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© Christian Kruppa

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Bagatellschaden (auch: Bagatellunfall)

In der Kfz-Versicherung spricht man von einem Bagatellschaden oder auch –unfall, wenn zum Beispiel nur kleinere Blechschäden entstanden sind. Versicherer regulieren Bagatellschäden auch ohne polizeiliche Unfallaufnahme. Die Unfallbeteiligten sollten in diesem Fall für eine unkomplizierte Schadenregulierung amtliche Kennzeichen des Unfallgegners, der Name und die Adressen der beteiligten Fahrer, die Kontaktdaten der Versicherungsgesellschaft, Ort und Zeit des Unfallgeschehens sowie eventuelle Zeugen des Unfallherganges notieren. Auf jeden Fall sollten Fotos vom eigenen und vom gegnerischen Fahrzeugschaden gemacht werden sowie eine Unfallskizze.

Wurde hingegen eine Person bei dem Unfall verletzt oder kann ein Auto nicht mehr weiterfahren, ist es ein normaler Unfall und die Polizei muss den Unfallhergang aufnehmen.

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Basisrente

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist ein privates Vorsorgeprodukt, das nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert. Der Kunde schließt einen Vorsorgevertrag mit garantierten Leistungen und einer Überschussbeteiligung ab. Im Alter erhält der Versicherte lebenslang eine monatliche Rente (Leibrente).

Selbstständige, aber auch Festangestellte, können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern. Generell ist jeder förderungsberechtigt, der einkommensteuerpflichtig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Mehr erfahren…

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Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die Bauherren­Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen das Risiko von Haftungsansprüchen Dritter – vom Baubeginn bis zur Abnahme. Sie ist in jedem Fall wichtig – auch wenn man Architekten, Bauunternehmer oder Bauhandwerker mit dem Bau beauftragt. Denn bereits vom ersten Spatenstich an haftet der Bauherr für Schäden, die andere Personen im Zusammenhang mit dem Bau erleiden;

zum Beispiel wenn:

  • ein Passant von umstürzenden/herabfallenden Teilen verletzt wird.
  • das Nachbarhaus beschädigt wird.
  • ein Auto zertrümmert wird.
  • ein Kind in eine Baugrube fällt.

Der Bauherr muss sich persönlich um die Baustelle kümmern und davon ausgehende Gefahren vermeiden oder beseitigen.

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Beitrag

Unter Versicherungsbeitrag, häufig auch “Prämie” genannt, versteht man den Preis für den Versicherungsschutz, den Kunden an ihre Versicherung bezahlen.

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Beitragserhaltungsgarantie

bedeutet bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente), dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die bis dahin gezahlten Beiträge und die zugeflossenen staatlichen Zulagen für die Leistung zur Verfügung stehen.

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Beitragsfreistellung

Eine Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt, allerdings keine Beiträge mehr eingezahlt werden. Oft ist eine Beitragsfreistellung erst nach einer gewissen Mindestlaufzeit des Vertrages, zum Beispiel frühestens nach zwei bis drei Jahren, möglich. Versicherungskunden sollten aber darauf achten, dass durch weniger Einzahlungen auch die ursprünglich vereinbarten Leistungen sinken. Das gilt für den Todesfallschutz als auch für die spätere Renten- bzw. Kapitalauszahlung.

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Beitragsfreie Versicherung

Dies ist eine Versicherung, für die keine Beiträge mehr zu zahlen sind, z. B. bei gezahltem Einmalbeitrag oder bei Umwandlung einer Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung mit entsprechender Reduzierung der Versicherungssumme.

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Beitragskalkulation

Um die Beiträge zu kalkulieren, fassen Versicherungsunternehmen jeweils gleiche Risiken zusammen. Die Bildung homogener Risikogruppen gilt für alle Versicherungszweige. Auf diese Weise wird Beitragsgerechtigkeit erzielt: Jeder Angehörige einer Risikogruppe zahlt einen der Schwere seines Risikos entsprechenden Versicherungsbeitrag. Generell gilt: Je geringer das Risiko, desto geringer sind auch die Beiträge und umgekehrt.

In der Privaten Krankenversicherung äußert sich das statistische Risiko von Erkrankungen vor allem in den Merkmalen Alter und Geschlecht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung etwa wird nach Fahrzeugarten unterschieden, ferner nach Kriterien wie Motorstärke, Schadenfreiheit, Region, Berufsgruppe. Hingegen ist die Sozialversicherung in starkem Maße vom Solidaritätsprinzip geprägt: Die Beiträge der Arbeitnehmer richten sich nach der Einkommenshöhe. Wer wenig verdient, zahlt auch weniger. Dies wirkt sich zwar auf die Höhe von Rente und Arbeitslosengeld aus, doch eine Leistungsäquivalenz ist nur bedingt vorhanden. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen sogar für alle Mitglieder praktisch gleich.

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Beitragsrückerstattung

Nimmt ein Versicherter in einem Jahr keine Versicherungsleistungen in Anspruch, erhält er gemäß seinem Versicherungsvertrag einen bis mehrere Monatsbeiträge zurückerstattet. Je länger der Versicherte leistungsfrei ist, desto höher fällt die Rückerstattung aus.

