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© Christian Kruppa

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Rechnungsgrundlagen

Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation eines Versicherungsvertrages. Diese sind in der Regel die Annahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten.

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Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung nimmt die Interessen des Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten wahr und trägt die dabei anfallenden Kosten – sei dies im privaten oder gewerblichen Bereich.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts
  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
  • Kosten für Mediationsverfahren

Es gibt verschiedene Vertragsarten (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz, Familien-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz, Vereins-Rechtsschutz). Was eine Rechtsschutzversicherung genau abdeckt, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt.

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Regionalklasse

Regionalklassen gibt es für die Kfz-Haftpflicht- sowie für die Voll- und Teilkasko-Versicherung. Sie spiegeln die Schadenbilanz der Regionen wider und sind ein Tarifmerkmal, um Beiträge in der Kfz-Versicherung zu kalkulieren.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird die Regionalklasse vom Fahrverhalten der Autofahrer des Zulassungsbezirks beeinflusst. Berücksichtigt wird die Anzahl der Schäden, die sie verursachen, bezogen auf die Anzahl der dort zugelassenen Fahrzeuge und die durchschnittliche Schadenhöhe. In der Kaskoversicherung werden außerdem die Diebstahlhäufigkeit, die Sturm- und Hagelschäden und die Anzahl der Wildunfälle angerechnet.

Während die Regionalklasse die Schadenbilanz einer Region abbildet, spiegelt die Typklasse die Schadenbilanz eines Automodells wider.

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Regress

Wenn ein Versicherter seine Pflichten verletzt hat, etwa durch grobe Fahrlässigkeit, und einen Schaden verursacht, kann die Versicherung ihren Kunden in Regress nehmen. Das bedeutet, dass sie einen Teil ihrer Schadenleistung vom Versicherten zurückfordern darf. Diese Forderungen sind auf 5.000 Euro gesetzlich gedeckelt. Ein typisches Beispiel: Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, kann dafür von seinem Kfz-Haftpflichtversicherer in Regress genommen werden.

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Reiseversicherungen

Unter Reiseversicherungen versteht man Versicherungen, die im Rahmen von Reisen gesondert abgeschlossen werden. Sie gelten entweder für eine einzelne Reise oder einen festgelegten Zeitraum.

  • Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn man eine gebuchte Reise nicht antritt.
  • Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn man wegen vorzeitiger Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kann oder wenn man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist.
  • Die Reisegepäckversicherung versichert das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers und mitreisender Familienangehöriger gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen. Und zwar solange sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsbetriebs befindet, aber auch während der übrigen Reisezeit.

Siehe auch Auslandsreisekrankenversicherung.

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Rentenfaktor

Der Rentenfaktor ist in der privaten Rentenversicherung eine wichtige Rechengröße. Mit dem Rentenfaktor wird das gebildete Kapital der Versicherung bei Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umgerechnet. Üblicherweise gibt er an, wie hoch die vom Versicherer gezahlte monatliche Rente je 10.000 Euro ist. Beispielsweise ergibt sich bei einem Rentenfaktor von 30 und einem gebildeten Kapital von 40.000 Euro eine monatliche, lebenslange Rente von 120 Euro.

Bei einer klassischen Rentenversicherung, die bereits bei Vertragsabschluss eine Rente garantiert, steht der Rentenfaktor für das garantierte Kapital von Anfang an implizit fest. Für Rentenzahlungen aus nicht garantierten Überschüssen wird der Rentenfaktor häufig erst zu Rentenbeginn bestimmt.

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ohne Kapitalgarantien kann der Versicherer zu Vertragsabschluss keine Mindestrente zusagen, da nicht feststeht, wie hoch das Fondsvermögen zu Rentenbeginn sein wird. Er kann aber einen Rentenfaktor festlegen, mit dem das zu Rentenbeginn vorhandene Fondskapital in eine Rente umgerechnet wird. Eine Änderung dieses Rentenfaktors ist in der Ansparphase nur möglich, wenn die Vertragsbedingungen dies zulassen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für eine Änderung als erfüllt ansieht – beispielsweise einen deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung oder gesunkene Zinsen.

Nach Rentenbeginn kann der Rentenfaktor für das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital nicht mehr verändert werden.

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Rentengarantiezeit

Die Rentengarantiezeit ist der Zeitraum, für den die vereinbarte Rente ab Rentenzahlungsbeginn in jedem Fall gezahlt wird, auch wenn die versicherte Person vorher stirbt.

