Solvency-II-Berichtspflichten: Echte Entlastung für Versicherer bleibt aus
Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA will das Berichtswesen unter Solvency II vereinfachen. Doch der jetzt konsultierte Vorschlag verfehlt dieses Ziel deutlich.

„Weniger Meldebögen und differenzierte Anforderungen für kleinere und größere Unternehmen sind grundsätzlich richtige Ansätze – gleichzeitig sind aber auch neue Berichtspflichten vorgesehen. Die angestrebte Entlastung ist damit kaum zu erkennen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. „Für viele Unternehmen ist das ein reines Placebo, aber keine wirksame Vereinfachung.“ Der GDV hat dazu seine Stellungnahme dazu abgegeben.
Konsultation abgeschlossen: GDV fordert substanziellen Bürokratieabbau
Seit Juli 2025 hatte EIOPA Stellungnahmen zu Änderungen der technischen Standards für das Solvency-II-Berichtswesen eingeholt. Ziel der Reform ist es, die Meldepflichten zu straffen und gezielter an die unterschiedlichen Strukturen der Versicherungsunternehmen anzupassen. So sollen kleinere, weniger komplexe Unternehmen von vereinfachten Vorgaben profitieren, während für größere Anbieter umfassendere Anforderungen gelten. Dieser sogenannte Proportionalitätsansatz ist im Grundsatz richtig, von den vorgesehenen Erleichterungen profitieren aber nur wenige Unternehmen, die einen geringen Teil des Marktes ausmachen. Auch bleiben Versicherungsgruppen bei den Entlastungen weitgehend außen vor.
EIOPA plant, im Frühjahr 2026 einen finalen Vorschlag vorzulegen, der anschließend von der EU-Kommission als Rechtsakt verabschiedet werden muss.
Neue Berichtspflichten konterkarieren den Entlastungsansatz
Zwar sollen einige Berichtsvorlagen (QRTs) entfallen, gleichzeitig sieht der Vorschlag neue Meldepflichten vor – etwa zu Naturkatastrophenrisiken und Pensionsdaten. Diese werden teils ohne überzeugende inhaltliche Begründung eingeführt und gehen mit erheblichem Umstellungsaufwand einher. „Die Versicherer brauchen echte Entlastung statt symbolischer Korrekturen“, so Asmussen. Unterm Strich dürfte sich der bürokratische Aufwand nur in begrenztem Umfang verringern. Das angestrebte 25-Prozent-Ziel der EU-Kommission bleibt damit in weiter Ferne.
Versicherer fordern praktikable und wirksame Lösungen
Die geplanten neuen Anforderungen bringen für viele Unternehmen einen erheblichen technischen und organisatorischen Mehraufwand mit sich. Der Nutzen für die Aufsicht ist hingegen vielfach unklar. Der GDV fordert daher, Doppelstrukturen beim Reporting zu vermeiden und bestehende Instrumente effizienter zu nutzen.