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Beitragszahler

ist grundsätzlich der Versicherungsnehmer. Zahlt eine dritte Person die Beiträge, erwirbt diese hierdurch keine Rechte aus dem Versicherungsvertrag. Bei steuerlich geförderten Verträgen (sog. Riester- und Basisrente) ist eine Zahlung des Beitrags durch Dritte in der Regel nicht möglich.

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Berufshaftpflichtversicherung

Bestimmte Berufsgruppen sind durch ihre Tätigkeit dem Risiko ausgesetzt, anderen Menschen Schaden hinzuzufügen, seien es Schäden körperlicher oder finanzieller Art. Zu diesen Berufsgruppen zählen etwa Ärzte, Architekten, Hebammen oder Rechtsanwälte und weitere Freiberufler. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung können sie dieses Risiko abdecken. Die Policen sind auf typische Schadensfälle des jeweiligen Berufsstands zugeschnitten.

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Berufsunfähigkeit

Der Gesetzgeber definiert die Berufsunfähigkeit im Versicherungsvertragsgesetz folgendermaßen: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätigen Versicherten eine Rente, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Auch wer pflegebedürftig ist und mindestens unter Pflegestufe 1 fällt, gilt häufig als berufsunfähig – je nach vertraglicher Vereinbarung.

Die Rente wird innerhalb der beim Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsdauer gezahlt. Mehr erfahren…

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Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung soll vor allem sicherstellen, dass Versicherte ihre Beiträge zur Lebensversicherung auch dann bezahlen können, wenn sie berufsunfähig werden. Die Zusatzversicherung kann auch die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente umfassen. Sie kann nur in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden.

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Betriebliche Altersversorgung (auch: Betriebsrente)

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

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Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftungsrisiken eines industriellen, gewerblichen oder landwirtschaftliches Betriebes ab, die aus den Tätigkeiten des Betriebes entstehen können. Versichert ist nicht nur die gesetzlichen Haftpflicht des Betriebsinhabers, sondern auch die Haftpflicht der Betriebsangehörigen während ihrer betrieblichen Tätigkeit. Die Versicherung schützt den Betrieb vor Schadensansprüchen Dritter. Zunächst prüft sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Ist der Anspruch begründet, übernimmt sie in der Regel die Kosten für Personen-, Sach- und hieraus folgende Vermögensschäden. Ist der Anspruch nicht begründet, wehrt sie ihn – gegebenenfalls auch gerichtlich – ab.

In welcher Höhe der Versicherungsschutz besteht und welche Risiken konkret versichert werden, hängt stark von den Eigenschaften eines Betriebes ab. Ein Landwirt etwa benötigt andere Deckungen als ein Internet-Start-up.

Zusatzdeckungen runden den Risikoschutz eines Betriebes ab. Ein Beispiel: Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung kommt u. a. für Schäden auf, die weiterverarbeitenden Betrieben durch die Verarbeitung oder den Einbau von mangelhaften Erzeugnissen entstehen.

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Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Unternehmen vor Ertragsausfällen, wenn durch Eintritt eines in den zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definierten Sachschadens (z.B. Feuer oder Sturm) die Gewinne und weiterlaufenden Kosten wie etwa die Löhne nicht mehr erwirtschaftet werden können.

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Bewertungsreserven

Vereinfacht ausgedrückt entstehen Bewertungsreserven, wenn der aktuelle Marktpreis von Kapitalanlagen höher ist als der Kaufpreis. Der Wert der Bewertungsreserven ist damit abhängig vom Kapitalmarkt und kann stark schwanken.

Lebensversicherungskunden werden an Bewertungsreserven beteiligt, diese sind Teil der Überschussbeteiligung. Wenn bei Rentenbeginn verteilungsfähige Bewertungsreserven vorliegen, werden Kunden daran anteilig beteiligt. Aufgrund der Schwankungen am Kapitalmarkt ist es auch möglich, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt.

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Bezugsberechtigter

Der Bezugsberechtigte ist die vom Versicherungsnehmer benannte Person, die die Leistung erhalten soll. Grundsätzlich kann jede beliebige Person benannt werden. Nur bei steuerlich geförderten Verträgen (sog. Riester- und Basisrente) ist das anders, da nach den einschlägigen steuerlichen Vorschriften nur bestimmte, dem Versicherungsnehmer nahestehende Personen benannt werden dürfen.

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Bruttoprämie

Die Bruttoprämie – auch als Tarifbeitrag bzw. Garantiebeitrag bezeichnet - ist der Beitrag, den der Versicherte in der Berufsunfähigkeits- bzw. Risikolebensversicherung zur Absicherung seines persönlichen Risikos bei Berufsunfähigkeit zahlt. Sie ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Berufsunfähigkeitsrisiko, vereinbarten Leistungsumfang oder Karenzzeiten aber auch den Verhältnissen am Kapitalmarkt. Eine etwaige Überschussbeteiligung wird häufig als Sofortrabatt auf die Prämie gewährt. Dies führt dazu, dass der Versicherte in der Regel eine niedrigere Nettoprämie bezahlt.

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