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Thema Positionen A-Z (© Unsplash/Nathan Wright)

Positionen und Stellungnahmen

Der GDV vertritt die Interessen des Versicherungssektors gegenüber der Politik. Die Branche hat eine große Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft. Entsprechend vielfältig und umfangreich sind auch die Themen, mit denen sich der Verband in den politischen Diskurs einbringt. Auf dieser Seite finden Sie unsere Positionen von A bis Z und unsere Stellungnahmen.

Stellungnahmen

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Altersvorsorge

  • Betriebsrente

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz brachte – selbst in Zeiten der Pandemie – neue Impulse für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der aktuelle Koalitionsvertrag knüpft neben Ideen zur Stärkung von Sozialpartnermodellen (SPM) auf tarifvertraglicher Basis auch an Überlegungen für bessere Renditechancen in der klassischen bAV an: Wie bei der privaten Altersvorsorge ist auch hier die Flexibilisierung von Beitragsgarantien ein zentraler Hebel, um die Rendite und damit Attraktivität sowie Verbreitung zu stärken.

    Die ersten SPM stehen inzwischen am Start. Damit diese Form der bAV ihr Potenzial entfalten kann, soll mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten bei Aufbau und Umsetzung geprüft werden. Diskutiert wird hier zum Beispiel die Rolle der Tarifpartner bei der Kapitalanlage. Aktuell wird außerdem erörtert, wie nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und ihre Beschäftigten SPM künftig nutzen können.

    Wichtig bleibt der Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie auf Menschen mit geringen Einkommen. Helfen können einfache und freiwillige Opting-out-Systeme auf Betriebsebene und eine gezielte Unterstützung. Die Geringverdienerförderung sollte deshalb entlang der allgemeinen Einkommensentwicklung weiter dynamisiert werden.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Dossier.

  • Digitale Rentenübersicht

    Mit der Digitalen Rentenübersicht soll die Altersvorsorgeplanung künftig einfacher werden. Bürgerinnen und Bürger können künftig über die neue Online-Plattform ihre Ansprüche aus gesetzlicher Rente, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge ganz bequem abrufen. Die einzelnen Vorsorgebausteine werden in einer kompakten Übersicht zusammengestellt und können bei Bedarf für weiterführende Beratungszwecke heruntergeladen werden.

    Für die Versicherungswirtschaft ist die Entwicklung einer Digitalen Rentenübersicht ein wichtiges Anliegen. Der GDV hatte sich zusammen mit weiteren Akteuren in der Altersvorsorge viele Jahre für das Projekt stark gemacht. Durch die fortschreitende Digitalisierung und die sich verändernde Arbeitswelt wächst die Anforderung an gute und bedarfsgerechte Informationen über die Absicherung im Alter. Mit mehr Transparenz sollen die Bürgerinnen und Bürger bei der planvollen und zukunftsfesten Vorsorgeplanung und -entscheidung besser unterstützt werden. 

    Für das Projekt verantwortlich ist eine neu geschaffene Einheit bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die sogenannte Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (kurz: ZfDR). An der Umsetzung beteiligt sind die Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Finanzen (BMF) sowie neben der Versicherungswirtschaft weitere Vertreterinnen und Vertreter der privaten und betrieblichen Altersvorsorge und des Verbraucherschutzes.

    Seit Dezember 2022 läuft der Pilotbetrieb mit ersten freiwillig teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen und Testnutzern. Am 30. Juni 2023 wurde das Portal für die Öffentlichkeit freigeschaltet. Seitdem können Bürgerinnen und Bürger erste Anfragen stellen und die Funktionen ausprobieren. In den nächsten Monaten wird das Portal entlang der Nutzerbedürfnisse schrittweise evaluiert und weiterentwickelt. Parallel wird die Anbindung von Vorsorgeeinrichtungen Stück für Stück erweitert. Bis zum 1. Januar 2025 werden alle Träger der Alterssicherung, die zur Übermittlung von Standmitteilungen verpflichtet sind, an die Digitale Rentenübersicht angeschlossen sein.

    Weitere Informationen finden sich auf der zentralen Seite der Digitalen Rentenübersicht, in unserer Medieninformation sowie in unserer

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  • Private Altersvorsorge

    Der Koalitionsvertrag stellte eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) in Aussicht. In der Zwischenzeit hat eine Fokusgruppe beim Bundesfinanzministerium ihre Empfehlungen für die künftige Gestaltung der geförderten pAV vorgelegt – mit Licht und Schatten.

    Positiv ist, dass der im Koalitionsvertrag andiskutierte Staatsfonds mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde: Private Altersvorsorge soll privatwirtschaftlich organisiert und freiwillig bleiben. Breite Einigkeit bestand außerdem darin, die Förderung anzuheben und zu dynamisieren. Ein leicht verständliches, attraktiveres und transparentes Fördersystem, das sich automatisch an die fortschreitende Einkommensentwicklung anpasst, muss rund 20 Jahre nach der letzten großen Reform in jedem Fall dazu gehören. Selbstständige sollen künftig auch in die pAV-Förderung einbezogen werden, Geringverdiener bleiben wichtige Zielgruppe und sollen auch in der betrieblichen Altersversorgung besser unterstützt werden.

    Planbarkeit und Sicherheit in der Altersvorsorge leiden aber, wenn künftig nach den Vorstellungen der Mehrheit der Fokusgruppe auch Produkte ohne jede Garantie und ohne lebenslange Leistungen im Alter zur geförderten privaten Vorsorge zugelassen werden sollen. Garantien und Verrentung sollen zwar möglich bleiben, wären danach aber keine Kernbestandteile der geförderten privaten Altersvorsorge mehr. Ganz eindeutig muss der heute gesetzlich geforderte 100-prozentige Beitragserhalt flexibler werden. Eine reduzierte Garantievorgabe zum Beispiel von 80 Prozent würde für die Kunden bereits deutlich chancenorientierte Anlagemöglichkeiten zulassen und weiterhin Stabilität und Planbarkeit gewährleisten. Dass lebenslange Ausgaben lebenslange Einkommen voraussetzen und Renten vor Armut im Alter schützen, muss in einem künftigen Gesetzgebungsverfahren eine wichtige Rolle spielen.

    Weitere Informationen: 

  • Selbstständigkeit

    Die Bundesregierung plant eine Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige, die nicht ohnehin über ein obligatorisches System abgesichert sind. Wer nicht in die gesetzliche Rente einzahlen will, kann sich mit einem privaten Vorsorgeprodukt absichern. Voraussetzung: Die gewählte Altersvorsorge muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.

    Die Basisrente erfüllt diese Anforderungen schon heute: Sie wurde für die Zielgruppe der Selbstständigen entwickelt, ist der gesetzlichen Rente steuerlich gleichgestellt, beim Bezug von Bürgergeld gesichert und bietet darüber hinaus ein lebenslanges Alterseinkommen. Ein wirklich einfaches und unbürokratisches Opt-out wie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist entscheidend, damit aus der sozialpolitisch gut gemeinten Vorsorgepflicht keine Einheitsabsicherung wird.

Bauen

  • Bauträgervertrag

    Das BMJ stellt erneut Überlegungen zu einer obligatorischen Absicherung des Erwerbers für den Fall der Insolvenz eines Bauträgers an. Der GDV hat hierzu aus Sicht der Kautionsversicherer Stellung genommen.

    Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme zur Verbesserung der Absicherung des Bestellers für den Fall der Unternehmerinsolvenz.

  • Gefahrstoffverordnung

    Mit der geplanten Neuregelung der Gefahrstoffverordnung sollen alle Gebäude mit Baubeginn vor Oktober 1993 pauschal unter Asbestverdacht gestellt werden. Aus Sicht des Gesamtverbands der deutschen Versicherer (GDV) geht das weit über das Ziel eines verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutzes hinaus. Dieser ist durch die geltenden Regelwerke ausreichend berücksichtigt und wird durch die Fachkunde der professionellen Akteure vor Ort gewährleistet, die das Asbestrisiko gut einschätzen können.

