Europäisches Parlament bringt Verordnung über Altfahrzeuge voran
Die Ausschüsse für Umwelt sowie Binnenmarkt des EU Parlaments haben ihre Vorschläge zur Verordnung über Altfahrzeuge (ELV-Verordnung) angenommen. Das Parlament wird voraussichtlich während seiner Plenarsitzung im September über das Paket abstimmen und damit den Weg für Trilogverhandlungen mit der dänischen Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission ebnen.

Fokus auf Reparierbarkeit und Kreislaufwirtschaft
Im Einklang mit den übergeordneten Zielen der EU im Bereich Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft führen die Änderungen des Parlaments neue Verpflichtungen für Fahrzeughersteller und nationale Behörden ein, insbesondere:
- Die einfache Entnahme von hochwertigen Teilen und Komponenten, um deren Ersatz, Wiederverwendung, Recycling, Wiederaufarbeitung oder Aufbereitung zu erleichtern – etwa durch den Zugang zu notwendigen Softwaredokumentationen, Updates und Diagnosewerkzeugen.
- Eine erweiterte Verantwortung der Fahrzeughersteller zur Übernahme der Kosten für die Sammlung und Behandlung ihrer Fahrzeuge.
- Häufigere Inspektionen von Einrichtungen, die an der Behandlung von Altfahrzeugen beteiligt sind.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Lebensdauer von Fahrzeugen zu verlängern, Reparaturen zu erleichtern und eine vorzeitige Verschrottung aufgrund unklarer Definitionen der Irreparabilität zu verhindern.
Klarheit für Versicherer
Die Position des Parlaments schafft dringend benötigte Klarheit für den Versicherungssektor. Laut Parlamentsvorschlag gelten die neuen Regeln zur Einstufung eines Fahrzeugs als „Altfahrzeug“ ausschließlich für Fahrzeuge, die für den Export bestimmt sind, und diese Einstufung soll durch die nationalen Behörden erfolgen.
Das nimmt vielen Versicherern die Sorge vor neuen bürokratischen Hürden. In der Version des Parlaments unterliegen unfallbeschädigte Fahrzeuge innerhalb der EU keiner umfangreichen Klassifizierung oder Prüfpflicht durch Versicherungen oder Fahrzeughalter – ein zentrales Anliegen der Branche. Gleichzeitig bezieht die Verordnung klar Stellung gegen illegale Exporte und das Verschwinden von Fahrzeugen.