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Rente & Vorsorge

Kapitalgedeckte Zusatzversorgung stärken

Für die Sicherung des Lebensstandards im Alter braucht es das Zusammenspiel aus gesetzlicher Rente sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge. Doch gerade bei der kapitalgedeckten Zusatzversorgung lässt sich noch einiges verbessern. Welche weiteren politischen Positionen zu den Themen Demografie und Altersvorsorge vertritt die Versicherungsbranche?

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© pixelfit / Getty Images

Deutschland altert – und damit wachsen die Anforderungen an ein dauerhaft tragfähiges Rentensystem. Auch die neue Bundesregierung setzt darauf, die gesetzliche Rente (GRV) weiter auszubauen. Um den Lebensstandard im Alter zu sichern und die finanzielle Nachhaltigkeit in der Alterssicherung insgesamt zu verbessern, muss vor allem die zusätzliche, kapitalgedeckte Altersvorsorge weiter vorangebracht werden – auch in Zeiten niedriger Zinsen. Dass private und betriebliche Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter sind, hat auch die Ampelkoalition ausdrücklich in ihren rentenpolitischen Eckpunkten festgehalten.

Unsere Positionen zu Demografie und Altersvorsorge

  • Betriebsrente

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz brachte – selbst in Zeiten der Pandemie – neue Impulse für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der Koalitionsvertrag knüpft neben Ideen zu Sozialpartnermodellen (SPM) auch mit Überlegungen für bessere Renditechancen in der klassischen bAV an: Wie bei der privaten Altersvorsorge ist auch hier die Flexibilisierung von Beitragsgarantien ein zentraler Hebel, um die Rendite und damit die Attraktivität sowie Verbreitung zu stärken. 

    Die ersten SPM stehen inzwischen am Start. Damit diese Form der bAV auf tarifvertraglicher Basis ihr Potenzial entfalten kann, sollte mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten bei Aufbau und Umsetzung geschaffen werden. So sollten zum Beispiel die Aufgaben der Tarifpartner bei der Kapitalanlage klarer definiert werden. Zudem gilt es, die gezielte Förderung von Niedrigverdienenden entlang der allgemeinen Einkommensentwicklung weiter zu dynamisieren, damit Unterstützung in diesem Bereich nicht abrupt enden muss.
     

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Dossier.

  • Private Altersvorsorge

    Der Koalitionsvertrag stellt eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge in Aussicht. Dabei sollen künftig alle Erwerbstätigen, also auch Selbstständige, gefördert für das Alter vorsorgen können – ein wichtiger Beitrag, damit eine durchgängige Vorsorge auch bei flexiblen Erwerbsbiografien möglich ist. Besonders dringlich ist es Sicherheit und Renditechancen für die Vorsorgenden in eine neue Balance zu bringen. Dazu muss der gesetzlich geforderte 100-prozentige Beitragserhalt flexibler werden. Eine reduzierte Garantievorgabe zum Beispiel nur noch von 80 Prozent, würde für die Kunden deutlich chancenorientierte Anlagemöglichkeiten zulassen und weiterhin Stabilität und Planbarkeit gewährleisten. Privatwirtschaftliche Standardprodukte ohne komplizierte Wahlmöglichkeiten, die einfacher zu beraten sind, auch digital abgeschlossen werden können und kostengünstiger als komplexe Produkte mit bürokratischer Förderung angeboten werden können, sollten Teil der Reform sein. Ein leicht verständliches, attraktiveres und transparentes Fördersystem, das sich automatisch an die fortschreitende Einkommensentwicklung angepasst wird, gehört rund 20 Jahre nach der letzten großen Reform in jedem Fall auch dazu.

    Weitere Informationen: 

  • Selbstständigkeit

    Die Bundesregierung will eine Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige, die nicht ohnehin über ein obligatorisches System abgesichert sind. Wer nicht in die gesetzliche Rente einzahlen will, kann sich mit einem privaten Vorsorgeprodukt absichern. Voraussetzung: Die gewählte Altersvorsorge muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.

    Die Basisrente erfüllt diese Anforderungen schon heute: Sie wurde für die Zielgruppe der Selbstständigen entwickelt, ist der gesetzlichen Rente steuerlich gleichgestellt, beim Bezug von Arbeitslosengeld II gesichert und bietet darüber hinaus ein lebenslanges Alterseinkommen. Ein wirklich einfaches und unbürokratisches Opt-out wie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist entscheidend, damit aus der sozialpolitisch gut gemeinten Vorsorgepflicht keine Einheitsabsicherung wird.