    Der Generalverdacht dagegen würde bei baulichen Maßnahmen zu erheblichem Mehraufwand und schwerwiegenden Engpässen führen. Er würde die energetische Gebäudesanierung, die Kreislaufwirtschaft und die zügige Behebung von Gebäudeschäden konterkarieren und zugleich die Tendenz zur Schwarzarbeit verstärken. Stattdessen sollte die Dokumentation von Asbestfreiheit im bereits geplanten digitalen Gebäuderessourcenpass umgesetzt werden. Und die Zulassung emissionsarmer sog. Bautechnischer Verfahren durch die Berufsgenossenschaften würde einen verbesserten Arbeitsschutz im Umgang mit Asbest sicherstellen.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme

Cyber- und IT-Sicherheit

  • Cybersicherheit

    Die Digitalisierung macht vieles einfacher und schneller. Die auf der Hand liegenden Chancen gehen aber auch mit immer mehr Risiken für Unternehmen und Behörden sowie Bürger:innen einher. Cyberkriminelle und staatlich gelenkte Akteure sind aktiv und nutzen beispielweise bestehende Sicherheitslücken in Hard- oder Software. Für die Versicherungsunternehmen sind die Sicherheit und der Schutz der Kundendaten unabdingbar. Folgerichtig bestehen hohe regulatorische Anforderungen gerade im Bereich der Informationssicherheit. Gleichwohl gilt es diese entsprechend der tatsächlichen Risikosituation und Größe eines Unternehmens sorgsam auszutarieren. Dies ist notwendig, um zum einen ein bestmögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch die unternehmerische und innovative Kraft eines Unternehmens infolge überbordender Bürokratie nicht wettbewerbsnachteilig einzuschränken. Als Teil der Kritischen Infrastrukturen arbeitet die Versicherungswirtschaft proaktiv an der Erhöhung der IT-Sicherheit und Resilienz. Bereits 2010 wurde präventiv das brancheneigende CERT, das Lage- und Krisenreaktionszentrums für IT-Sicherheit (LKRZV), aufgebaut und im engen Austausch mit dem BSI ein wertvoller Beitrag für die Informationssicherheit und Resilienz geleistet.

    Weitere Informationen: 

  • Digital Operational Resilience Act (DORA)

    Die Verordnung „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) ist seit dem 16. Januar 2023 in Kraft und hat eine Umsetzungsfrist von 2 Jahren. Sie gilt unmittelbar und muss nicht in nationales Gesetz umgesetzt werden.

    Ziel der Verordnung ist die Verbesserung der digitalen, operativen Widerstandsfähigkeit von EU-Finanzunternehmen. Hierzu müssen die regulierten Unternehmen die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um Cyber-Angriffe und andere Risiken zu mindern. Dazu legt DORA einheitliche Anforderungen an das IKT-Risikomanagement, die Meldung von Vorfällen, das Testen und Prüfen der Systeme und das Management von Drittparteirisiken fest. 

    Besonders wichtig ist hierbei eine möglichst friktionslose Einfügung von DORA in bestehende regulatorische Vorgaben, insbesondere im Wechselwirkung zu den versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT). Zu vermeiden sind doppelte Berichtspflichten und ausufernde Testvorgaben.

Datenökonomie

  • Datenökonomie

    Digitalisierte Daten sorgen für Wertschöpfung und Wohlstand. Versicherer gehen entlang ihrer Wertschöpfungskette mit vielen Daten um, weil sie Risiken richtig einschätzen, entsprechende Angebote entwickeln und im Schadensfall schnell Hilfe leisten wollen.
    Die Förderung von Dateninfrastrukturen, wie von der Ampelkoalition vereinbart, ist dabei ein richtiges Ziel. Ebenso richtig ist, den Zugang zu Daten öffentlicher Stellen (Open Data) zu verbessern. Dabei müssen Vertrauen und Sicherheit im Einklang mit Effizienz und Anwenderfreundlichkeit im Vordergrund stehen. Sonst verlieren datenbasierte Geschäftsmodelle europäischer Unternehmen im Wettbewerb gegenüber amerikanischen Tech-Anbietern und chinesischen Staatskonzernen. 

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme  und unseren Artikeln: 

  • EU-Datengesetz ("EU Data Act")

    Beim EU-Datengesetz handelt es sich um einen Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Das Gesetz befähigt Nutzer von Internet of Things (IoT)-Geräten, Daten, die bei der Nutzung entstehen, anzufordern und mit Dritten zu teilen.
    Die Versicherungswirtschaft sieht das Datengesetz grundsätzlich positiv. Es stärkt die Datensouveränität und den fairen Wettbewerb. Unternehmen erhalten mehr Schutz vor missbräuchlichen Vertragsklauseln. Auch der Wechsel von Cloud-Anbietern wird zukünftig leichter, denn das Datengesetz verpflichtet die Anbieter zu mehr Interoperabilität.

    Aus dem EU-Datengesetz ergeben sich aber Rechtsunsicherheiten bei der Weiterverarbeitung personenbezogener Daten aus IoT-Geräten. Grund dafür ist die teilweise unzureichende Abgrenzung gegenüber der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Teilweise wird das EU-Datengesetz voraussichtlich sogar die DSGVO verschärfen.
    Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sieht zudem sehr weitreichende Offenlegungspflichten von Daten aller Art gegenüber Behörden vor, die auch in den Entwürfen des EP und des Ministerrats leider nur unwesentlich begrenzt werden. Die Datenbereitstellung von Unternehmen an öffentliche Stellen sollte auf Notsituationen beschränkt werden.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel

  • Open Finance / Open Insurance

    Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag für ein Rahmenwerk zu einem offenen Finanzwesen angekündigt (engl. „Open Finance“). Ziel ist es, den Zugang zu Kundendaten sowie deren Weiterverwendung im Rahmen verschiedener Finanzdienstleistungen zu ermöglichen.
    Der Verband setzt sich horizontal für ein Level Playing Field, eine faire Vergütung der Daten sowie den Schutz der Geschäftsgeheimnisse ein. Andere Datenräume außerhalb des Finanzsektors sollten zügig entwickelt werden und durch Versicherer nutzbar sein (vernetztes Kfz, IoT, EHDS, usw.).

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel.

Datenschutz

  • Datenschutzrecht

    Ein innovationsfreundliches Datenschutzrecht ist Voraussetzung für die Entwicklung von KI-Anwendungen. Hohe Standards des Schutzes personenbezogener Daten und die Souveränität der Verbraucher über ihre Daten müssen mit praxistauglichen Möglichkeiten ausbalanciert werden. Die bisherigen Erfahrungen mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zeigen, dass diese Balance noch nicht in allen Bereichen gelungen ist. Damit die DSGVO ihrer Rolle als internationale Standardsetzung auch in Zukunft gerecht werden kann, sollte die nächste Evaluierung zum Anlass genommen werden, bestehende Hindernisse zu beseitigen. Es muss rechtssicher möglich sein, Daten zum Training von KI zu nutzen. Vollautomatisierte Entscheidungen, die im Interesse der Kunden schnelle Vertragsabschlüsse und eine rasche Schadenregulierung ermöglichen, dürfen nicht an daten-schutzrechtlichen Hürden scheitern. Das Ziel der Bundesregierung, ein ambitioniertes Abkommen für einen rechtssicheren Datentransfer auf europäischem Schutzniveau mit den USA zu erreichen, sollte hohe Priorität haben.

    Weitere Informationen:

E-Mobilität

  • Elektromobilität (UDV Unfallforschung der Versicherer)

    Die Zahl der Elektrofahrzeuge nimmt zu. Sie sind leiser als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren und werden von anderen Verkehrsteilnehmern schlechter wahrgenommen. Seit 2021 müssen daher alle neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in der EU mit einem akustischen Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System - AVAS) ausgestattet sein. Dies gibt ein künstlich erzeugtes Geräusch ab, das einem Verbrennungsmotor ähneln und das Verhalten des Fahrzeugs anzeigen muss. Allerdings zeigte sich, dass Elektrofahrzeuge beim Beschleunigen auch mit AVAS noch schlechter wahrgenommen werden als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Es ist daher notwendig, die gesetzlichen Vorgaben für AVAS in Bezug auf die Beschleunigung zu optimieren. 

  • Elektromobilität

    Brände in Busbetriebshöfen haben die Grenzen herkömmlicher Brandschutzkonzepte aufgezeigt: Nicht alle sonst üblichen Brandschutzmaßnahmen können hier wirksam und sinnvoll eingesetzt werden. Darüber hinaus bringen die alternativen Antriebsarten neue Risiken für Bus-Betriebshöfe mit.

    Um hier eine praxisnahe Hilfestellung zu geben, haben die Versicherer gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen den Leitfaden für den „Brandschutz in Betriebshöfen für Linienbusse (VdS 0825)“ erstellt. Die darin beschriebenen Maßnahmen zur Schadenverhütung können auch zur Verbesserung des Brandschutzes in Betrieben mit Überland- bzw. Reisebussen umgesetzt werden. Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) beleuchtet, welche Brandrisiken im Fokus stehen und welche Aspekte ergänzend zu berücksichtigen sind. Erörtert wird ebenfalls, wie in einem bereits brennenden Umfeld das Eingreifen von Hilfskräften und/oder Anlagen zur Brandbekämpfung das Risiko bzw. den Schaden vermindern können. Entscheidend ist zudem, was Betreiber des ÖPNV für eine wirksame Schadenverhütung tun können.

