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© Christian Kruppa

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Pensionsfonds

Pensionsfonds sind eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Diese Einrichtungen sind rechtlich selbstständige Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt. Der Fond orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern und bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung.

Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen.

Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken.

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Pensionskasse

Pensionskassen sind eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Pensionskassen gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren sich über Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen. Wie andere Versicherungen unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Pensionskassen müssen ihr Vermögen eher konservativ anlegen. Wie bei der klassischen Direktversicherung steht eine kontinuierliche und sichere Rendite im Vordergrund. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber auch bei diesem Durchführungsweg nicht in den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) einzahlen.

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Pensionssicherungsverein (PSVaG)

Der Pensionssicherungsvereins übernimmt im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Versorgung aller Versorgungsberechtigten (Rentner und Anwärter), die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben. Diese Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung.

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Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Wer Pferde hält, haftet auch für die Schäden, die die Tiere anrichten können – und zwar in unbegrenzter Höhe mit seinem privaten Vermögen, unabhängig von dem individuellen Verschulden. Dieses Risiko, das von den Tieren ausgeht, ist nicht durch eine private Haftpflichtversicherung gedeckt. Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung hingegen leistet für Schäden, die Pferde, Esel oder Maultiere verursachen. In der Regel kommt diese Versicherung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf.

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Pflichtversicherung

Wenn eine Versicherung aufgrund eines Gesetzes oder einer Satzung für ein definiertes Risiko abgeschlossen werden muss, spricht man von einer Pflichtversicherung. Die bekannteste Pflichtversicherung ist die Kfz-Haftpflicht, die jeder Fahrzeughalter abschließen muss.

Pflichtversicherungen gibt es auch für bestimmte Berufe (zum Beispiel Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Jäger) oder für Flugzeuge. In den meisten Bundesländern sind mittlerweile Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

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Photovoltaikversicherung

Prinzipiell können Hausbesitzer ihre Photovoltaikanlage über zwei Wege versichern:

  • Über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung. Ohne diesen Zusatzbaustein wären die Stromerzeuger nicht geschützt. Der Vorteil dabei: Bei einem Schaden, der sowohl das Haus als auch die Photovoltaikanlage betrifft, erfolgt die Schadenregulierung aus einer Hand.
  • Die Photovoltaikanlage bekommt eine eigenständige Police – unabhängig von der Absicherung des Hauses.

Diese Versicherungen leisten zum Beispiel bei Schäden durch

  • Feuer
  • Überspannung durch Blitze
  • Kurzschluss, Überstrom
  • Luftfahrzeuge
  • Leitungswasser
  • typische Naturgefahren (etwa Sturm, Hagel oder Schneedruck)

Versichert sind damit alle Teile, die zur Photovoltaikanlage gehören. Dazu zählen Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung. Auch die Stromspeicheranlage, die das Gebäude versorgt, ist darüber geschützt.

Ergänzend können Hausbesitzer ihre Anlage gegen Einbruchdiebstahl, Tierbisse oder Bedienungsfehler versichern. Auch Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler lassen sich versichern.

Hausbesitzer können mit einer Photovoltaikversicherung auch den Ertragsausfall abdecken. Fällt die Anlage vorübergehend aus, ersetzt die Versicherung die entgangene Einspeisevergütung ebenso wie die Mehrkosten für den Strom aus fremder Quelle.

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