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© Christian Kruppa

Glossar

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Obliegenheit

Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers. Es wird unterschieden zwischen Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall (z.B. Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung) und im Versicherungsfall (z.B. Schadenminderungspflicht). Werden Obliegenheiten verletzt, kann das zu Regressen oder zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

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Ombudsfrau

Die Ombudsfrau für Versicherungen ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Beschwerden von Verbrauchern gegen ihre Versicherungsunternehmen. Bei einem Konflikt mit seinem Versicherungsunternehmen oder -vermittler kann sich jeder Versicherungsnehmer kostenlos an die Ombudsfrau wenden. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro kann die Ombudsfrau mit bindender Wirkung für die Versicherungsunternehmen entscheiden. Stellt sie fest, dass der Versicherer korrekt gehandelt hat, erläutert sie dem Kunden verständlich das Ergebnis ihrer Prüfung.

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