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Regulierung

Solvency-II-Reform vor dem Abschluss: EU schafft verlässlichen Rahmen für Versicherer

Die EU-Kommission hat die delegierte Verordnung zum europäischen Aufsichtsregelwerk Solvency II vorgestellt. Damit nähert sich der seit 2020 laufende Überprüfungsprozess von Solvency II der Ziellinie.

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© gettyimages / 35007

„Insgesamt können wir mit den überarbeiteten Kapitalanforderungen gut arbeiten“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).  „Das ausgewogene Ergebnis der Überprüfung gibt Versicherern eine stabile, verlässliche Grundlage für die langfristige Planung ihres Geschäfts.“  

Stabilität durch angepasste Zinsparameter

Mit der Überarbeitung von Solvency II zielt die europäische Kommission darauf ab, das bestehende Aufsichtsregime weiterzuentwickeln, um sowohl den Schutz der Versicherten als auch die finanzielle Stabilität des Versicherungssektors zu stärken. Positiv hebt der Verband hervor, dass die Kommission die Berechnungsmethode für langfristige Zinsen gegenüber ihrem Entwurf nachgebessert hat.

Die Korrektur sorgt für eine verlässlichere Bewertung langfristiger Verpflichtungen und stärkt die Stabilität des Systems. Besonders für Lebensversicherer mit langfristigem Anlagehorizont ist das ein wichtiger Schritt. „Dank der angepassten Parameter können die Versicherer auch künftig auf solide Berechnungsmethoden bauen“, so Asmussen. Damit gewinnen die Unternehmen Planungssicherheit und können ihren Kundinnen und Kunden weiterhin langfristige Garantien anbieten.

Vorerst keine neuen Vorgaben zu Nachhaltigkeitsrisiken

Der GDV begrüßt zudem, dass die EU-Kommission unter Solvency II vorerst keine weiteren technischen Standards zu Transitionsplänen für Nachhaltigkeitsrisiken verabschiedet. „Nachhaltigkeit ist für die Versicherungswirtschaft von zentraler Bedeutung. Die Risiken werden umfassend in Solvency II in der unternehmensindividuellen Risikobeurteilung, dem ORSA, berücksichtigt“, so Asmussen. Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, sollte die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA auch bei der weiteren Feinkonzeption der technischen Vorgaben auf zusätzliche Berichtspflichten verzichten.

Mehr Praxistauglichkeit für kleinere Versicherer nötig

Trotz der insgesamt positiven Bewertung der Verordnung sieht der GDV noch ungenutztes Potenzial, kleinere Versicherer zu entlasten. Die Verordnung enthält zwar einen Katalog spezifischer Erleichterungen, jedoch sind die Anwendungskriterien zu komplex und wenig praxistauglich. So werden kaum spürbare Entlastungen erreicht.

Ausblick

Nachdem die Kommission die delegierte Verordnung angenommen hat, haben das Europäische Parlament und der Rat drei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen. Nach Einschätzung des GDV ist damit nicht zu rechnen. Parallel erarbeitet EIOPA weitere technische Standards und Leitlinien zur praktischen Umsetzung. Die überarbeitete Richtlinie muss im nächsten Schritt in nationales Recht überführt werden. 

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