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Dossier: Betriebliche Altersversorgung (© Unsplash / Scott Blake)

Dossier: Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist die zweite Säule unseres Rentensystems und ein effizientes Instrument der Alterssicherung. Steuerlich begünstigt und vom Arbeitgeber bezuschusst, bauen Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer damit eine Zusatzrente auf.

06.02.2026
Statistische Perspektive

Verbreitung der Betriebsrenten stagniert Link kopieren

Die betriebliche Altersversorgung (bAV), mit der Beschäftigte über ihren Betrieb eine zusätzliche Rente aufbauen können, ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Die Zahl der aktiven Anwartschaften ist seit der Rentenreform 2001 zunächst von knapp 14,6 auf rund 21 Millionen (Stand: 2023) gestiegen. Seit über zehn Jahren stagniert die Anzahl der Anwartschaften jedoch und ist zuletzt von 2021 bis 2023 sogar leicht gesunken. Die Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG), die im Dezember 2025 verabschiedet wurde, soll dagegen wirken und neue Impulse setzen, um die Verbreitung zu erhöhen. 

Rund 21 Millionen Anwartschaften bedeuten, dass nur rund die Hälfte (52 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hierzulande eine betriebliche Altersversorgung besitzt. Lücken bestehen vor allem bei klein- und mittelständischen Betrieben, die seltener eine betriebliche Altersversorgung anbieten als große Konzerne. Generell ist auch im Osten Deutschlands die bAV weniger verbreitet als im Westen.

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Politische Perspektive

Neue Impulse für eine stärkere Verbreitung Link kopieren

Die Politik hat erkannt, dass Betriebsrenten ein effizientes Instrument sind, um Menschen in großer Zahl zu einer zusätzlichen Absicherung zu verhelfen – ergänzend zur gesetzlichen Rente. 

Die Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, die im Dezember 2025 verabschiedet wurde, enthält aus Sicht der Versicherer gute Maßnahmen, um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. Es ist richtig, Betriebsrenten vor allem dort zu stärken, wo sie bis heute wenig verbreitet sind: bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. 

Es hätte aus Sicht der Versicherer jedoch noch mehr getan werden können, um möglichst viele Beschäftigte zu erreichen. Zum Beispiel sollten die angesparten Gelder stärker am Kapitalmarkt arbeiten dürfen, nicht nur bei klassischen Pensionskassen, sondern bei allen Anbietern von betrieblicher Altersversorgung. Auch das neue Opt-Out hätte breiter angelegt werden können. Es wäre besser, wenn Unternehmen jeder Größe und nicht nur Unternehmen ohne Tarifvertrag erlaubt wird, ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einzubinden, sofern diese nicht widersprechen. 

Ob die Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes die Verbreitung der Betriebsrenten effektiv erhöhen kann, wird sich zeigen müssen. 

Branchenperspektive

Gute Rahmenbedingungen – für alle Durchführungswege Link kopieren

Für die Assekuranz hat die betriebliche Altersversorgung einen hohen Stellenwert. Über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds ist der Sektor in verschiedene Durchführungswege der bAV direkt eingebunden. Zusammen mit den Rückdeckungen, die Betriebe zur Absicherung der von ihnen gewährten Ansprüche nutzen – kommen die Versicherer auf 16,3 Millionen Verträge – und sind damit eine zentrale Stütze des Systems.

Aus Sicht der Lebensversicherer ist eine regelmäßige Anpassung und Verbesserung der Rahmenbedingungen unerlässlich, um die Attraktivität der bAV zu erhalten und weiter zu erhöhen. Um die Verbreitung von Betriebsrenten noch weiter zu steigern, braucht es gute Ideen - auch über die gerade verabschiedete Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hinaus.  

Verbraucherperspektive

Die Ansprüche wachsen Link kopieren

Dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu halten, ist den meisten Menschen bewusst. Millionen von Arbeitnehmer/-innen haben die bAV in ihre Lebens- und Vermögensplanung einbezogen. Und sie verlassen sich darauf, dass die für die Zukunft abgegebenen Leistungszusagen unangetastet bleiben.