Zahlungsverhalten im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu verbessern und so insbesondere KMU vor verspäteten Zahlungen zu schützen. Die von der EU-Kommission hierzu vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere die Umwandlung der geltenden Zahlungsverzugs-Richtlinie in eine Verordnung, die Einführung einer kurzen absoluten Höchstfrist von 30 Tagen für Zahlungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr und die Einführung von hohen automatischen Verzugszinsen, halten die Kreditversicherer jedoch für kontraproduktiv und nicht praxisgerecht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen greifen in unverhältnismäßiger Weise in die Vertragsfreiheit der Geschäftspartner ein, lassen länder- und branchenspezifische Besonderheiten unberücksichtigt und verhindern flexible Reaktionen in Krisenzeiten. Sie werden fragile Unternehmen vor Liquiditätsprobleme stellen und deren Insolvenzrisiko erhöhen

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.

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