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Rentenversicherung, private

Die private Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, um für das Alter finanziell vorzusorgen. Der Kunde erhält eine lebenslange Rente, die sich aus seinen eingezahlten Beiträgen, einem garantierten Zinssatz und den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens zusammensetzt. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Vertragsvarianten wählen. Dabei spart der Versicherte sein Vorsorgekapital während der Vertragslaufzeit an.

Im Gegensatz zur Lebensversicherung ist bei der privaten Rentenversicherung die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen nicht integriert.

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Restschuldversicherung

Sie ist eine spezielle Form der Risikoversicherung und dient der Absicherung von Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge passen sich jeweils der abzusichernden Hypotheken- oder Kredithöhe an. Im Todesfall wird mit der Versicherungsleistung der restliche Kredit getilgt.

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Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person und Jahr. Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen. Vor allem Familien und Bezieher bzw. Bezieherinnen geringer Einkommen profitieren von den Zuschüssen, die der Staat zahlt.

Darüber hinaus kann die Riester-Rente auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dazu muss bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV ausgefüllt werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, damit sich Menschen eine private Altersvorsorge aufbauen können, um so Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.

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Risikolebensversicherung

Vorsorge für die Hinterbliebenen: Das ist der Zweck einer Risikolebensversicherung. Wenn der Versicherte stirbt, erhalten die Hinterbliebenen einen festgelegten Geldbetrag, die Todesfallsumme. Leistungen aus Risikolebensversicherungen sind im Todesfall nicht einkommensteuerpflichtig. Der Kunde kann die genaue Höhe der Todesfallsumme bei Vertragsabschluss bestimmen. Endet der Vertrag zu Lebzeiten des Versicherten, werden keine Leistungen fällig.

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Risikozuschlag

Versicherer kalkulieren den Beitrag entsprechend dem Risiko, das es zu versichern gilt (risikogerechte Tarifierung). Aus diesem Grund können sie in bestimmten Sparten einen höheren Beitrag erheben, wenn der Versicherte verstärkten Risiken ausgesetzt ist. Das gilt etwa für die private Unfallversicherung, wenn der Versicherte zum Beispiel gefährliche Extremsportarten betreibt. Es gilt beispielsweise auch in der privaten Krankenversicherung bei gesundheitlichen Erschwernissen.

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Rückkaufswert

Wird eine Lebensversicherung gekündigt, die zur Altersvorsorge gedacht ist, so muss der Versicherer den Rückkaufswert erstatten. Je nach abgelaufener Vertragslaufzeit ist der Rückkaufswert unterschiedlich hoch: Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden; mit jedem weiteren Jahr steigt er sukzessive an. Da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Kunden aber auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Erst gegen Ende der Vertragslaufzeit übersteigt der Rückkaufswert im Normalfall die Summe der gezahlten Beiträge.

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Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)

Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist ein Posten in der Bilanz eines Versicherungsunternehmens, der die Beträge umfasst, die grundsätzlich für die Ausschüttung an die Versicherungsnehmer reserviert sind.

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Rückversicherung

Versicherer übernehmen Risiken von Verbrauchern und Unternehmen. Einen Teil dieser Risiken geben sie an Rückversicherer weiter, die dafür eine Gebühr verlangen. Da Rückversicherer meist global organisiert sind, wird auf diese Weise ein weltweiter Risikoausgleich erreicht. Dadurch vermeiden Versicherer, dass sie mit einem großen Schadensfall überfordert wären.

Rückversicherer spielen vor allem bei sehr großen Einzelrisiken eine wichtige Rolle, etwa großen Infrastrukturprojekten oder Industrieanlagen, aber auch als Schutz gegen eine Kumulierung von Schäden, zum Beispiel durch Unwetterereignisse. Rückversicherer sind somit die Versicherung der Versicherungsgesellschaften.

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Run-off

Eine Versicherungsgesellschaft im so genannten „Run-off“ ist eine Gesellschaft, die kein Neugeschäft mehr betreibt. Der vorhandene Bestand an Versicherungsverträgen wird wie vertraglich vereinbart bis zum Ende der Laufzeit fortgeführt. Da keine neuen Verträge hinzukommen, reduziert sich der Bestand nach und nach und läuft aus. Ein „Run-Off“ muss nicht an komplette Gesellschaften gebunden sein, sondern kann auch lediglich Teilbestände eines Unternehmens betreffen.

In der unternehmerischen Praxis können Teilbestände in eigenen Gesellschaften zusammengefasst oder an andere Unternehmen übertragen werden. Für die Kunden ändert sich nichts. Die Verträge werden unverändert fortgeführt. Die Versicherten erhalten auch zukünftig alle garantierten Leistungen, also insbesondere die garantierten Kapital- und Rentenzahlungen. Darüber hinaus werden Kunden unverändert an den anfallenden Überschüssen beteiligt. 


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