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Thema Versicherungswirtschaft (© unsplash)

Versicherungswirtschaft

Energiewende, Digitalisierung und demografischer Wandel prägen unsere Wirtschaft, unsere Infrastruktur und unser gesellschaftliches Zusammenleben. In diesem Kontext übernimmt die Versicherungswirtschaft vielfältige Aufgaben. Sie schützt Menschen, Unternehmen und Institutionen, schafft Sicherheit für Investitionen und ermöglicht wirtschaftliche wie gesellschaftliche Entwicklung. Mit ihrer Expertise im Umgang mit Risiken, ihrer Rolle als Kapitalgeber und ihrem breiten Angebot an Absicherungs- und Vorsorgelösungen ist sie ein zentraler Pfeiler einer leistungsfähigen Volkswirtschaft. Auf dieser Seite finden Sie Analysen und Hintergründe.

Unsere politischen Positionen zu Transformation

  • Elementarschutz

    Hausbesitzer können ihre Immobilie im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung gegen weitere Naturgefahren, wie etwa Überschwemmung und Starkregen versichern. In Folge der Flutkatastrophe im Jahre 2021 ist erneut eine Diskussion um die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung entbrannt. Die deutschen Versicherer lehnen eine singuläre Pflichtversicherung ohne verbindliche Vorschriften zur Klimafolgenanpassung und Prävention ab und setzen sich weiter für ein Gesamtkonzept ein. Dieses sieht neben einer Versicherungslösung auch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen vor. Als untrennbare Einheit stehen Prävention und Klimafolgenanpassung, Versicherung und Vorsorge für den extremen Katastrophenfall nebeneinander. Die Versicherer befürchten, dass sich ohne Prävention eine Spirale aus immer mehr Schäden und immer höheren Prämien in Gang setzt, die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell überlasten kann.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Gesamtkonzept


  • New Work in der Versicherungswirtschaft

    Die Veränderung der Wirtschaft durch technologische Innovation, vielfältigere Erwerbsverläufe und sich verändernde Erwartungen an ein erfüllendes und sinnstiftendes Arbeiten macht vor keiner Branche halt. Für die Beschäftigten ist Arbeit heute mehr als Broterwerb. Neben dem Gehalt bestimmen weitere Faktoren die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz: Die fortschreitende Digitalisierung und der Einsatz neuer Technologien verändern die betrieblichen Abläufe, neue Arbeitsformen halten Einzug. In FinTechs, Insurtechs und bei den Plattform-Giganten sind sie bereits gelebte Praxis. Versicherer wollen diese Herausforderung als Chance annehmen. Dazu müssen neue, innovative Arbeitsformen wie Crowdworking oder Plattformarbeit auch bei Versicherern möglich sein.

    Die Versicherungswirtschaft hat bereits vor der Corona-Pandemie mit ihrem Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten einen Rahmen geschaffen, um dem Wunsch der Beschäftigten und Arbeitgeber nach mehr Flexibilität im Arbeitsleben zu entsprechen. Eine vorausschauende Tarifpolitik und ein konstruktiver Dialog der Sozialpartner haben dies unterstützt. Aber auch das Arbeitszeitrecht muss sich an das veränderte Arbeitsumfeld anpassen: Es ist gut, dass die Bundesregierung sich vorgenommen hat, Experimentierräume zuzulassen, die von den starren Tageshöchstarbeitszeiten abweichen können, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen. Was noch fehlt, ist der große, mutige Schritt hin zu einer flexibel gestaltbaren Arbeitszeit. In die richtige Richtung weisen bereits die geplante klare Abgrenzung des Homeoffice als Form der mobilen Arbeit von der Telearbeit sowie die Ermöglichung grenzüberschreitender mobiler Arbeit. Der Abbau hoher Hürden sollte weitergehen.

