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Klima

Schäden begrenzen, Versicherungsschutz ausdehnen

Der Klimawandel ist längst im Gang – mit dramatischen Folgen auch hierzulande. Für die Zukunft muss es darum gehen, die Auswirkungen einzudämmen: über bauliche Anpassungen, eine bessere Aufklärung und eine Ausweitung des Versicherungsschutzes. Welche weiteren politischen Positionen zu den Themen Klimaschutz und Klimawandel vertritt die Versicherungsbranche?

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© ollo / Getty Images

Klimaschutz ist Leitthema der Bundesregierung und zieht sich als Querschnittaufgabe durch alle Politikfelder mit dem Ziel, Wirtschaft und Gesellschaft auf den 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaschutzabkommens auszurichten. Klimaschutz-Maßnahmen nehmen deshalb eine zentrale Stellung im politischen Handeln ein – von einem Klimacheck in Gesetzesvorhaben über die CO2-Bepreisung, den massiven Ausbau Erneuerbarer Energien bis hin zur Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und der Aktivierung privaten Kapitals für die angekündigten Transformationsprojekte.

Die Planungen der Ampelkoalition befördern damit Anliegen der Versicherer: Denn der Sektor hat ein Interesse an Investitionen in den Erhalt einer Umwelt, in der Gefahren versicherbar bleiben und die geeignet sind, den Klimawandel und seine Folgen zu begrenzen. 

Über den Klimaschutz hinaus müssen wir uns aber immer stärker auch mit dem Schutz vor den Folgen des Klimawandels beschäftigten. Denn jene Klimaveränderungen, die wir heute beobachten, sind nicht das Ergebnis aktueller Emissionen – sie sind ein Erbe der Vergangenheit.

Unsere Positionen zum Klimaschutz und Klimawandel

  • Bauvorschriften

    Ein zentraler Ansatzpunkt für präventive Maßnahmen ist das deutsche Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Denn wir planen, bauen und sanieren in Deutschland heute den Gebäudebestand, der in den nächsten Jahren den Folgen des Klimawandels begegnen muss. Weil Annahmen und wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Klimaforschung im Raumordnungsrecht, in Baugesetzen und Rechtsverordnungen nur unzureichend berücksichtigt sind, werden noch immer Bebauungspläne in Risikogebieten ausgewiesen, werden zu viele Flächen ungehindert versiegelt und Materialien verbaut, die Extremwetterereignissen nicht standhalten. In die Regelung der Baugesetzgebung sollte daher das Schutzziel „klimaangepasstes Bauen“ aufgenommen werden, damit schon im materiellen Recht für die Planung, den Bau und die Sanierung des Gebäudebestandes verankert wäre, wie den Folgen des Klimawandels in den nächsten Jahrzehnten zu begegnen ist. 

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Positionpapier für ein zeitgemäßes und nachhaltiges Bauordnungs- und Bauplanungsrecht unserem Dossier.

  • Landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung

    Unwetter, Dürren und eine Zunahme witterungsbedingter Risiken führen in der Landwirtschaft zu Ernteverlusten und Ertragsausfällen. Es ist deshalb richtig, eine nachhaltige Landwirtschaft zu stärken, die ökologisch und ökonomisch tragfähig ist. Für die Kompensation witterungsbedingter Ertragsausfälle in der Landwirtschaft haben die Versicherer einen in anderen europäischen Ländern bewährten Lösungsansatz: die landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung. Ohne staatliche Förderung allerdings findet sie nicht die notwendige Verbreitung, um Wetterrisiken privatwirtschaftlich abzusichern. Die Agrarminister der Länder schlagen deshalb eine Förderung dieser Versicherung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) vor. Ex-post-Hilfen der öffentlichen Hand an Landwirte bei Ernteausfällen oder Ernteverlusten würden damit vermieden und ein System vorausschauender Vorsorge geschaffen, das Aufwendungen kalkulierbar macht und im Schadenfall Rechtssicherheit gibt. 

    Weitere Informationen:

    Medieninformation: Landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung

  • Naturgefahrenportal

    Der angekündigte Ausbau eines digitalen Portals für Umweltdaten zu einem öffentlich nutzbaren Archiv für Kartierungs- und Artendaten ist ein richtiger Schritt; er sollte jedoch ambitionierter umgesetzt werden: Die Versicherer regen an, vorhandene Umwelt-, Wetter- und Geodaten in einem nationalen Managementsystem für klimawandelbedingte Risiken zu bündeln und für eine individuelle, standortgenaue Bewertung und Beurteilung dieser Risiken öffentlich zugänglich zu machen. Nur wer Gefährdungen durch Hochwasser und Starkregen, Sturm und Hagel kennt, kann präventiv tätig werden und Risiken nachhaltig mindern.

    Hier geht es zu unserem Hochwasser-Check und Naturgefahren-Check.

  • Naturgefahren Versicherungsschutz

    Einheitliche Standards für die Bewertung von Naturgefahrenrisiken, Bauverbote in Überschwemmungsgebieten, die Unterstützung von Privathaushalten bei individuellen Präventionsmaßnahmen – all diese Vorhaben sind geeignet, den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Dennoch braucht es ergänzenden Schutz durch Versicherungen. Denn verheerende Naturkatastrophen wie an der Ahr und anderswo sind in Zeiten des Klimawandels keine singulären Ereignisse mehr, sondern können jeden treffen. Die Versicherer wollen deshalb die unabdingbaren Präventionsmaßnahmen des Bundes durch notwendigen Versicherungsschutz flankieren und dafür sorgen, dass jedes Haus eine Versicherung gegen Naturgefahrenrisiken erhält. Voraussetzung dafür ist eine Rahmengesetzgebung des Bundes, die es ermöglicht, den Schutz gegen sogenannte Elementarrisiken nicht nur bei Neuverträgen in der Wohngebäudeversicherung vorzusehen, sondern diesen Elementarschutz bei bereits bestehenden Verträgen (Altbestand) rechtssicher anzufügen. Diese Lösung machte Ad-hoc-Hilfen des Staats überflüssig. Sie würde in Kombination mit einer Opt-Out-Regelung verfassungsrechtliche Risiken einer Pflichtversicherung vermeiden und wäre in einem funktionierenden Markt zudem schnell umzusetzen: Eine um den Elementarschutz ergänzte Wohngebäudeversicherung wäre dann Standard. 

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Positionspapier zur Zukunft der Versicherung gegen Naturgefahrenereignisse in Deutschland