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Schaden & Unfall

Bilanz der Kfz-Versicherer 2024: 1,3 Milliarden Euro Schäden durch Unwetter

Der Klimawandel hat die Gefahr durch Naturgefahren verschärft. Die Schäden an Autos gingen im vergangenen Jahr in die Milliarden. Vor allem Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen waren betroffen.

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© picture alliance / Geisler-Fotopress / Thomas Bartilla

Sturm, Hagel, Blitze und Überschwemmungen haben im vergangenen Jahr in Deutschland Schäden an Fahrzeugen in Milliardenhöhe angerichtet. „Durch Unwetter wurden 2024 rund 340.000 kaskoversicherte Fahrzeuge beschädigt. Die Kfz-Versicherer zahlten dafür 1,3 Milliarden Euro“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Unwetterschäden reichen von kleinen Dellen und Kratzern durch Hagelschauer bis zur völligen Zerstörung durch im Sturm umfallende Bäume oder Überschwemmungen.

Dabei gab es allerdings starke regionale Unterschiede: „Besonders betroffen waren Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen: Hier waren die Schäden nicht nur häufiger, sondern mit einer durchschnittlichen Höhe von mehr als 4.000 Euro auch gravierender als im restlichen Bundesgebiet“, sagt Asmussen.

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Insgesamt liegt die Bilanz 2024 für ganz Deutschland ungefähr im langjährigen Durchschnitt. Im Vorjahr hatten die Kfz-Versicherer noch rund 1,9 Milliarden Euro für Unwetterschäden an 480.000 Kraftfahrzeugen gezahlt. Das durchschnittliche Jahr 2024 dürfe daher nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Klimawandel die Gefahr durch Naturgefahren verschärft habe, warnt Asmussen: „Wir sehen in den letzten Jahren, dass einzelne Sturmzellen und Hagelschauer heftiger werden.  Schon wenige extreme Wetterlagen können in kürzester Zeit und auf engem Raum immense Schäden anrichten.“ Das zeige sich nicht nur bei Kraftfahrzeugen, sondern auch bei den ebenfalls gegen Naturgefahren versicherten Gebäuden.

Für Unwetterschäden zahlt die Voll- oder Teilkaskoversicherung

Wird ein Kraftfahrzeug durch Sturm, Hagel, Blitze oder Überschwemmung beschädigt, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung den Schaden. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein solcher Schaden keinen Einfluss. Wer für sein Kraftfahrzeug lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließt, muss die Reparaturkosten nach einem Unwetter aus eigener Tasche zahlen.

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