    Weitere Informationen:

Fachkräftemangel

  • Fachkräftemangel

    Die Versicherer stehen mit anderen Branchen im ständigen Wettbewerb um die klügsten Köpfe und Talente. Vor allem in den Bereichen Vertrieb und IT fehlen dringend benötigte Fachkräfte. Die Versicherer bieten vielfältige Möglichkeiten von der Ausbildung über Werkstudienplätze bis hin zu Weiterbildung, um qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewinnen. Darüber hinaus sind politische Weichenstellungen erforderlich, die zu einer Entspannung des Arbeitsmarktes führen. Die Maßnahmen der Fachkräftestrategie der Ampelkoalition können nur gelingen, wenn Arbeitgeber und Politik an einem Strang ziehen: Die deutschen Versicherer bieten attraktive Bedingungen in den unterschiedlichen Phasen des Erwerbslebens – vom Berufseinstieg über Familienzeiten bis hin zum Rentenübergang. Im Gegenzug muss die Politik die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Flexibilität bei Arbeitszeiten, beim Renteneintritt oder dem Wechsel von Voll- und Teilzeit individuell und ohne bürokratische Hürden möglich sind. Zuwanderung allein wird den Mangel an Fachkräften nicht heilen; entwickelt werden müssen konkrete, branchenspezifische Konzepte und unternehmensindividuelle Möglichkeiten.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Publikation „Fokus Digitalisierung“ und in unserem Economics & Finance Flash.

Finanzregulierung

  • Internationale Kapitalstandards

    Der Insurance Capital Standard (ICS) befindet sich seit 2014 in Entwicklung und soll zukünftig einen weltweit vergleichbaren risikobasierten Maßstab für die Kapitaladäquanz von international aktiven Versicherungsgruppen (IAIGs) darstellen. Die Hauptziele des ICS sind der Schutz der Versicherungsnehmer und die Wahrung der Finanzstabilität. Der ICS zielt auf Vergleichbarkeit von Ergebnissen in den verschiedenen Rechtsordnungen ab und soll damit für ein besseres gegenseitiges Verständnis sowie größeres Vertrauen bei der grenzüberschreitenden Analyse von IAIGs zwischen den Aufsichtsbehörden der Gruppe und den jeweiligen Sitzländern sorgen. Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt das Bestreben einen international vergleichbaren Kapitalstandard zu erreichen und bringt sich umfassend in den Entwicklungsprozess ein. Besonders wichtig für Versicherer sind dabei ein transparentes Verfahren und ein risikoorientierter Ansatz, der den Schutz von Versicherungsnehmern sicherstellt und global einheitliche Marktbedingungen ermöglicht.

  • Solvency II

    Die Trilog-Verhandlungen zur Überprüfung des Aufsichtssystems Solvency II sind im Gange. Solvency II wurde ursprünglich 2016 eingeführt und wird nun im Zuge einer aktuellen Überprüfung auf eventuelle Anpassungen hin untersucht. Es ist von großer Bedeutung, dass etwaige Änderungen am System, insbesondere in Bezug auf die Kapitalanforderungen, aufgrund evidenz- und risikobasierter Erkenntnisse erfolgen. So schränken beispielsweise ungerechtfertigte Änderungen an der Zinsextrapolation die Möglichkeiten der Versicherer, langfristige Investitionen zu tätigen, erheblich ein und behindern somit Fortschritte bei der der Transformation der europäischen Wirtschaft. In vielen Aspekten entspricht der Bericht des Europäischen Parlaments im Bereich der Kapitalanforderungen eher dem ursprünglichen Ziel der Überprüfung, mehr Kapazität für Investitionen in die Zukunft zu schaffen. Der Verband kritisiert, dass der neue Rahmen für kleinere Versicherer, insbesondere für den deutschen Markt wenig praxistauglich ist. Die Kriterien zur Identifizierung solcher Versicherer erscheinen zu restriktiv, und es wird erwartet, dass nur wenige deutsche Versicherer von den vorgeschlagenen Erleichterungen profitieren können. Der Verband unterstützt hingegen die Idee, Unternehmen mit geringem Risikoprofil bei den Nachhaltigkeitsberichtspflichten zu entlasten. Gleichzeitig sollten keine doppelten Berichtspflichten eingeführt werden, wenn diese bereits in anderen europäischen Regelwerken verankert sind.

Freie Berufe und Selbstständige

  • Anwaltliche/steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften

    Für anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften wurden umfassende Neuregleungen erlassen. Unter anderem wurde die Möglichkeit der interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern mit anderen Berufen erweitert.  Es ergeben sich Herausforderungen für die Berufshaftpflichtversicherung von  interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften sowie weitere Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung.

    Weitere Informationen finden Sie in unseren Stellungnahmen: 

  • Berufsbetreuer

    Berufliche Betreuer müssen mit Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) bestimmte Voraussetzungen für ihre Registrierung erfüllen. Eine Voraussetzung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für die sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren. Wichtig ist, dass die Anforderungen an die neue Pflichtversicherung in der geplanten Rechtsverordnung so beschrieben werden, dass das Berufshaftpflichtrisiko beruflicher Betreuer auch künftig zu angemessenen und für den Betreuer darstellbaren Prämien versichert werden kann.

    Weitere Informationen: 

    • Positionspapier: zur Ausgestaltung der Anforderungen an die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung
  • Insolvenzverwalter

    Seit einigen Jahren werden unterschiedliche Modelle für ein Insolvenzverwalter-Berufsrecht diskutiert. Die Modelle beinhalten auch die Einführung einer gesetzlichen Pflichtversicherung für Insolvenzverwalter. Der Verband vertritt die Position, dass für eine gesetzliche Versicherungspflicht kein Bedarf besteht. Denn Insolvenzverwalter schließen schon im eigenen Interesse und zum eigenen Schutz eine Berufshaftpflichtversicherung für ihr Haftungsrisiko aus beruflicher Tätigkeit ab. Es ist daher davon auszugehen, dass auch ohne Pflichtversicherung Insolvenzverwaltungen in aller Regel versichert sind.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme

Insolvenzrecht

  • Insolvenzrecht

    Der Verband hat sich an der Konsultation zum EU-Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts beteiligt und die darin enthaltenen Vorschläge zur Stärkung von Gläubigerrechten begrüßt. Das geplante sog. Pre-Pack-Verfahren sowie die Einführung vereinfachter verwalterloser Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen werden aufgrund unzureichender Gläubigerbeteiligung und Missbrauchsrisiken jedoch kritisch bewertet.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.

  • Pauschalreiserecht

    Die deutschen Versicherer begrüßen das Ziel der EU-Kommission, den Schutz der Pauschalreisenden insbesondere in Krisensituationen noch wirksamer auszugestalten und die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Reiseveranstalter und ihrer Dienstleister weiter zu präzisieren. Begrüßt wird insbesondere, dass Anzahlungen der Reisenden künftig EU-weit grundsätzlich auf 25 % begrenzt werden und nicht früher als 28 Tage vor Reisebeginn verlangt werden können. Die bisherigen Regelungen zum Insolvenzschutz haben sich aus Sicht der deutschen Versicherer allerdings grundsätzlich bewährt, so dass hier allenfalls geringfügige Anpassungen vorgenommen werden sollten.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.

  • Zahlungsverzug

    Die Kreditversicherer erkennen das Ziel der EU-Kommission an, das Zahlungsverhalten im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu verbessern und so insbesondere KMU vor verspäteten Zahlungen zu schützen. Die von der EU-Kommission hierzu vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere die Umwandlung der geltenden Zahlungsverzugs-Richtlinie in eine Verordnung, die Einführung einer kurzen absoluten Höchstfrist von 30 Tagen für Zahlungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr und die Einführung von hohen automatischen Verzugszinsen, halten die Kreditversicherer jedoch für kontraproduktiv und nicht praxisgerecht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen greifen in unverhältnismäßiger Weise in die Vertragsfreiheit der Geschäftspartner ein, lassen länder- und branchenspezifische Besonderheiten unberücksichtigt und verhindern flexible Reaktionen in Krisenzeiten. Sie werden fragile Unternehmen vor Liquiditätsprobleme stellen und deren Insolvenzrisiko erhöhen

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.

Kfz

  • Altersdifferenzierung in der Kfz-Versicherungsprämie

    Die Berechnung des Beitrags einer Kfz-Haftpflichtversicherung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, auch vom Alter des Fahrers. Kfz-Statistiker befassen sich mit der Thematik und zeigen in der Unfallstatistik Unterschiede zwischen den Altersgruppen auf.

    Weitere Informationen in unseren Artikeln: 

  • Unfallflucht

    Die Versicherer drängen bei der geplanten Neuregelung von Unfallfluchtdelikten darauf, die Möglichkeiten der Beweissicherung nicht einzuschränken. Unfallursache und -hergang müssten sich zweifelsfrei feststellen lassen. Das gelte beispielsweise für die Frage, ob Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren. Die Fahrtüchtigkeit des Unfallverursachers könne nur unmittelbar nach dem Unfall festgestellt werden.

