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Regulierung

EU-Data Act: Nationale Umsetzung lässt auf sich warten

Trotz Umsetzungspflicht des EU Data Acts fehlt bislang ein nationales Durchführungsgesetz. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, kommentiert.

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© John Schnobrich - unsplash

Ab dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act verbindlich in allen Mitgliedstaaten.  Ziel ist, Kundinnen und Kunden mehr Kontrolle über ihre vernetzten Daten zu geben und eine Weitergabe an Dritte zu ermöglichen. In Deutschland fehlt bislang das notwendige Durchführungsgesetz. Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer kommentiert dazu:

„Deutschland hat bislang kein Durchführungsgesetz zum EU Data Act verabschiedet. Damit fehlt es an klaren Regeln und Zuständigkeiten. Das schafft Rechtsunsicherheit und erschwert den Zugang zu Daten, die für digitale Innovationen nötig sind. Ein Beispiel dafür sind Fahrzeugdaten: Nach einem Unfall können moderne Fahrzeuge technische Daten zum Hergang bereitstellen. Werden diese strukturiert erfasst und verarbeitet, können Schäden schneller und objektiver reguliert werden. Das sorgt für eine zügigere Unterstützung der Kundinnen und Kunden. Der EU Data Act schafft dafür den europäischen Rahmen. Damit er wirken kann, braucht es zügig ein nationales Durchführungsgesetz mit klaren Vorgaben.“