Verbreitung der Betriebsrenten stagniert Link kopieren
Die betriebliche Altersversorgung (bAV), mit der Beschäftigte über ihren Betrieb eine zusätzliche Rente aufbauen können, ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Die Zahl der aktiven Anwartschaften ist seit der Rentenreform 2001 zunächst von knapp 14,6 auf rund 21 Millionen (Stand: 2023) gestiegen. Seit über zehn Jahren stagniert die Anzahl der Anwartschaften jedoch und ist zuletzt von 2021 bis 2023 sogar leicht gesunken. Die Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG), die im Dezember 2025 verabschiedet wurde, soll dagegen wirken und neue Impulse setzen, um die Verbreitung zu erhöhen.
Rund 21 Millionen Anwartschaften bedeuten, dass nur rund die Hälfte (52 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hierzulande eine betriebliche Altersversorgung besitzt. Lücken bestehen vor allem bei klein- und mittelständischen Betrieben, die seltener eine betriebliche Altersversorgung anbieten als große Konzerne. Generell ist auch im Osten Deutschlands die bAV weniger verbreitet als im Westen.