Altfahrzeuge in der EU: Was die Neuregelung für die Versicherer bedeutet
Die Umweltministerinnen und Umweltminister der EU haben sich in Brüssel auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Neuregelung des Umgangs mit Altfahrzeugen verständigt. Die Versicherungswirtschaft unterstützt das Ziel einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft – betont aber, dass sie nicht für die Klassifizierung von Altfahrzeugen zuständig sein kann.

Die Europäische Union möchte genauer regulieren, wie alte Autos am Ende ihres Lebens behandelt werden sollen. Deswegen haben sich die Umweltministerinnen und Umweltminister im europäischen Rat auf eine Erneuerung der Altfahrzeugverordnung geeinigt. Diese setzt den Fokus auf eine nachhaltigere, nachvollziehbarere und möglichst in der EU recycelte Verwertung von Altfahrzeugen. Die Versicherer begrüßen die Bemühungen der EU, mehr Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft im Fahrzeugsektor zu schaffen, Ressourcen zu schonen und illegale Exporte in Drittstaaten außerhalb der EU zu verhindern. Gerade in Zeiten zunehmender Umweltbelastung ist es richtig, den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs stärker in den Fokus zu nehmen. Auch nach ihrem aktiven Einsatz auf der Straße sollen Fahrzeuge nachhaltig behandelt und wenn möglich wiederverwertet werden.
GDV sieht Herausforderungen
Neben den Bemühungen für mehr Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft umfasst das Vorhaben derzeit jedoch auch einige problematische Aspekte. So ist geplant, dass den Kfz-Versicherern eine neue Rolle zugewiesen wird, die über ihre bisherige Zuständigkeit hinausgeht. Konkret ist geplant, dass Versicherungsunternehmen oder von ihnen beauftragte Kfz-Sachverständige künftig beurteilen sollen, ob beschädigte Fahrzeuge als Altfahrzeuge eingestuft werden sollen. Dieser Ansatz verkennt jedoch die Rolle der Versicherer in der automobilen Wertschöpfungskette. Kfz-Versicherer regulieren Schäden und leisten nach einem Schadensereignis gegebenenfalls einen Wertersatz. Die Aufgabe der Versicherer besteht also in der Bewertung der wirtschaftlichen Schäden und eben nicht in der rechtlichen oder technischen Klassifikation von Fahrzeugen als Altfahrzeuge. Dafür zu sorgen, dass Altfahrzeuge am Ende ihrer Lebensdauer in eine autorisierte Verwertungsstelle überführt werden, ist Aufgabe der Fahrzeughalter, der gesetzlichen Zulassungsstellen und der dafür zugelassenen Entsorgungsbetriebe.
Zudem verfolgen Versicherer ein zentrales Ziel: Fahrzeuge möglichst lange auf der Straße zu halten, solange eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist. Das entspricht nicht nur dem Interesse der Versicherten, sondern auch dem Nachhaltigkeitsprinzip. Eine vorschnelle Einstufung als Altfahrzeug würde diesem Grundsatz widersprechen.
Angemessene Zuständigkeiten benötigt
Die geplanten neuen Pflichten würden durch neue Prozesse zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und steigenden Verwaltungskosten führen – was auch zu Nachteilen für Verbraucher führen könnte. Zudem fehlt bislang eine belastbare Bewertung der tatsächlichen Effekte dieser neuen Verpflichtungen. Da bei weitem nicht alle Fahrzeuge in den Schadenregulierungsprozess eines Versicherers aufgenommen werden, würde das Ziel, Altfahrzeuge zu erfassen und rückverfolgbar zu machen, mit dieser Regulierung nicht erreicht. Oftmals werden Fahrzeuge dann zu Altfahrzeugen, wenn sich die Reparatur defekter Teile wirtschaftlich nicht mehr lohnt oder sie keine neue TÜV-Plakette erhalten. In der Regel liegt dem also kein versicherter Unfall zugrunde.
Wettbewerbsfähigkeit in Europa braucht weniger Bürokratie, nicht mehr
Die Versicherer unterstützen ausdrücklich das Ziel der EU, die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Nachhaltigkeit in Europa zu stärken. Doch neue Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure, die bislang keine Rolle im Verwertungsprozess von Altfahrzeugen gespielt haben, widersprechen diesem Ziel. Statt neue bürokratische Hürden aufzubauen, sollten bestehende Systeme besser genutzt werden. Bei der Altfahrzeug-Verordnung wäre es besser, wenn die EU stärker auf bestehende Instrumente wie Zulassungssysteme setzen würde. Diese lassen sich effizienter gestalten – ohne zusätzliche Belastungen und ohne eine Verschiebung von Zuständigkeiten.