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  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Unfallforschung der Versicherer (UDV)
  • Unfallversicherung
  • Unruhen, innere
  • Unterversicherung

Unerwartete schwere Erkrankung

Reiseversicherungen leisten bei unerwarteten schweren Erkrankungen. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein. Zunächst definieren wir das Kriterium „unerwartet“ und geben danach Beispiele für „schwere“ Erkrankungen.

Was bedeutet "unerwartet"?

Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.

Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn nach einer vom Versicherer festgelegten Anzahl von Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.

Fall 3: Sofern nach einer vom Versicherer festgelegten Anzahl von Jahr(en) vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.

Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen um den Gesundheitszustand festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung der Erkrankung. 

Beispiele für schwere Erkrankungen, die zu einer Unzumutbarkeit der Reise führen können (nicht abschließend):

  • der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert,
  • die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann,
  • wegen einer ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich ist.

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Unfallforschung der Versicherer (UDV)

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich zur Aufgabe gemacht, die Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen zu verbessern und zu helfen, Unfälle zu vermeiden oder zumindest abzuschwächen.

Dabei verfolgt die UDV einen interdisziplinären Forschungsansatz. Dieser umfasst sowohl die Straße, also die Verkehrsinfrastruktur vom Gehweg bis zur Autobahn, als auch die Fahrzeuge (vom Fahrrad bis zum schweren Lkw) und schließlich den Menschen.

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Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall in der Freizeit dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die private Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen jedes Einzelnen ausgestaltet werden. Sie leistet in Form von:

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Todesfallleistung
  • Tagegeld, Krankenhaustagegeld
  • Übergangsleistung
  • Bergungskosten
  • kosmetischen Operationen

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Unruhen, innere

siehe Innere Unruhen.

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Unterversicherung

Ist die Versicherungssumme einer Hausratversicherung niedriger als die tatsächlich im Haushalt vorhandenen Werte, spricht man von Unterversicherung. Dann muss im Schadenfall mit Abzügen vom Schadenersatz gerechnet werden.

Um Unterversicherungen zu vermeiden, kann man die Versicherungssumme für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Pauschalsystem ermitteln: Beispielsweise können 650 Euro Versicherungssumme pro m² Wohnfläche angesetzt werden. Eine 80 m² große Wohnung wäre demnach mit 52.000 Euro versichert.

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