Bagatellschaden (auch: Bagatellunfall)
In der Kfz-Versicherung spricht man von einem Bagatellschaden oder auch –unfall, wenn zum Beispiel nur kleinere Blechschäden entstanden sind. Versicherer regulieren Bagatellschäden auch ohne polizeiliche Unfallaufnahme. Die Unfallbeteiligten sollten in diesem Fall für eine unkomplizierte Schadenregulierung amtliche Kennzeichen des Unfallgegners, der Name und die Adressen der beteiligten Fahrer, die Kontaktdaten der Versicherungsgesellschaft, Ort und Zeit des Unfallgeschehens sowie eventuelle Zeugen des Unfallherganges notieren. Auf jeden Fall sollten Fotos vom eigenen und vom gegnerischen Fahrzeugschaden gemacht werden sowie eine Unfallskizze.
Wurde hingegen eine Person bei dem Unfall verletzt oder kann ein Auto nicht mehr weiterfahren, ist es ein normaler Unfall und die Polizei muss den Unfallhergang aufnehmen.
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