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© Christian Kruppa

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Schaden-Kosten-Quote (auch Combined Ratio)

Die Schaden-Kosten-Quote ist eine Kennzahl aus der Schaden- und Unfallversicherung. Sie bezeichnet das Verhältnis zwischen den Versicherungsleistungen, die ein Unternehmen für entstandene Schäden aufwenden muss (Schadenquote) sowie den Kosten für den Versicherungsbetrieb (Betriebskostenquote) einerseits und andererseits den eingenommenen Prämien innerhalb eines Geschäftsjahres. Dabei gilt: Liegt die Schaden-Kosten-Quote eines Versicherungsunternehmens über 100 Prozent, macht es einen versicherungstechnischen Verlust. Liegt die Quote hingegen unter 100 Prozent, macht der Versicherer Gewinn.

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Schadendurchschnitt

Teilt man den Betrag, den die Summe der Schäden inklusive der Rückstellungen kostet, durch die Anzahl der einzelnen Schäden, erhält man den Schadendurchschnitt.

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Schadenfreiheitsrabatt

Wer keine Autounfälle verursacht, erhält einen günstigeren Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Der Versicherer gewährt den Schadenfreiheitsrabatt. Die jeweilige Höhe ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherer.

Der Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird jeweils zum 1. Januar für das vergangene Kalenderjahr neu eingestuft. Liegt kein Versicherungsschaden vor, wird man in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Eine Umstufung in einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt kann nur erfolgen, wenn mindestens sechs Monate ununterbrochen Versicherungsschutz bestanden hat. Eine Rückstufung erfolgt, wenn im abgelaufenen Kalenderjahr Schäden am Auto der Versicherung gemeldet wurden. Maßgeblich ist hier der Tag der Schadenmeldung.

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Schadenhäufigkeit

Die Schadenhäufigkeit gibt die Zahl der Schäden bezogen auf die Anzahl der Versicherungsverträge innerhalb einer definierten Versicherungssparte an. Ein fiktives Beispiel: In einem Jahr wurden 2.000 Modelle eines bestimmten Autoherstellers gestohlen. Setzt man nun die Anzahl der geklauten Pkw in Relation der insgesamt versicherten Wagen desselben Herstellers, erhält man die Schadenhäufigkeit.

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Schadenminderungspflicht

Der Versicherungsnehmer muss im Schadensfall dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird. Je nach Versicherungsvertrag gehört die Schadenminderungspflicht zu seinen Obliegenheiten. Ein Beispiel: Direkt nach einem Unwetter sollten zerstörte Fenster provisorisch abgedichtet werden, um das Eindringen von Regenwasser und damit größere Schäden zu verhindern.

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Schlussüberschuss

Der Schlussüberschuss ist ein Teil der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung. Er wird dem Versicherten erst bei Rentenbeginn oder am Ende der Versicherung verbindlich zugeteilt. Der Schlussüberschuss wird jährlich neu festgelegt. Er kann daher im Verlauf schwanken. Er kann ganz oder teilweise entfallen.

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Selbstbeteiligung (auch: Selbstbehalt)

In der Schaden- und Unfallversicherung können Kunden mit ihrem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Das bedeutet: Der Kunde übernimmt einen festgelegten Teil der Kosten selbst, wenn ein Schaden entstanden ist. Mit einer Selbstbeteiligung können Kunden in der Regel ihre Prämien reduzieren.

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Sofortrente

Bei der Sofortrente beginnt die Rentenauszahlung auf Lebenszeit direkt nach Abschluss des Vertrages. Deshalb ist die Sofortrente besonders für ältere Menschen interessant. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Beitrag auf einmal einzahlt. Die Höhe der eingezahlten Summe bestimmt die Höhe der Rente. Das Geld kann beispielsweise aus einer Erbschaft oder aus der Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung stammen. Eine spätere Kündigung des Vertrages ist nicht möglich.

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Sonderausgabenabzug

Riester- und Basisrenten können auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dazu muss bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV ausgefüllt werden.

Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.

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Standmitteilung

Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung hat, wird einmal pro Jahr von seinem Versicherer per Standmitteilung über das erreichte Vorsorgevermögen und die zu erwartende Rente informiert. Mit Hilfe der Standmitteilung können Kunden die Entwicklung ihres Vertragskapitals überprüfen, um ihre private Absicherung gegebenenfalls anzupassen. Unerlässlich ist eine deutliche Unterscheidung zwischen garantierten und unverbindlichen Leistungen, wie zum Beispiel den Überschüssen.

