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  • Fahrerschutzversicherung
  • Fahrlässigkeit, grobe
  • Fahrradversicherung
  • Feuerrohbauversicherung
  • Forderungsausfall

Fahrerschutzversicherung

Wird ein Autofahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt oder gar getötet, haben er bzw. seine Hinterbliebenen keine Ansprüche gegen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Fahrerschutzversicherung schließt diese Lücke. Voraussetzung ist, dass der Fahrer keinen Anspruch gegen Dritte auf die nach der Fahrerschutzversicherung ersatzfähigen Positionen hat.


Die Fahrerschutzversicherung schützt den Fahrer vor vielen finanziellen Folgen eines Unfalls grundsätzlich so, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht. Ersetzt werden zum Beispiel Verdienstausfall oder eine Hinterbliebenenrente. Welche weiteren Positionen und bis zu welcher Höhe gegebenenfalls die Fahrerschutzversicherung übernimmt, ergibt sich aus den Bedingungen zur Fahrerschutzversicherung, die mit dem Versicherer vereinbart wurden.

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Fahrlässigkeit, grobe

In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Wer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße missachtet und dadurch ein Schaden entsteht, handelt grob fahrlässig. Ein Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten ist etwa, ein Fenster während der Urlaubsreise gekippt zu lassen. Wird dann eingebrochen, kann der Hausratversicherer seine Leistung anteilig kürzen. Bei sehr schwerem Verschulden des Versicherungskunden kann der Versicherer die Entschädigung ganz streichen.

In der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Kaskoversicherung muss in der Regel nur teilweise oder gar nicht für die am Fahrzeug entstandenen Schäden aufkommen, wenn der Versicherungsnehmer den Unfall grob fahrlässig verursacht hat. Das heißt, der Fahrer trägt am Unfallgeschehen eine gewisse Mitschuld, einem anderen Fahrer wäre dieser Unfall so nicht passiert. Sobald eine Mitschuld des Versicherten vorliegt, kann der Versicherer die Leistungen anteilig kürzen. Entscheidend ist dabei die Schwere seines Verschuldens.

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Fahrradversicherung

In dieser Police sind der Verlust oder die Beschädigung des versicherten Fahrrades durch Diebstahl und weitere Gefahren wie etwa Raub, Unterschlagung, Verwechslung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Unfälle aller Art abgedeckt. Eine Fahrradversicherung ist vor allem für teure Räder sinnvoll.

Fahrräder können auch über die Hausratversicherung versichert sein. Wenn das Rad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird, leistet die Hausratversicherung. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern.

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Feuerrohbauversicherung

Ein Bauherr muss seinen Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion extra versichern. Viele Banken geben ohne diese Versicherung keinen Kredit. Das Risiko, dass der Rohbau abbrennt, ist mit einer Feuerversicherung versicherbar. Eine Wohngebäudeversicherung schließt in der Regel eine Feuerversicherung für den Rohbau ein. Deshalb empfiehlt es sich diese bereits bei Baubeginn abzuschließen.

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Forderungsausfall

Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Fahrradfahrer körperlich schwer verletzt wird und dadurch gezwungen wird sein gesamtes Haus behindertengerecht umzubauen? Im Idealfall zahlt die Privat­-Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers. Wenn der Biker aber keine Versicherung hat und darüber hinaus zahlungsunfähig ist, geht das Unfallopfer leer aus.

Für solche Fälle bieten einige Versicherer einen Forderungsausfallschutz an. Der greift, wenn berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers nicht durch den Schadenverursacher erfüllt werden (können). In solchen Fällen entschädigt der Privat­haftpflichtversicherer (anstelle des Verursachers) den Versicherungsnehmer.

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