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© Christian Kruppa

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Haftpflichtversicherung

Laut Gesetz gilt: Wer anderen einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – im Extremfall mit seinem gesamten Vermögen. Die private ­Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Ist der Anspruch begründet, übernimmt sie

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • die Kosten für Folgeschäden wie z. B. einen Nutzungsausfall
  • bei verletzten Personen die Bergungskosten, Behandlungskosten, den Verdienstausfall und oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden eine Schäden lebenslange Rente.

Darüber hinaus gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen für viele weitere Risiken:

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Hagelschäden

Hagel kann schwere Schäden an Hab und Gut anrichten. So sind die Schäden im Einzelnen versichert:

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Handy- oder Smartphoneversicherung

Wer für die Schäden an seinem Smartphone oder Handy nicht selbst aufkommen möchte, kann eine entsprechende Versicherung für sein Mobiltelefon abschließen. Diese Versicherungen ersetzen häufig den Neuwert eines Gerätes, sollte eine Reparatur unmöglich sein. Diese Risiken können mit Handypolicen abgesichert werden:

  • Bruch- und Wasserschäden
  • Beschädigung durch Dritte
  • Diebstahl oder Einbruchdiebstahl
  • Kurzschluss oder Blitzeinschlag
  • Brand

Verbraucher sollten vor dem Abschluss einer Handyversicherung prüfen, welche Risiken tatsächlich abgedeckt sind. In der Regel werden Handyversicherungen mit neuen oder neuwertigen Handys abgeschlossen.

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haus­ und Grundbesitzer­Haftpflichtversicherung ist erforderlich für alle, die sich noch in der Bauphase befinden oder die ihre Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Denn auch in diesen Fällen ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Diese Versicherung zahlt, wenn Passanten gefährdet oder verletzt werden – zum Beispiel durch eine lose Gehwegplatte, vereiste Bürgersteige oder herabfallende Dachziegel.

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Hausratversicherung

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Sie kommt auf für Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Einbruch/Diebstahl
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Versichert ist das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes Inventar und/oder die Kosten für eine Reparatur, sofern diese sinnvoll ist.

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Haus- und Wohnungsschutzbrief

Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief bietet in Notfällen schnelle Hilfe. Wer sich etwa ausgesperrt hat, kann über den Schutzbriefversicherer einen Schlüsseldienst benachrichtigen, um wieder in die Wohnung zu gelangen. Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Öffnen der Tür und, falls notwendig, für ein provisorisches Schloss.

Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief kann auch in anderen Notfällen nützlich sein. Ist etwa das Abflussrohr einer Badewanne oder des Spülbeckens verstopft, organisiert und bezahlt die Versicherung die Rohrreinigung. Ähnliches gilt auch für Schäden an der Heizungs-, Wasser- und Elektroinstallation eines Hauses. Müssen Silberfische, Motten oder Mäuse bekämpft werden, kommt die Schutzbriefversicherung ebenfalls dafür auf. Auch die Kosten für die Beseitigung von Wespen- oder Bienennestern müssen Hausbesitzer mit einem Schutzbrief nicht selbst tragen.

Haus- und Wohnungsschutzbriefe werden in der Regel als Zusatzbaustein zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten – vergleichbar mit einem Autoschutzbrief, der in Verbindung mit einer Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann. Je nach Schutzbrief kann der Betrag, den der Versicherer für einen einzelnen Schaden übernimmt, gedeckelt sein.

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Höchstrechnungszins

Umgangssprachlich auch Garantiezins genannt. Beim Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung bekommen Verbraucher einen bestimmten Zinssatz für die gesamte Laufzeit ihres Vertrages auf die Sparbeiträge garantiert. Dieser Höchstrechnungszins wird für alle Lebensversicherungen verbindlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Grundlage dafür ist die Entwicklung der Umlaufrendite von soliden europäischen Staatsanleihen in den vergangenen zehn Jahren.

Gut zu wissen: Die  Gesamtverzinsung der Sparbeiträge einer klassischen Lebensversicherung setzt sich aus dem Höchstrechnungszins, der laufenden Überschussbeteiligung und dem Schlussüberschuss zusammen.

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Hochzeitsversicherung

Muss eine Hochzeit unerwartet abgesagt oder verschoben werden, kommt für die finanziellen Folgen die Hochzeitsversicherung auf. In der Regel sind folgende Fälle damit versichert:

  • Das Brautpaar oder ein Angehöriger wird plötzlich schwer krank, hat einen schweren Unfall oder stirbt.
  • Am Eigentum des Brautpaares entsteht ein erheblicher Schaden.
  • Braut oder Bräutigam werden betriebsbedingt gekündigt.

Die Hochzeitsversicherung erstattet die Stornokosten für die Bausteine, die für die Hochzeitsfeier gebucht wurden. Dazu zählen beispielsweise die Saalmiete, Caterer, Mindestverzehr oder Fotografen. Je nach Versicherer sind noch andere Leistungen mit eingeschlossen.

Auch andere privat organisierte Familienfeste, wie etwa eine Kommunion oder ein runder Geburtstag, können mit ähnlichen Policen versichert werden.

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Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Hundehalter müssen für den Schaden aufkommen, den ihre Hunde Dritten zufügen. Der Halter haftet dafür mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe. Hat er dagegen eine Hundehalter- Haftpflichtversicherung, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden.

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung leistet bei

  • Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

Für Hundehalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, sie sind unabhängig von eigenem Verschulden verantwortlich für das, was ihr Hund tut. In mehreren Bundesländern müssen Hundehalter aller Rassen verpflichtend eine Haftpflichtversicherung abschließen. Eine solche Versicherungspflicht besteht derzeit in Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin.

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