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© Christian Kruppa

Glossar

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Gefährdungshaftung

Von bestimmten (erlaubten) Tätigkeiten geht grundsätzlich eine gewisse Gefahr für die Umgebung aus, zum Beispiel beim Halten eines Hundes (vgl. Hundehalterhaftpflichtversicherung), bei bestimmten Sportarten oder beim Fahren eines Autos. Wenn eine Gefährdungshaftung vorliegt, haftet der Hundehalter oder Autofahrer deshalb auch für solche Schäden durch seinen Hund oder sein Auto, die ohne seine Mitwirkung oder sein Verschulden entstanden sind.

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Gefahrerhöhung

Versicherer berechnen die Beiträge der Wohngebäude- und Hausratversicherung nach dem Wert einer Immobilie. Sie betrachten aber auch, welchen Risiken oder Gefahren die Sachwerte ausgesetzt sind. Wenn sich nach Vertragsabschluss das Risiko für den Schadenfall erhöht, spricht man von Gefahrerhöhung.

Wenn beispielsweise aus dem ursprünglich privat genutzten Mehrfamilienhaus eine Pension gemacht wird, ist das eine Gefahrerhöhung. Auf Basis des neuen Risikos muss der Versicherer den Versicherungsbeitrag neu berechnen. Wird er darüber nicht informiert, hat er das Recht, Leistung im Schadenfall zu kürzen oder sogar ganz zu verweigern. Deshalb sollten Versicherte ihren Versicherer frühzeitig über mögliche Gefahrerhöhungen informieren.

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Gesundheitsprüfung

Eine Gesundheitsprüfung ist im Allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluss einer Lebens- oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Risikoprüfung wird man vom Versicherer aufgefordert, schriftlich verschiedene Fragen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsvorgeschichte zu beantworten. Diese Fragen beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragstellung. Liegen relevante Einschränkungen vor, z. B. Allergien, müssen darüber auf einem zusätzlichen Fragebogen weitere Angaben gemacht werden. Anhand dieser Angaben wird man einem bestimmten Risikoprofil zugeordnet. Basierend darauf legt der Versicherer einen Beitrag fest, der dann für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert ist.

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Gewässerschaden-­Haftpflichtversicherung (Öltankversicherung)

Sickert Öl aus den Tanks und verseucht das Grundwasser, können die Rettungsmaßnahmen und die Folgeschäden schnell mehrere 100.000 Euro kosten – und die Existenz des Besitzers bedrohen. Deshalb ist eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Die Gewässerschaden­-Haftpflichtversicherung kommt auf, wenn:

  • Öl aus undichten Tanks entweicht und das Grundwasser verseucht.
  • beim Befüllen durch das Tankfahrzeug Öl ins Erdreich sickert – denn auch bei nur geringen Mengen kann der Austausch des Erdreichs hohe Kosten verursachen.
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Gliedertaxe

Wer von einem Unfall bleibende Schäden davon trägt, hat Anspruch auf Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung. Die Höhe der Leistungen ist dabei abhängig vom Invaliditätsgrad. Dieser ergibt sich in erster Linie aus der sogenannten Gliedertaxe, einer Art Bewertungstabelle für verschiedene Beeinträchtigungen einzelner Körperteile. Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrags.

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Grenzversicherung

Autofahrer benötigen in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung - auch wenn sie mit ihrem Kraftfahrzeug (Kfz) aus einem nichteuropäischen Land kommen, das nicht zum Grüne-Karte-System gehört (z. B. Kanada, USA und andere Länder). Bei der Einreise müssen diese Autofahrer deshalb eine sogenannte Grenzversicherung (Frontier Insurance) vorweisen können oder erstmalig abschließen.

Der Versicherungsschein (Police) wird üblicherweise zusammen mit einer Grünen Karte ausgestellt, hat eine Gültigkeit von in der Regel einem Monat bis zu einem Jahr und umfasst den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz. Sollte der Versicherungsschutz noch während des Aufenthaltes im Gültigkeitsgebiet auslaufen, muss der Autofahrer rechtzeitig für eine Verlängerung sorgen.

Die Grenzversicherung ist eine Pflichtversicherung und kann grundsätzlich bei jedem Kfz-Versicherer in Deutschland abgeschlossen werden.

Der Fahrer des Kfz ist zudem verpflichtet den Versicherungsschein bei sich zu führen. Am besten hat er auch die Grüne Karte dabei. Mit diesen Unterlagen kann er nachweisen, dass eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

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Grundfähigkeitsversicherung

Bei der Grundfähigkeitsversicherung werden, wie der Name schon sagt, bestimmte grundlegende Fähigkeiten versichert. Dazu zählen zum Beispiel das Sehen, Sprechen, Gehen, Autofahren oder Treppensteigen. Wer Fähigkeiten verliert, die im Vertrag bestimmt wurden, bekommt von der Versicherung eine vertraglich vereinbarte Monatsrente. Für einen Musiker wäre es zum Beispiel nützlich, sein Gehör zu versichern. Ein Vielfahrer, der sein Auto für den Job braucht, ist auf seine Fähigkeit zum Autofahren angewiesen. In der Regel wird ein Katalog an Fähigkeiten versichert.

Egal welchen Beruf der Betroffene ausübt: In jedem Fall muss ein Arzt feststellen, dass die Einschränkung über einen gewissen Mindestzeitraum besteht. Das können mehrere Monate oder wenige Jahre sein. Wie lange genau, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

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Grüne Karte

Die “Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr”, besser bekannt unter der Bezeichnung “Grüne Karte”, bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Daneben enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Die Grüne Karte ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich. Für welche Länder sie gilt, steht auf der Rückseite der Grünen Karte.

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