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Politik

Die Omnibus-Pakete der EU: Wichtig für Versicherer

EU-Gesetze werden oft gebündelt geändert und haben spürbare Auswirkungen für Versicherer. Ein Verständnis des Prozesses und der diesjährigen EU-Maßnahmen ist daher entscheidend.

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© Antoine Schibler - unsplash

Die sogenannten Omnibus-Pakete der EU bündeln Änderungen mehrerer Rechtsakte in einem einzigen Gesetzespaket, mit dem Ziel schnelle und koordinierte Gesetzesänderungen durchzuführen. Für Versicherer hat dies weitreichende Auswirkungen auf Berichtspflichten, Aufsichtsregeln oder digitale Vorgaben. In diesem Jahr sind bereits mehrere solcher Gesetzespakete, u.a. zum Bürokratieabbau, ausgearbeitet worden. Weitere Pakete sollen folgen. Ein Blick auf den Prozess sowie die in diesem Jahr relevanten Pakete hilft, die EU-Maßnahmen besser einzuordnen.

Der Prozess des Omnibus-Verfahrens

Der Prozess beginnt mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission, der auf Analysen und Konsultationen mit Stakeholdern basiert und bei Bedarf durch Folgenabschätzungen ergänzt wird. Anschließend befassen sich das Europäische Parlament und der Rat der EU im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens mit dem Entwurf. Im federführenden Ausschuss des Parlaments fließen die Stellungnahmen anderer Ausschüsse in die Erarbeitung einer gemeinsamen Position ein. Diese dient anschließend als Grundlage für die sogenannten Trilogverhandlungen mit dem Rat. Dabei können beide Seiten unterschiedliche Standpunkte vertreten. Erst wenn eine Einigung zwischen Kommission, Parlament und Rat erzielt wird, wird der Text offiziell beschlossen.

Die Anwendung und Verbindlichkeit der Rechtsinstrumente innerhalb des Pakets werden durch die Bündelung nicht beeinflusst. Nach der Verabschiedung gilt für Richtlinien eine Umsetzungsfrist, innerhalb derer die Mitgliedstaaten das europäische Recht in nationales Recht übertragen müssen. Verordnungen treten weiter unmittelbar in allen Mitgliedstaaten in Kraft. Durch die gebündelte Vorgehensweise entfällt für jede Änderung der sonst erforderliche, oft langwierige Gesetzgebungsprozess.

2025: Ein Jahr mit Veränderungen für Versicherer

Für 2025 hat die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Strategie für mehr Wettbewerbsfähigkeit insgesamt acht Omnibus-Pakete geplant. Bereits im Februar wurde das sogenannte Omnibus Simplification Package vorgestellt. Es sieht vor, die Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Corporate Sustainability Reporting Directive und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive zu vereinfachen. Insbesondere die Nachhaltigkeitsberichte gehören dabei aus Sicht der Versicherer auf den Prüfstand. Bisher müssen Versicherer und andere Unternehmen bis zu 1.200 Nachhaltigkeitsinformationen berichten. Das ist insbesondere für kleinere Versicherer mit wenigen Beschäftigten kaum zu leisten. Die Änderungen sollen dazu führen, dass sich Berichte stärker auf aussagekräftige Informationen konzentrieren und unnötiger bürokratischer Aufwand entfällt. In den jeweiligen Konsultationen und Anhörungen bringt sich der GDV aktiv ein.

Damit das Vorhaben ein Erfolg wird, ist es aus Sicht des Verbands entscheidend, einen tatsächlichen Mehrwert in der Berichterstattung zu schaffen. Dazu gehört beispielsweise, die Anzahl der geforderten Datenpunkte, also der einzelnen Nachhaltigkeitsinformationen, deutlich zu reduzieren. Die derzeitige Informationsflut belastet nicht nur die Versicherer bei der Erstellung der Berichte, sondern erschwert auch den Leserinnen und Lesern die Interpretation der Inhalte. 

Was ist noch zu erwarten?

Für den weiteren Verlauf des Jahres ist mit dem Digital Omnibus ein Gesetzgebungspaket geplant, das bestehende Vorschriften zur digitalen Aufsicht und IT-Sicherheit zusammenführen und vereinheitlichen soll. Der Finanzsektor befindet sich aufgrund der digitalen Transformation in einem tiefgreifenden Wandel: Technologien wie Cloud-Computing und künstliche Intelligenz erhöhen die Effizienz, eröffnen neue Möglichkeiten in der Kundenkommunikation und treiben Innovationen voran. Gleichzeitig nimmt mit der zunehmenden Vernetzung auch die Gefahr von Sicherheitslücken zu.  Versicherer und Aufsichtsbehörden müssen sowohl den Schutz sensibler Daten als auch die Förderung technologischer Fortschritte sicherstellen.

Der GDV sieht im Digital Omnibus eine Chance, die Regulierung praxisgerechter zu gestalten. Dabei sollten Doppelregelungen mit dem bereits geltenden Digital Operational Resilience Act (DORA), der Anforderungen für das Management von IT-Risiken und Cybersecurity festlegt, vermieden werden. Entscheidend ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Datenschutz und dem Einsatz neuer Technologien.  Nur so lassen sich Sicherheit und Innovation gleichermaßen gewährleisten.

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