Verbesserungsbedarf bei Verbreitung und in den Details Link kopieren
Die betriebliche Altersversorgung (bAV), mit der Beschäftigte über ihren Betrieb eine zusätzliche Rente aufbauen können, hat in den vergangenen Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen. So stieg die Zahl der aktiven Anwartschaften seit der Rentenreform 2001 von knapp 14,6 auf rund 20,09 Millionen (Stand: 2023). Zuletzt sorgte 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) für neue Impulse. Es enthält bessere Fördermöglichkeiten, die insbesondere Geringverdiener/-innen zugutekommen, und es erlaubt den Arbeitgebern, im Rahmen des sogenannten Sozialpartnermodells eine reine Beitragszusage zu vereinbaren statt einer garantierten Rente. Drei Sozialpartnermodelle auf tarifvertraglicher Basis sind inzwischen gestartet.
Jedoch ist die Verbreitungsquote der bAV seit 2015 leicht gesunken, weil der Markt nicht so stark zugelegt hat wie die Zahl der Beschäftigten. Und rund 21 Millionen Anwartschaften bedeuten eben auch, dass nur rund die Hälfte (52 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hierzulande eine betriebliche Altersversorgung besitzt. Lücken bestehen vor allem bei klein- und mittelständischen Betrieben, die seltener eine betriebliche Altersversorgung anbieten als große Konzerne. Generell ist auch im Osten Deutschlands die bAV weniger verbreitet als im Westen.
Als Hemmschuh entpuppt sich auch die zum Teil geltende gesetzliche Vorgabe des vollständigen Erhalts der zugesagten Beiträge zu Rentenbeginn. Daraus resultiert eine zwar sichere, aber eben auch weniger renditestarke Kapitalanlage - und letztlich geringere Renten.