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Sterbetafel

Aus einer Sterbetafel lässt sich ablesen, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person eines bestimmten Alters in einem bestimmten Zeitraum sterben wird, also wie alt diese Person voraussichtlich wird. In der Regel sind die Tafeln nach Geschlechtern differenziert. Experten können aus Sterbetafeln beispielsweise ablesen, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein 1980 geborenes Mädchen das 90. Lebensjahr erreicht.

Für Lebens- und Rentenversicherer sind Sterbetafeln essentiell, schließlich müssen sie berechnen, wie lange die Altersvorsorge ihrer Kunden reichen muss. Dabei kalkulieren sie mit der sogenannten Generationen-Sterbetafel. Diese ist dynamisch und berücksichtigt, wie sich unsere Lebenserwartung in den nächsten Jahrzehnten entwickeln wird.

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Steuern (bei Lebens- und Rentenversicherungen)

Die Ansparphase

Die Beiträge zu Renten- und Lebensversicherungen sind aus dem Nettoeinkommen zu begleichen und können nicht als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht nur für Renten- und Lebensversicherungen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden: Die Beiträge können zusammen mit sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträgen zu Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungen, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dabei gelten die Höchstbeträge von 1.900 Euro für Arbeitnehmer bzw. 2.800 Euro für Selbstständige.

Ausnahmen gelten für Riester- und Basisrenten, die vom Staat steuerlich gefördert werden. Die darin eingezahlten Beiträge können in der Einkommenssteuererklärung über den Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.

Besteuerung von Kapitalzahlungen aus Lebensversicherungen

Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2004: Eine Kapitalauszahlung ist steuerfrei. Voraussetzung: Der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre lang. Bei Lebensversicherungen zusätzlich: Der Todesfallschutz umfasst wenigstens 60 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge und die Beitragszahlungsdauer beläuft sich auf mindestens fünf Jahre.

Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2004: Ist ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen worden und wird das Kapital erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Als Ertrag gelten die Versicherungsleistungen abzüglich der entrichteten Beiträge. Für nach dem 31. Dezember 2011 geschlossene Verträge gilt: Um die hälftige Besteuerung zu erzielen, darf die Versicherung erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Vertragsabschluss bei Lebensversicherungen ab dem 1. April 2009: Enthält ein Vertrag einen Mindesttodesfallschutz, (wie bei Verträgen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden), werden die Erträge nur zur Hälfte besteuert. Der Mindesttodesfallschutz umfasst entweder mindestens 50 Prozent der Beitragssumme oder er muss den Wert der Versicherung um mindestens 10 Prozent übersteigen. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, muss der Ertrag voll versteuert werden.

Besteuerung von monatlichen Rentenzahlungen aus Lebensversicherungen

Bei Rentenzahlung aus einer Rentenversicherung gilt, dass nur ein pauschalierter Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Es wird also nicht die gesamte Rente besteuert, vielmehr ist nur ein relativ geringer Teil der Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Dieser Ertragsanteil hängt vom Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung ab: Derzeit liegt er für 65-Jährige bei 18 Prozent. Das bedeutet: Nur 18 Prozent der jährlichen Rentenzahlungen fließen in die Berechnung der Einkommensteuer mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz ein. Je jünger man zu Beginn der Rentenzahlung ist, umso höher ist die steuerliche Belastung. Die Rentenzahlungen werden immer ohne steuerlichen Abzug (brutto) ausgezahlt.

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Stornoabzug

Wird eine kapitalbildende Versicherung, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung, vorzeitig gekündigt, fallen üblicherweise Stornogebühren an. Diese Gebühren werden vom Zeitwert des Vertrages abgezogen.

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Stornoquote

Werden Lebensversicherungsverträge gekündigt oder anderweitig vorzeitig beendet, fallen Beiträge weg. Setzt man diese weggefallenen Beiträge ins Verhältnis zur restlichen Anzahl der weiterlaufenden Verträge, erhält man die Stornoquote. Diese Kennziffer, ausgedrückt in Prozent, gilt auch als Qualitäts- bzw. Zufriedenheitsindikator für Lebensversicherungen.

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