    Bei einer Neuregelung müsse auch der Verkehrsopferschutz gewährleistet bleiben. Fahrerflucht dürfe nicht dazu führen, dass Unfallopfer auf ihren Sachschäden sitzen bleiben. Wenn sich der Verursacher nicht ermitteln lasse, müssten Geschädigte ihren Schaden entweder selbst tragen oder über ihre eigene Kfz-Kaskoversicherung abrechnen. Dann würde der Geschädigte in der Vollkaskoversicherung zurückgestuft und damit sein Schadenfreiheitsrabatt belastet. Außerdem wird eine gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigung abgezogen.

    Weitere Informationen: 

Klimafolgenanpassung

  • Klimafolgenanpassungsgesetz

    Die deutschen Versicherer begrüßen das Vorhaben, einen verbindlichen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern in allen erforderlichen Handlungsfeldern zu schaffen. Dieser Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt, um der Bedrohung „Klimakrise“ auch auf staatlicher Ebene strukturiert zu begegnen. Gleichwohl wirft der Referentenentwurf bei näherer Betrachtung zahlreiche Fragen auf. Unter anderem ist fraglich, ob die angestrebten Ziele zur Eindämmung der Klimakrise mit den beschriebenen Methoden und Maßnahmen tatsächlich erreicht werden können. Insbesondere sehen wir Handlungsbedarf bei der Klimarisikoanalyse und beim Monitoring.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme und in unserem Forderungskatalog.

Künstliche Intelligenz

  • Künstliche Intelligenz in der Versicherungswirtschaft

    Nicht jeder Algorithmus ist gleich schon künstliche Intelligenz (KI). Die Definition von KI ist für den Anwendungsbereich künftiger Regulierung entscheidend. Um zukunftssicher zu sein, sollte die Definition nur KI-spezifische Konzepte und keine bekannten mathematischen Methoden, zum Beispiel lineare Modelle oder statistische Methoden, umfassen. Algorithmen, die keine Form des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung enthalten, sollten nicht unter die KI-Regulierung fallen.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz setzt das Vertrauen aller Beteiligten voraus. KI-Systeme zur Prämienberechnung, Risikozeichnung und Schadenregulierung im Versicherungsbereich unterliegen strikten Vorgaben durch allgemeine Gesetze sowie dem strengen Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen. Ebenso genügen sie den Ansprüchen der Kundinnen und Kunden an einen vertrauenswürdigen Umgang mit ihren Daten. Daten- und IT-Sicherheit und Datenschutz sind selbstverständlich für die datenbasierten Geschäftsmodelle der Versicherer. 

    Bestehende gesetzliche Regelungen zum Datenschutz, zum Verbraucherschutz, dem Schutz gegen unlautere Geschäftspraktiken und dem Schutz vor Diskriminierung gelten auch im Bereich der KI, denn sie sind technologieneutral. Ergänzende Regulierung sollte nur für hoch-riskante KI-Anwendungen in Betracht gezogen werden. Entscheidend ist die korrekte Abgrenzung zwischen nicht- und hochriskanten KI-Anwendungen. Die Einordnung von Sektoren als hochriskant sollte nach nachvollziehbaren Kriterien und nicht pauschal erfolgen. Der Versicherungsbereich ist aufgrund der bestehenden und technologie-neutralen Regulierung kein hochriskanter Sektor. Daher ist auch das Bekenntnis der Ampelkoalition richtig, bei den Verhandlungen zum Artificial Intelligence Act der EU „auf einen mehrstufigen risikobasierten Ansatz zu setzen und eine innovationshemmende exante-Regulierung vermeiden“ zu wollen. 

    Weitere Informationen: 

Kriminalität & Schadenverhütung

  • Geldautomatensprengung

    Das Kriminalitätsphänomen der Sprengung von Geldautomaten hat in jüngerer Zeit eine besorgniserregende Entwicklung genommen:  Die zunehmende Sprengung mit Explosivstoffen birgt neben erheblichen Sachschäden besonders hohe Gefahren für Leib und Leben unbeteiligter Personen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) steht mit seiner Expertise als Ansprechpartner für staatliche Behörden und die Kreditwirtschaft zu Verfügung. In dem Bewusstsein der Verantwortung zur Verhütung von Personen- und Sachschäden unterstützt der Verband das Ziel eines standortgerechten Mindestschutzniveaus von Geldautomaten gegen Sprengungen.

    Weitere Informationen: 

  • Lkw-Stellflächen

    Erfreulicherweise hat sich die Ampelkoalition darauf geeinigt, sichere Stellflächen für LKW an und um Autobahnen auszubauen. Das könnte perspektivisch die hohe Zahl von Ladungsdiebstählen senken. Nach den Berechnungen mehrerer Wirtschaftsverbände unter Beteiligung des GDV kommt es in Deutschland jährlich zu rund 26.000 Ladungsdiebstählen von Lkw. Ihr wirtschaftlicher Schaden ist beträchtlich: Allein die gestohlenen Güter haben einen Wert von 1,3 Milliarden Euro, weitere Schäden von 900 Millionen Euro entstehen durch Konventionalstrafen für Lieferverzögerungen, Reparaturkosten sowie Umsatzeinbußen und Produktionsausfälle bei den eigentlichen Abnehmern. Verschwindend gering ist im Vergleich die Zahl der sicheren Parkplätze. Das kommt den Tätern – meist hochprofessionell agierende internationale Banden – ebenso entgegen wie der geringe Fahndungsdruck. Dieser sollte parallel zum Ausbau der sicheren Lkw-Flächen nach dem Vorbild des erfolgreich abgeschlossenen grenzüberschreitenden Projekts „Cargo“ des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt erhöht werden.

    Weitere Informationen:

    • Medieninformation: Diebe steh­len Waren im Wert von 1,3 Mil­li­ar­den Euro aus Lkw
    • TIS: Maßnahmen gegen Ladungsdiebstähle – Bedingungen
    • TIS: Gesicherter Lkw-Parkplatz – Unverbindliche Sicherungsanforderungen

Medizin und Gesundheit

  • EU Pharma Paket

    Gem. Artikel 76 (1) der EU Clinical Trials Regulation (CTR) stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Verfahren zur Entschädigung für jeden Schaden bestehen, der einem Prüfungsteilnehmer durch seine Teilnahme an einer klinischen Prüfung entsteht. In Deutschland wird diese Absicherung gemäß § 40a Satz 1 Nr. 3 AMG durch eine Probandenversicherung erbracht. Gem. Artikel 177 (7) des vorliegenden Verordnungsvorschlags ist vorgesehen, Artikel 76 (1) CTR dahingehend zu ändern, dass auch eine Entschädigung für Schäden Dritter und Schäden an der Umwelt, die während der Prüfung entstanden sind, sichergestellt werden muss. Der GDV legt in seiner Stellungnahme dar, warum diese Ergänzung aus Sicht der deutschen Versicherer nicht notwendig und höchst problematisch ist sowie die Kosten für klinische Studien erheblich erhöhen würde.

    Weitere Informationen finden Sie in unseren Stellungnahmen:

  • Medizinprodukte

    Nach den EU-Verordnungen Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte und (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika treffen Hersteller Vorkehrungen, um eine ausreichende finanzielle Deckung ihrer potenziellen Haftung zu gewährleisten. Darüber hinaus wird von verschiedenen Seiten die Einführung einer obligatorischen Produkthaftpflichtversicherung für die Hersteller von Medizinprodukten gefordert. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft spricht die auf freiwilliger Basis bestehende hohe Versicherungsdichte gegen die Einführung einer solchen Versicherungspflicht.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme:

Mobilität der Zukunft

  • Autonomes Fahren

    Die laut Koalitionsvertrag geplante inhaltliche Schärfung des Gesetzes zum autonomen Fahren sollte zwei Grundsatzentscheidungen des 2021 verabschiedeten Gesetzes nicht infrage stellen. 

    Erstens muss es für Unfallopfer hinsichtlich der Haftung bei der aktuell klaren und einfachen Regelung bleiben: Wird beim Betrieb eines Fahrzeugs ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters oder der Halterin den Schaden. So muss sich niemand sorgen, dass er nach einem Unfall mit einem autonom fahrenden Auto schlechter behandelt wird als bislang.  

    Zweitens ermöglicht das Gesetz zum autonomen Fahren im Falle eines Unfalls den Betroffenen Zugang zu den Betriebsdaten des autonomen Fahrzeugs. Gerade bei einem autonom fahrenden Auto muss feststellbar sein, wer den Fehler gemacht hat und wer am Ende die Verantwortung trägt. Wer mangelhafte Systeme auf den Markt bringt, muss sich im Rahmen geltender Gesetze verantworten. Die Kfz-Versicherer würden entsprechende Produkthaftungsansprüche prüfen und durchsetzen. 

