Positionspapier zum Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger
Der GDV hält eine Pflichtversicherung für Insolvenzverwalter angesichts der ohnehin hohen freiwilligen Versicherungsdichte für überflüssig und warnt: Kommt sie doch, braucht es eine eigenständige Deckung neben der Anwaltshaftpflicht, praxistaugliche Regeln und mindestens zwölf Monate Vorlauf, sonst droht ein Fehlstart des Gesetzes.
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