Unsere politischen Positionen zu Regulierung & Recht
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Bürokratieentlastung
Auch in den Versicherungsunternehmen sind die Bürokratiekosten massiv angewachsenen. Bürokratieabbau ist daher aus Sicht des GDV eines der wichtigsten Themen. Statt neue Regelungen zu schaffen, sollten bestehende konsequent hinterfragt und gegebenenfalls abgeschafft werden. Der Verband befürwortet dabei die One-in-two-out-Regel, also dass für eine neue Regelung zwei alte abgeschafft werden. Zudem wäre ein jährliches Bürokratieentlastungsgesetz sinnvoll, so wie es bereits in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung vom Juli 2024 vorgesehen war und das von allen wesentlichen politischen Seiten unterstützt wurde. Für die Versicherungswirtschaft hat der GDV bereits Vorschläge unterbreitet: als Antwort auf die Umfrage des Bundesjustizministeriums von Anfang 2023.
Auch auf europäischer Ebene ist eine deutliche Verringerung der bürokratischen Anforderungen dringend nötig. Die Vorgabe der Kommissionspräsidentin, die Berichtspflichten um ein Viertel zu verringern, geht dabei in die richtige Richtung.
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Globale Mindestbesteuerung
Die USA scheren aus der globalen Mindeststeuer aus. Daher gehört diese generell auf den Prüfstand. Sollte sie beibehalten werden, muss sie grundlegend vereinfacht werden. Bei der Gesetzgebung zur Missbrauchsabwehr sind Doppelregelungen abzubauen. Mit der Einführung der globalen Mindeststeuer sind Regelungen des Außensteuergesetzes (AStG) obsolet geworden, zumindest für die in ihren Anwendungsbereich fallenden Unternehmensgruppen. Mindestens diese Unternehmen sollten daher nicht noch zusätzlich die Regelungen des AStG-Hinzurechnungsbesteuerung erfüllen müssen.
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Insolvenzrecht
Der Verband hat sich an der Konsultation zum EU-Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts beteiligt und die darin enthaltenen Vorschläge zur Stärkung von Gläubigerrechten begrüßt. Das geplante sog. Pre-Pack-Verfahren sowie die Einführung vereinfachter verwalterloser Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen werden aufgrund unzureichender Gläubigerbeteiligung und Missbrauchsrisiken jedoch kritisch bewertet.
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Solvency II
Solvency II definiert den Rahmen für das System der Versicherungsaufsicht in Europa. Die Überprüfung wurde mit der Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie im Januar 2025 abgeschlossen. Die Anwendung der neuen Regeln beginnt am 30. Januar 2027. Bis dahin müssen die Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden. Der Verband plädiert dafür, dass die Bundesregierung dabei auf eine schlanke Umsetzung der Änderungen achtet und Ermessensspielräume nutzt, um unnötige bürokratische Aufwände zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen für deutsche Versicherer in Europa sicherzustellen.
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen und die Aufwände der Unternehmen zur Umsetzung von Solvency II hängen von den technischen Änderungen der Delegierten Verordnung ab. Diese dürfen die Zielsetzungen der Richtlinie nicht konterkarieren. Insbesondere sollten die Maßnahmen für langfristige Garantien gestärkt werden.
Außerdem soll der neue Rahmen für kleinere Versicherer möglichst praxistauglich ausgestaltet werden. Kleine, nicht-komplexe Versicherer (SNCU) sollen unbürokratisch Zugang zu proportionalen Erleichterungen erhalten. Einzelne Erleichterungen für Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich für SNCU fallen, sollten nicht übermäßig komplex sein.
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Unternehmenssteuerrecht
Die Rahmenbedingungen für Unternehmen am Standort Deutschland haben sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Verantwortlich dafür sind unter anderem der Ukrainekrieg, hohe Energiepreise, der Fachkräftemangel, verschlechterte weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen (insbesondere infolge der erratischen Zollpolitik der USA), hohe steuerliche und bürokratische Lasten sowie zuletzt stark gestiegene Arbeitskosten. In diesem schwierigen Umfeld ist es wichtig, dass das deutsche Unternehmenssteuerrecht international wettbewerbsfähig bleibt. Dies bedingt, dass Unternehmen keinesfalls höher belastet werden sollten, sondern vielmehr entlastet. Mit der von der neuen Regierungskoalition im Sommer 2025 beschlossenen Senkung des Körperschaftsteuersatzes wird hier erfreulicherweise ein Schritt in die richtige Richtung unternommen – wenn auch leider nur in kleinen Jahresschritten und erst ab 2028. Neben der Schaffung von Investitionsanreizen sind vor allem Strukturreformen geboten. Das Steuerrecht sollte einfacher, systematischer, verlässlicher und rechtsformneutral werden.
Rechtsformneutralität bedeutet für die Versicherungswirtschaft, dass Versicherungsunternehmen nicht benachteiligt werden dürfen, weil sie ihre Tätigkeiten aus aufsichtsrechtlichen Gründen nicht in einem einzigen Unternehmen betreiben können (sog. Spartentrennungsgrundsatz). Handlungsbedarf besteht deshalb insbesondere bei der Umsatzsteuer: Die derzeit bestehenden Regelungen zur sogenannten umsatzsteuerlichen Organschaft sind nicht mehr zeitgemäß und sorgen für Rechtsunsicherheit. Eine Neuregelung würde Klarheit schaffen, sowohl für die Unternehmen als auch für Finanzverwaltung und Finanzgerichte.
Allgemein muss das Steuerrecht in Deutschland entschlackt und vereinfacht werden. Diverse sich teilweise überlagernde Anti-Missbrauchsvorschriften können und müssen abgebaut werden. Mitteilungs-, Mitwirkungs- und Meldepflichten sind auf ein Mindestmaß zurückzubauen. Auch die ertragsteuerliche Organschaft, die ertrag- und grunderwerbsteuerliche Behandlung von Umstrukturierungen, die Anrechnung ausländischer Steuern sowie die Einlagenrückgewähr sind praxistauglich und rechtssicher zu reformieren. Zudem sollte das Steuerverfahren weiter digitalisiert und effizienter ausgestaltet werden.
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