    Weitere Informationen:

    • Positionspapier: Gesetzentwurf zum autonomen Fahren: Das Haftungssystem bleibt, die Fehlersuche wird komplexer
    • Medieninformation: Assistenzsysteme machen Autofahren sicherer, verbreiten sich aber nur langsam
    • Dossier: Automatisiertes Fahren
  • Digitalisierung der Kfz-Zulassung über die internetbasierte Onlinezulassung (i-Kfz Stufe 4)

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßt und unterstützt gemeinsam mit anderen Verbänden, namentlich dem Verband der Automobilindustrie (VDA), dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) sowie dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) seit geraumer Zeit aktiv die Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), die Digitalisierung der Kraftfahrzeugzulassung zu beschleunigen und eine internetbasierte Onlinezulassung nunmehr über die Option der Großkundenschnittstelle, einer juristischen Person, die für sich oder Dritte online Zulassungsanträge stellt, (i-Kfz Stufe 4) anzubieten. 

    Ihre gesetzliche Grundlage wird die internetbasierte Onlinezulassung über die Großkundenstelle in einer novellierten Fahrzeugzulassungsverordnung finden. Zum Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und weiterer Vorschriften mit dem
    Bearbeitungsstand vom 15. Juni 2022 und auch zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des
    Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 17.01.2023 hat der Verband daher in Allianz mit den übrigen Verbänden Stellung bezogen.

    Weitere Informationen: 

  • Assistiertes/automatisiertes Fahren (UDV Unfallforschung der Versicherer)

    Fahrerassistenzsysteme (L1, FAS) sind wirksam und müssen schnell in die Fahrzeugflotte Einzug halten, um ihre Wirkung entfalten zu können. Dabei helfen Gesetzgebung und Verbraucherschutz (EuroNCAP).
    Assistierte (L2) und Automatisierte (L3) Fahrfunktionen, die die Spur und den Abstand halten,  sind dagegen in erster Linie Komfortfunktionen. Ihr Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit ist noch ungewiss. Das Design der Mensch-Maschine-Schnittstelle ist hier der kritische Faktor. Die Fahrfunktionen sollen die Beanspruchung des Fahrers zwar verringern, können aber zu neuen Beanspruchungen führen, da sich die Fahraufgabe grundlegend ändert. Daher sollte die Entwicklung und Verbreitung dieser Systeme eng durch unabhängige Tests und Untersuchungen begleitete werden. Zu einer weiteren Verschärfung dieses Spanungsfeldes führen L2-Systeme, bei denen der Fahrer die Hände nicht mehr am Lenkrad haben muss (Hands-off). Die UDV fordert für diese Systeme strenge Regeln (Augenpositionskontrolle, Funktion nur auf Autobahnen), die sicherstellen, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.

  • Vernetztes Fahren

    Moderne Autos produzieren und benötigen große Datenmengen. Diese Daten sind ein wertvolles Gut: Sie bergen großes Potenzial für neue Dienstleistungen rund um das Auto. Wie gut der Markt in Zukunft funktionieren wird, hängt in erster Linie von der Frage ab, wer wann wie auf die Autodaten zugreifen und mit den Fahrerinnen und Fahrern kommunizieren kann. Hier etabliert die Automobilindustrie derzeit ein System, nach dem Halter beziehungsweise Fahrer ihre Daten nur eingeschränkt einem dritten Dienstleister über die Server des Herstellers weiterleiten können. Damit könnten die Hersteller die Datenflüsse kontrollieren und den Wettbewerb einschränken. Aus Sicht der Versicherer gehören die Daten aber nicht den Herstellern, sondern in die Hände der Verbraucher. Sie müssen frei entscheiden können, an wen sie ihre Fahrzeugdaten übermitteln. Zum anderen muss eine solche Übermittlung für alle Anbieter – Hersteller, Werkstätten, Automobilclubs, Versicherer – technisch problemlos möglich sein.

    Weitere Informationen:

Moderner Staat

  • Bürokratieentlastung

    Auch für Versicherungsunternehmen gilt, dass sie leider viel Zeit benötigen und großen Aufwand betreiben müssen, um die zuletzt immer weiter anwachsenden Bürokratielasten zu schultern. Insofern begrüßen wir es, dass auch die jetzige Bundesregierung den Ansatz weiterführt, für jede neu einzuführende Bürokratielast eine bestehende abzubauen (sog. One-in-one-out-Regelung). Zu begrüßen ist auch, dass die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst und nun mit den Arbeiten für ein (Steuer-)Bürokratieentlastungsgesetz begonnen hat. Der Verband hat sich dazu Anfang dieses Jahres (2023) an einer Umfrage beteiligt, die ein Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung unter Federführung des Bundesjustizministeriums durchgeführt hat. Eine erste Bewertung der vom Verband eingereichten neun Vorschläge durch das Statistische Bundesamt zeigt, dass unsere Vorschläge umsetzbar sind und für spürbare Entlastung sorgen können. Die Vorschläge sollten dem Gesetzgeber deshalb nun zügig zur Entscheidung vorgelegt werden.

  • Digitale Identitäten

    Die digitale und sichere Identifizierung von natürlichen und juristischen Personen ist die Grundlage für digitale Prozesse in Verwaltung und Wirtschaft. Gleichzeitig muss die Identifizierung sowohl sicher als auch nutzer- und unternehmensfreundlich sein. Die Versicherungswirtschaft macht sich seit langem für die Etablierung eines europäischen, barriere- und diskriminierungsfreien Ökosystems für digitale Identitäten stark. Dabei betont sie die Integration verschiedener Identifizierungsverfahren bei gleichem Vertrauensniveau und gleichermaßen hoher Nutzerfreundlichkeit. Insofern unterstützt der Verband die europäischen Bemühungen im Rahmen der eIDAS-Novellierung, ein standardisiertes Architektur- & Referenz-Framework (ARF) für die europäische ID-Wallet bereitzustellen.

    Weitere Informationen: 

  • E-Government

    Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen ist für den Standort Deutschland von besonderer Bedeutung. Hier gilt es bereits bestehende und neue E-Government-Verfahren optimal und zukunftsorientiert aufzubauen bzw. weiterzuentwickeln. Behördliche Kommunikationsverfahren und -zugänge sollten hinsichtlich des Meldevolumens und des zeitlichen Informationsbedarfs angemessen und modern ausgestaltet sein, so dass automatisierte und effiziente Prozesse ohne Medienbrüche umgesetzt werden können. Grundlage dafür sind technische Standards und offene Schnittstellen. Unterschriftserfordernisse sollten konsequent abgeschafft und neue Gesetze stets einem umfänglichen und sachverständigem Digital-Check unterzogen werden. Durch eine strikte Verfolgung des Once-Only-Prinzips wären Daten nur einmal zu erfassen.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme

Nachhaltigkeit

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Für ein nachhaltiges und klimaneutrales Engagement benötigen Unternehmen umfangreiche, verlässliche sowie einfach handhabbare Informationen über die Risiken und Auswirkungen ihrer Geschäftspraktiken. Mit der sogenannten Taxonomie wird in der Europäischen Union dafür ein einzigartiges Klassifizierungssystem geschaffen, das definiert, was nachhaltiges Wirtschaften ist. Versicherer, die in Unternehmen der Realwirtschaft investieren wollen, benötigen diese Informationen, damit sie ermessen können, wie nachhaltig sie investieren oder ob sie bestimmte Risiken übernehmen können. Die Unternehmen sollen diese Nachhaltigkeitsinformationen künftig auf Basis der Corporate Sustainability Reporting Directive standardisiert und vergleichbar zur Verfügung stellen. Durch einen „Europäischen Datenzugangspunkt“ werden die Informationen digital zugänglich und automatisiert abrufbar sein. So wird die Basis für nachhaltige Investitionsentscheidungen immer weiter verbessert. Versicherer sind sowohl Nutzer von Nachhaltigkeitsinformationen als auch Bereitsteller von Daten (als Investitionsobjekte). Aus dieser Doppelperspektive heraus haben sie Vorschläge vorgelegt, damit die nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten nicht überfrachtet werden. Es gilt, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren und dem Berichtsaufwand einen konkreten Mehrwert gegenüberzustellen.

    Weitere Informationen:

  • Nachhaltigkeit in den Geschäftsprozessen der Versicherungsunternehmen

    Die deutschen Versicherer streben bis 2025 klimaneutrale Geschäftsprozesse in Scope 1 und 2 des GHG-Protokolls an. Darunter fallen Strom- und Wärmeemissionen der eigenen Bürogebäude und Rechenzentren sowie Treibstoffemissionen des unternehmenseigenen Fuhrparks. Aber auch bei den nachgelagerten Emissionen aus Scope 3 soll es bis spätestens 2030 spürbare Reduktionen geben. Alljährlich berichtet der GDV über die Emissionen seiner Mitglieder, künftig auch aus Aktivitäten wie Dienstreisen per Flugzeug und Bahn, Homeoffice, Pendelverkehr der Belegschaft zur Arbeit oder Outsourcing und Cloud.