  • Private Altersvorsorge

    Auf die neue Bundesregierung wartet eine langjährige, dringliche Aufgabe: Die geförderte private Altersvorsorge (pAV) muss attraktiv und fit für die kommenden Jahre werden. Aktuell verliert sie an Gewicht, wie der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zeigt. Alle Indikatoren der Riester-Rente weisen nach unten – sei es die Zahl der geförderten Personen, das Fördervolumen und der Vertragsbestand. Aktuell sorgen nur noch rund 26 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aktiv auf diese Weise vor. Der Alterssicherungsbericht belegt aber auch, dass die pAV noch immer eine wichtige Ergänzungsfunktion erfüllt. Vor allem diejenigen Menschen profitieren von der starken Förderintensität der Zulagen, die geringe Einkommen beziehen, nicht in Vollzeit arbeiten oder Kinder erziehen.  

    Für die Versicherungswirtschaft gehören folgende Punkte zu einer pAV-Reform:

    • Beitragsgarantien lockern: Als Lehre aus der Niedrigzinsphase sollte die hundertprozentige Beitragsgarantie flexibilisiert werden und so eine neue Balance aus Sicherheit und Rendite schaffen. Höhere Erträge zu ermöglichen ist für eine gute Absicherung im Alter genauso erforderlich wie hinreichende Mindestgarantien.  
    • Lebenslange Leistung: Am Prinzip der Rente darf bei der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge nicht gerüttelt werden. Als Ergänzung zur gesetzlichen Rente dient sie dazu, die notwendigen regelmäßigen Ausgaben zum Beispiel für Miete, Nahrung oder Kleidung zu decken –und zwar ein Leben lang, unabhängig von der eigenen Lebenserwartung. Mit neuen kapitalmarktorientierten Renten, bei denen ein Teil des angesparten Kapitals chancenreicher angelegt wird, könnten auch Rentnerinnen und Rentner von höheren Erträgen profitieren.
    • Förderung vereinfachen: Die eingezahlten Beiträge sollten proportional gefördert werden. Damit wird das Fördersystem einfacher und verständlicher. Dies kann dabei helfen, die Komplexität zu verringern und damit Kosten zu senken. Die Förderung auf Selbstständige zu erweitern, ist bei flexibleren Arbeitsmärkten und diverseren Berufsbiografien überfällig. Ganz wichtig: Der über 20 Jahre alte Höchstbetrag für die Förderung muss zeitgemäß angehoben und an die Entwicklung der Arbeitseinkommen gekoppelt werden.  
    • Digitalisierung nutzen: Die Chancen der Digitalisierung von Prozessen sollten noch konsequenter genutzt werden. Dies betrifft den kompletten Lebenszyklus der Altersvorsorge vom Abschluss über den Ansparprozess und über die gesamte Rentenphase hinweg.  

    Dieses Maßnahmenbündel kann der privaten Altersvorsorge neuen Schub geben – für eine bessere Versorgung im Alter. 

    Weitere Informationen finden Sie hier: 

  • Solvency II

    Solvency II definiert den Rahmen für das System der Versicherungsaufsicht in Europa. Die Überprüfung wurde mit der Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie im Januar 2025 abgeschlossen. Die Anwendung der neuen Regeln beginnt am 30. Januar 2027. Bis dahin müssen die Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden. Der Verband plädiert dafür, dass die Bundesregierung dabei auf eine schlanke Umsetzung der Änderungen achtet und Ermessensspielräume nutzt, um unnötige bürokratische Aufwände zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen für deutsche Versicherer in Europa sicherzustellen.

    Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen und die Aufwände der Unternehmen zur Umsetzung von Solvency II hängen von den technischen Änderungen der Delegierten Verordnung ab. Diese dürfen die Zielsetzungen der Richtlinie nicht konterkarieren. Insbesondere sollten die Maßnahmen für langfristige Garantien gestärkt werden.

    Außerdem soll der neue Rahmen für kleinere Versicherer möglichst praxistauglich ausgestaltet werden. Kleine, nicht-komplexe Versicherer (SNCU) sollen unbürokratisch Zugang zu proportionalen Erleichterungen erhalten. Einzelne Erleichterungen für Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich für SNCU fallen, sollten nicht übermäßig komplex sein.

    Weitere Informationen finden Sie hier: 

Publikationen

Unsere GDV-Publikationen geben einen noch detaillierteren Einblick in thematisch relevante Inhalte.

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