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© Christian Kruppa

Glossar

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  24. Z

Zeitwert

Der Zeitwert beziffert den Betrag, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfalls besitzt.

Vergleichbare Begriffe sind der Neuwert (Was kostet es, die Sache wieder in neuem Zustand zu kaufen?) und der Wiederbeschaffungswert (Wie viel kostet ein gleichwertiger Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfalls wert?)

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Zentralruf der Autoversicherer

Bei einem Verkehrsunfall ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer die zuständige Versicherung des Unfallverursachers. Für alle im Ausland versicherten Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland. Die Versicherung des Unfallgegners kann der Zentralruf der Autoversicherer in allen Staaten der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz ermitteln. Ein Anruf beim Zentralruf ersetzt nicht die Schadenmeldung bei der eigenen Versicherung.

So erreichen Autofahrer den Zentralruf:

per Telefon aus dem Inland: 0800 – 250 260 0

per Telefon aus dem Ausland: 0049 (40) 300 330 300

www.zentralruf.de

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Zillmerung

Zillmerung ist ein mathematisches Verfahren zur Tilgung der Abschlusskosten einer Lebensversicherung. Es ist nach dem Mathematiker August Zillmer (1831-1893) benannt. Bei Abschluss einer Lebensversicherung entstehen Kosten (Vermittlerprovision, Verwaltungskosten u.a.), die einmalig zum Vertragsabschluss fällig wären. Durch die Zillmerung werden diese Kosten gleichmäßig mit den Beiträgen der ersten fünf Jahre verrechnet. Dadurch ergibt sich für den Kunden ein gleichbleibender Beitrag zu seiner Lebens- oder Rentenversicherung.

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ZÜRS Geo

ZÜRS Geo hilft den Versicherern bei der Beantwortung der Frage, welches Gebäude in welchem Ausmaß hochwassergefährdet ist. Diese Information hilft Ihnen bei der Kalkulation des Versicherungsbeitrags der Elementarschadenversicherung. In das System wurden insgesamt über 21 Millionen Adressen eingespeist. Je nachdem wie hoch das Überschwemmungsrisiko ist, wird jede Adresse einer der vier Gefährdungsklassen zugeordnet:

  • Gefährdungsklasse 1: nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen
  • Gefährdungsklasse 2: Hochwasser seltener als ein Mal in 100 Jahren, insbesondere Flächen, die bei einem extremen Hochwasser ebenfalls überflutet sein können
  • Gefährdungsklasse 3: Hochwasser ein Mal in 10 bis 100 Jahren
  • Gefährdungsklasse 4: Hochwasser mindestens ein Mal in 10 Jahren
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