    Für eine signifikante Senkung der CO2-Emissionen benötigen Versicherer – wie die anderen Wirtschaftssektoren auch – die Dekarbonisierung des Energiesektors und der Wärmeerzeugung, eine Mobilitätswende sowie eine forcierte Digitalisierung. 

    Neben den freiwilligen Anstrengungen der Unternehmen wird Energieeffizienz mit der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie in Deutschland künftig zum Pflichtprogramm. Aus Sicht des GDV sollte der gesetzliche Rahmen neben den reinen Energiesparzielen auch Faktoren wie Investitionssicherheit, Machbarkeit und Proportionalität berücksichtigen.

    Weitere Informationen: 

  • Nachhaltigkeit Versicherungsschutz

    Der Ausbau der erneuerbaren Energien, innovative Technologien sowie veränderte Produktionsprinzipien sind essenziell, um Treibhausgasemissionen und Ressourcenverbrauch zu mindern. Die Bundesregierung hat sich hier viel vorgenommen: Eine ambitionierte Kreislaufwirtschaftsstrategie, die Etablierung eines Wasserstoffmarktes und ehr-geizige Ausbauziele für Strom und Wärme aus regenerativen Quellen.  

    Versicherer unterstützen diese Entwicklungen, indem sie Versicherungsschutz für innovative Verfahren und Risikotechnologien entwickeln. Wir wollen unsere langjährige Erfahrung in der Schadensprävention einbringen, damit keine Ressourcen durch vermeidbare Schäden verbraucht werden: Innovation und Wandel müssen zügig und zugleich sicher vorangehen. Das schafft auch Akzeptanz in der Bevölkerung.  

    Die Kreislaufwirtschaft beispielsweise braucht hinreichend Betriebsfläche, um Stoffe lagern, sortieren und aufbereiten zu können, bis sie wieder in Herstellungsprozesse eingespeist werden. Dies stärkt den Personen- und Sachwertschutz.

    Für die Installation und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen, Biogas und Energiespeichern sollten weiterhin hohe Sicherheitsstandards gelten, gerade beim Brand- und Umweltschutz.  

    Wir begrüßen auch die Initiative der Bundesregierung, mit dem Prinzip „Nachhaltigkeit by Design“ die Merkmale „Lebensdauer“ und „Reparaturfähigkeit“ zu Produkteigenschaften zu machen. Dies unterstützt unsere Arbeit an Lösungen, um Leitprinzipien des nachhaltigen Handelns wie „Reparatur statt Neukauf“ oder „build back better“ in Versicherungsprodukten zu verankern.  

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Nachhaltigkeitspositionierung.
     

Naturgefahren

  • Elementarschutz

    Hausbesitzer können ihre Immobilie im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung gegen weitere Naturgefahren, wie etwa Überschwemmung und Starkregen versichern. In Folge der Flutkatastrophe im Jahre 2021 ist erneut eine Diskussion um die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung entbrannt. Die deutschen Versicherer lehnen eine singuläre Pflichtversicherung ohne verbindliche Vorschriften zur Klimafolgenanpassung und Prävention ab und setzen sich weiter für ein Gesamtkonzept ein. Dieses sieht neben einer Versicherungslösung auch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen vor. Als untrennbare Einheit stehen Prävention und Klimafolgenanpassung, Versicherung und Vorsorge für den extremen Katastrophenfall nebeneinander. Die Versicherer befürchten, dass sich ohne Prävention eine Spirale aus immer mehr Schäden und immer höheren Prämien in Gang setzt, die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell überlasten kann.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Gesamtkonzept


  • Naturgefahrenmodellierung

    Für einen adäquaten Versicherungsschutz gegen Naturgefahren sind valide Informationen zur Risikobewertung. Dazu haben Wissenschaft, Behörden und die Versicherungswirtschaft Naturgefahrenmodelle entwickelt. Beispiele sind die Hochwasser- und Starkregengefährdungsklassen, die in ZÜRS Geo hinterlegt sind. Aktuell erarbeitet die Versicherungswirtschaft eine Sturzflutmodellierung.

    Weitere Informationen: 

  • Schutz gegen Naturgefahren

    Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Zunahme von Extremwetterereignissen setzen wir uns dafür ein, bundeseinheitliche Vorgaben für das Bauen in Gefahrenbereichen einzuführen. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Bewohnbarkeit“ der Städte und Dörfer. Es definiert die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber regelt mit dieser Norm unter anderem die Entwicklung von Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen. Ebenso gibt sie die Leitplanken für das Bauen im Außenbereich vor.

    Weitere Informationen: 

New Work

  • New Work in der Versicherungswirtschaft

    Die Veränderung der Wirtschaft durch technologische Innovation, vielfältigere Erwerbsverläufe und sich verändernde Erwartungen an ein erfüllendes und sinnstiftendes Arbeiten macht vor keiner Branche halt. Für die Beschäftigten ist Arbeit heute mehr als Broterwerb. Neben dem Gehalt bestimmen weitere Faktoren die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz: Die fortschreitende Digitalisierung und der Einsatz neuer Technologien verändern die betrieblichen Abläufe, neue Arbeitsformen halten Einzug. In FinTechs, Insurtechs und bei den Plattform-Giganten sind sie bereits gelebte Praxis. Versicherer wollen diese Herausforderung als Chance annehmen. Dazu müssen neue, innovative Arbeitsformen wie Crowdworking oder Plattformarbeit auch bei Versicherern möglich sein.

    Die Versicherungswirtschaft hat bereits vor der Corona-Pandemie mit ihrem Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten einen Rahmen geschaffen, um dem Wunsch der Beschäftigten und Arbeitgeber nach mehr Flexibilität im Arbeitsleben zu entsprechen. Eine vorausschauende Tarifpolitik und ein konstruktiver Dialog der Sozialpartner haben dies unterstützt. Aber auch das Arbeitszeitrecht muss sich an das veränderte Arbeitsumfeld anpassen: Es ist gut, dass die Bundesregierung sich vorgenommen hat, Experimentierräume zuzulassen, die von den starren Tageshöchstarbeitszeiten abweichen können, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen. Was noch fehlt, ist der große, mutige Schritt hin zu einer flexibel gestaltbaren Arbeitszeit. In die richtige Richtung weisen bereits die geplante klare Abgrenzung des Homeoffice als Form der mobilen Arbeit von der Telearbeit sowie die Ermöglichung grenzüberschreitender mobiler Arbeit. Der Abbau hoher Hürden sollte weitergehen.

Radverkehr

  • Radverkehr (UDV Unfallforschung der Versicherer)

    Entgegen dem allgemeinen Trend steigen die Radverkehrsunfälle mit Personenschaden seit Jahren an. Ursache hierfür ist einerseits der Anstieg der mit Fahrrädern zurückgelegter Kilometer aber auch die Verbreitung von Pedelecs und ein Anstieg des Anteils an älteren Radfahrenden. Die UDV fordert daher, mehr für die Sicherheit des Radverkehrs zu tun. 

    Dazu gehören:
    •    Die Verbesserung der Sicherheit an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten durch Freihalten erforderlicher Sichtfelder, separate Signalisierung der abbiegenden Verkehre und eindeutige und begreifbare Verkehrsführungen.
    •    Die Schaffung von Sicherheitsabständen zwischen parkenden Kraftfahrzeugen und fließendem Radverkehr durch Anlage von Sicherheitstrennstreifen.
    •    Die Ermöglichung der Anordnung reduzierter Höchstgeschwindigkeit auch auf Hauptverkehrsstraßen, wenn keine adäquate, eigentlich erforderliche Radverkehrsanlage angelegt werden kann.
    •    Die Gestaltung und Dimensionierung aller Radverkehrsführungsformen gemäß dem aktuellen technischen Regelwerk.
    •    Eine zielgerichtete und umfassende Radfahrausbildung von Kindern aber auch von Erwachsenen und Umsteigern auf Pedelec.
    •    Gezielte Kampagnen und Ahndung für mehr Rücksichtnahme und ein verstärkter Einsatz von Fahrradstaffeln der Polizei.
    •    Förderung des Tragens von Fahrradhelmen.
    •    Verbesserung der passiven und aktiven Sicherheitssysteme an Kraftfahrzeugen zum Schutz des Radverkehrs.

Sustainable Finance

  • Greenwashing

    Greenwashing stellt eine Gefahr für die Stabilität und die Vertrauenswürdigkeit des Finanzmarktes dar. Werte, die auch für Versicherer als Finanzmarktakteure von hervorragender Bedeutung sind. Die Versicherer unterstützen daher die Bestrebungen auf europäischer Ebene, glaubwürdige und praktikable Regelungen zu treffen, um Greenwashing zu vermeiden. 

    Die Regelungen müssen jedoch praktikabel bleiben. Legen Finanzmarktteilnehmer die geltenden Vorgaben nach anerkannten Grundsätzen nachvollziehbar aus, dann darf dies nicht als Greenwashing interpretiert werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass von jeglichen, auch berechtigten Aussagen zu Nachhaltigkeit Abstand genommen wird, um sich nicht der Gefahr des Greenwashings auszusetzen.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme

  • Sustainable Finance

    Nachhaltigkeit hat in den Kapitalanlagen der Versicherer eine große und beständig wachsende Bedeutung. Auf rund 90 % der Kapitalanlagen werden bereits Nachhaltigkeitskriterien angewendet. Versicherer haben 2021 rund 1.600 Projekte der Wind- und Solarenergie finanziert. In ihrer Nachhaltigkeitspositionierung hat der Sektor zudem das Ziel ausgegeben, die eigenen Kapitalanlagen in Höhe von 1,9 Billionen Euro bis 2050 komplett klimaneutral auszugestalten. Auf dem Weg dorthin haben die Versicherer Ende 2022 als erster Finanzsektor in Europa einen CO2-Fußabdruck für große Teile ihrer Kapitalanlagen veröffentlicht (71 Tonnen CO2-Äquivalent / Mio. Euro).

    Weitere Informationen finden Sie in diesem Positionspapier.

  • Taxonomie

    Die Taxonomie mit der Delegierten Verordnung mit den technischen Bewertungskriterien (TSC) ist eine der Kernregulierungen der EU im Bereich Sustainable Finance, die vom Verband ausdrücklich begrüßt wird. Mit der Taxonomie wird bestimmt, wann eine wirtschaftliche Tätigkeit zu einem Umweltziel beiträgt und damit ökologisch nachhaltig ist. Damit wird eine einheitliche Sprache für grüne Tätigkeiten geschaffen.
    Allerdings steht die Taxonomie noch am Anfang. Eine Vielzahl von Tätigkeiten ist (noch) nicht von der Taxonomie umfasst. Auch viele Assetklassen, in die Versicherer investieren, z. B. Staatsanleihen, bleiben (noch) außen vor. Damit die Taxonomie sinnvoll in der Praxis angewendet werden kann, ist eine Erweiterung um zusätzliche wirtschaftliche Tätigkeiten und Assetklassen wesentlich. Zudem bedarf es der Internationalisierung, um die Taxonomie auch für weltweit investierende Anleger wie Versicherungen außerhalb Europas nutzbar zu machen. Eine Erweiterung der Taxonomie ist daher dringend geboten.
    Weiterentwicklungen der Taxonomie, zum Beispiel eine soziale Taxonomie, sollten jedoch die Möglichkeit haben, von den Praxiserfahrungen mit der grünen Taxonomie zu profitieren und somit erst zu einem späteren Zeitpunkt kommen.

    Weitere Informationen finden Sie in dieser Stellungnahme

Transport & Logistik

  • Begebbare Beförderungsdokumente

    Der Verband nimmt Stellung zu dem Entwurf eines Übereinkommens zu begebbaren Beförderungsdokumenten für Multimodalbeförderungen. Das Übereinkommen soll es den Parteien eines Vertrags über die internationale Güterbeförderung ermöglichen, ein Dokument mit Traditionsfunktion, d.h. mit dem das Eigentum an den Gütern während der Reise rechtswirksam übertragen werden kann, unabhängig von den verwendeten Beförderungsmitteln auszustellen ("negotiable cargo document“). Diese Möglichkeit ist bislang auf das See-Konnossement beschränkt, was allerdings immer eine Beförderung mit dem Seeschiff verlangt. Für Beförderungen ohne Seestrecke fehlt die Möglichkeit ein (Multimodal-)Beförderungsdokument mit Traditionsfunktion versehen zu können. Durch das Übereinkommen sollen nun auch Dokumente zu solchen Beförderungen um eine Traditionsfunktion  ergänzt werden. Der Verband begrüßt, dass die bisherige Lücke geschlossen und mit dem Übereinkommen ein verlässlicher internationaler Rechtsrahmen geschaffen werden soll.

    Weitere Informationen: 

    • Stellungnahme: zum Entwurf eines Übereinkommens zu begebbaren Beförderungsdokumenten für Multimodaltransporte 
  • Elektronische Transportversicherungspolice

    Das vom Regelungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 26.09.2022 angestrebte Ziel, auch für die Transportversicherungspolice als Wertpapier eine elektronische Aufzeichnung verwenden zu können, ist sinnvoll und wird vom Verband begrüßt. Der Regelungsentwurf enthält die notwendigen Regelungen zur Gleichstellung der elektronischen Aufzeichnung einer Transportversicherungspolice mit der herkömmlichen Transportversicherungspolice in Papierform (Öffnungsklausel) sowie für eine Verordnungsermächtigung. Dieses Vorhaben stärkt die Rechtssicherheit im Umgang mit elektronischen Transportversicherungspolicen. Zudem wird der Rechtsrahmen zur elektronischen  Durchführung eines Handelsgeschäfts sinnvoll ergänzt. 

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme

  • Schifffahrt

    Verkehrs- und Transportsicherheit beschränkt sich nicht auf die Straße. Die deutschen Versicherer beobachten seit Jahren insbesondere durch die immer größer werdenden Containerschiffe steigende wirtschaftliche und ökologische Risiken in der Schifffahrt. Bei großen Containerschiffen passen mittlerweile weder die Manövriereigenschaften noch die Brandgefahren zu den gängigen Sicherheitssystemen. 

    Zum einen mehren sich seit zwei Jahren die Verluste von Containern, die bei schwerer See über Bord gehen – meist als Folge seitlicher Schwingungen („Rollen“), denen die Sicherung der bis zu zwölf Lagen hohen Containerstapel nicht mehr gewachsen ist. Gelangen die Container ins Meer und brechen dort auseinander, wird die wertvolle Ladung zu Müll und dieser zur Gefahr für Küsten, Fische, Vögel und andere Tiere. 

    Zum anderen haben sich die Feuerlöschsysteme auf Containerschiffen in den letzten 40 Jahren kaum weiterentwickelt. Eine wirksame Brandbekämpfung ist dadurch meist nur von außen möglich. Auf hoher See sind Brände für die Mannschaft, die Ladung und das Schiff ein enormes Risiko. 

    Der GDV hat für beide Probleme Lösungsansätze entwickelt und setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für ihre Umsetzung ein. 

    Weitere Informationen:

    • Diskussionspapier: zu den technischen Ursachen von Containerverlusten auf See und geeignete Gegenmaßnahmen
    • Medieninformation: Versicherer warnen vor Umweltschäden durch über Bord gehende Container
    • Medieninformation: Wie der Transport auf Containerschiffen wieder sicherer werden könnte
    • Artikel: Versicherer fordern besseren Brandschutz auf Containerschiffen
  • Zwangsversteigerung von Schiffen

    Der Verband begrüßt die Bemühungen zu einem internationalen Übereinkommen über die Zwangsversteigerung (Judicial Sale) im Ausland und ihre Anerkennung. Das Übereinkommen würde eine bislang fehlende Rechtssicherheit sowohl für den Erwerber eines Schiffes im Wege des Judicial Sale als auch für die am Betrieb eines Schiffes beteiligten Kreise schaffen. Von besonderer Bedeutung ist dabei das geplante Zwangsverkaufszertifikat, mit dem der Nachweis des lastenfreien Erwerbs geführt werden kann. Der Verband geht davon aus, dass das Übereinkommen wegen der erleichterten internationalen Anerkennung des Judicial Sale zu einer Zunahme von Schiffserwerb auf diesem Wege führen wird. In der Folge dürfte in der Seeschiffskaskoversicherung auch die Zahl solcher Versicherungspolicen zunehmen, in denen die Versicherungssumme nicht mit dem Wert des Schiffes übereinstimmt. Diese Entwicklung sieht der Verband kritisch, weil damit Unsicherheiten über die Höhe der Ersatzleistung im Schadenfall entstehen können. Zudem wird befürchtet, dass das Übereinkommen zu einer Erhöhung der Schadensfälle durch staatliche Eingriffe führen könnte. Zum Schutz der am Betrieb eines Schiffes beteiligten Kreise wird daher eine möglichst umfassende und frühzeitige Bekanntmachung des Judicial Sale angeregt.

    Weitere Informationen finden Sie in dieser Stellungnahme.

Unternehmensbesteuerung

  • Globale Mindestbesteuerung

    Die globale Mindeststeuer und weitere Reforminitiativen auf OECD- und EU-Ebene müssen möglichst einfach administrierbar in Deutschland umgesetzt werden. Sie sollten außerdem zum Anlass genommen werden, bestehende Anti-Missbrauchsregelungen auf den Prüfstand zu stellen. Da nach wie vor nicht alle Details der globalen Mindestbesteuerung feststehen, sollte ein zeitlicher Aufschub für eine sanktionsbewehrte Anwendung der komplexen Regeln nach dem eigentlichen Starttermin (1. Januar 2024) gewährt werden. Konsequent wäre es in diesem Zusammenhang zudem, die 25 Prozent-Grenze, unterhalb der nach dem Außensteuergesetz von einer Niedrigbesteuerung ausländischer Gesellschaften ausgegangen wird, auf das global vereinbarte Mindeststeuerniveau von 15 Prozent abzusenken.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme

  • Unternehmenssteuerrecht

    Die Rahmenbedingungen für Unternehmen am Standort Deutschland haben sich zuletzt – verursacht insbesondere auch durch Klimakrise, Ukrainekrieg, hohe Energiepreise, Inflation und Fachkräftemangel – deutlich verschlechtert. Ein international wettbewerbsfähiges Unternehmenssteuerrecht hat als Standortfaktor erheblich an Bedeutung gewonnen. Unternehmen sollten künftig steuerlich keinesfalls höher belastet, sondern eher entlastet werden. Neben der Schaffung von Investitionsanreizen sind hierfür aber vor allem Strukturreformen in Richtung eines einfachen, systematischen, verlässlichen und rechtsformneutralen Steuerrechts geboten. 

    Rechtsformneutralität bedeutet dabei für die Versicherungswirtschaft, dass Versicherungsunternehmen nicht benachteiligt werden dürfen, weil sie ihre Tätigkeiten aus aufsichtsrechtlichen Gründen nicht in einem einzigen Unternehmen betreiben können, sondern wegen des sog. Spartentrennungsgrundsatzes in rechtlich selbständigen Gesellschaften betreiben müssen. Hier besteht bei der Umsatzsteuer Handlungsbedarf: Die derzeit bestehenden Regelungen zur sogenannten umsatzsteuerlichen Organschaft sind nicht mehr zeitgemäß und rechtsunsicher. Eine Neuregelung würde Klarheit schaffen, sowohl für die Unternehmen als auch für Finanzverwaltung und Finanzgerichte.

    Ebenso bedarf es einer Generalüberholung der Grunderwerbsteuer, die derzeit oft ein Umstrukturierungshindernis darstellt. Auch die Geltendmachung von Quellensteuererstattung und -anrechnung sowie die Einlagenrückgewähr sind praxistauglich und rechtssicher zu reformieren. Insgesamt ist das Steuerverfahren weiter zu digitalisieren.

    Das Dekarbonisierungspotenzial durch Investitionen in nachhaltige Energien sollte durch Anpassungen der steuerlichen Regeln konsequent genutzt werden.

Verbandsklage

  • EU-Verbandsklagerichtlinie

    Die deutsche Wirtschaft steht angesichts des Klimawandels und der Digitalisierung vor immensen wirtschaftlichen und technischen Herausforderungen. Diese werden durch weiterhin bestehende Störungen der Lieferketten, den Krieg in der Ukraine und daraus resultierenden Preissteigerungen zusätzlich verstärkt. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist auch im Hinblick auf den internationalen Standortwettbewerb ein funktionsfähiges und sicheres Rechtssystem, auf das sich alle Wirtschaftsakteure verlassen können, erforderlich. Die Bedingungen für den kollektiven Rechtsschutz spielen hierbei eine entscheidende Rolle.

    Mit der Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie wird erstmals eine Abhilfeklage in den kollektiven Rechtsschutz eingeführt. Ein Paradigmenwechsel ist wichtig für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Bundesregierung hat im März 2023 dazu einen Referentenentwurf vorgelegt, der jetzt im Parlament, aber auch bei Verbraucherschützern und der Wirtschaft intensiv diskutiert wird. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft kommt es vor allem auf eine faire Ausgestaltung dieses neuen Rechtsinstruments an.

    Weitere Informationen finden Sie in dieser gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Wirtschaftsverbänden.

Verkehrssicherheit stärken

  • Lkw-Abbiegeassistenten

    Die Koalitionsparteien fördern den nachträglichen Einbau von Lkw-Abbiegeassistenten. Ihr europaweiter Einbau ist seit 2022 in allen neuen Fahrzeugtypen und wird ab 2024 in allen Neufahrzeugen verpflichtend. Die Assistenten können nach Erkenntnissen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) allein in Deutschland jedes Jahr etwa 30-40 zu Fuß Gehende oder Rad Fahrende das Leben retten – wenn sie flächendeckend in jedem Lkw vorhanden wären. 
    Die deutschen Versicherer sprechen sich daher dafür aus, die Förderung solange fortzuführen, bis der gesamte Lkw-Bestand mit den lebensrettenden Assistenten ausgerüstet ist; alternativ könnte eine entsprechende Nachrüstung älterer Lkw gesetzlich vorgeschrieben werden.

    Weitere Informationen finden Sie im Forschungsbericht der Unfallforschung.

  • Senioren im Straßenverkehr

    Die Fahrkompetenz von Senioren ist ein emotionales und medial oft aufgegriffenes Thema. Nach einzelnen spektakulären Unfällen, die von älteren Pkw-Fahrern verursacht wurden, entbrennt immer wieder die Diskussion, ob die Fahrkompetenz Ältere ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht systematisch überprüft werden sollte. Die EU plant, dass ab einem Alter von 70 Jahren die Gültigkeitsdauer des Führerschein bei einer Verlängerung auf 5 Jahre (statt 15 Jahre) zu begrenzen. Dabei zeigen wissenschaftliche Studien übereinstimmend, dass allein das Lebensalter kein aussagefähiger Indikator für die individuelle Fahrkompetenz von Senioren ist. Sie unterstützen keine verpflichtende Überprüfung für ältere Pkw-Fahrer. Zwar steigt ab etwa 75 Jahren die Wahrscheinlichkeit, statistisch einen Unfall selbst zu verursachen. Aber Senioren passen ihre Fahrweise sehr wohl ihrer individuellen Leistungsfähigkeit an. Daher wird es in der Zukunft vor allem darum gehen, Unterstützungsmaßnahmen zur Erhaltung einer sicheren Pkw-Mobilität im Alter zu entwickeln und in der Praxis umzusetzen. Ein Beispiel dafür ist die qualifizierte Rückmeldefahrt für Senior:innen. Sie erlaubt es, die Fahrkompetenz von Seniorinnen systematisch zu beobachten, zu bewerten und rückzumelden. Das Aufzeigen korrekten Verhaltens unterstützt die Anpassung der eigene Fahrweise. Die Wirksamkeit zur Verbesserung der Fahrkompetenz wurden wissenschaftlich überprüft und bestätigt.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der UDV

Vertrieb

  • Versicherungsvertrieb

    Versicherungsvertrieb umfasst die Beratung, das Vorbereiten und Unterstützen beim Abschluss von Versicherungsverträgen selbst und das Mitwirken bei der Verwaltung und Erfüllung der Versicherungsverträge, insbesondere im Schadensfall. Vertrieb umfasst also faktisch alle Berührungspunkte zwischen Versicherern oder Vermittler/-innen und ihren Kund/-innen.
    Wer in Deutschland Versicherungen vertreibt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich an Regeln halten, denn der Versicherungsvertrieb ist per Gesetz reguliert und wird beaufsichtigt. Versicherer und Vermittler/-innen sind dazu verpflichtet, ihre Kund/-innen zu beraten, wenn sie einen Anlass dazu erkennen. Sie müssen nachvollziehbar begründen, warum sie ein Produkt empfehlen und ihre Beratung dokumentieren. Für jeden, der im Vertrieb tätig ist, ist Weiterbildung Pflicht. Sie muss nachgewiesen werden.

    Digital und persönlich – Vertrieb ist häufig „hybrid“. Suchen, finden, vergleichen, kaufen, reklamieren oder empfehlen – das findet inzwischen oft digital statt. Die Menschen wechseln dabei selbstverständlich zwischen verschiedenen Kommunikationskanälen. In Deutschland haben die Menschen die Wahl, ob sie sich in Versicherungsangelegenheiten direkt an einen Versicherer wenden, eine/n Vermittler/-in einschalten, der oder die vom Versicherer bezahlt wird oder sich an jemanden wenden, der ein Honorar in Rechnung stellt. Diese Wahl sollte nicht eingeschränkt werden. Vor diesem Hintergrund macht sich der GDV für eine Koexistenz verschiedener Vergütungsformen, einschließlich des Provisionsvertriebs, stark.

    Weitere Informationen:


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