Die „Quick Fix“-Verordnung ist ein gutes Signal für die Unternehmen
Die heute vorgestellte „Quick Fix“-Verordnung für Unternehmen, die die CSRD bereits anwenden kommentiert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

„Die heutige Entscheidung zur ‚Quick Fix‘-Verordnung ist ein wichtiges Signal für alle Unternehmen der ersten Berichtswelle. Sie werden spürbar entlastet, bis die geplanten Vereinfachungen der CSRD greifen. Dass nun auch größere Unternehmen mit mehr als 750 Beschäftigten von den Übergangsregeln profitieren sollen, ist ein richtiger Schritt in Richtung eines angemessenen Berichtsniveaus. Entscheidend ist jetzt, dass die EU-Kommission zügig an einer dauerhaften Vereinfachung für alle berichtspflichtigen Unternehmen arbeitet.“
Nach den derzeitigen Bestimmungen können Unternehmen, die bereits über das Geschäftsjahr 2024 berichten, unter anderem Informationen über die erwarteten finanziellen Auswirkungen bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Risiken auslassen. Die „Quick-Fix“-Änderung, die ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten soll, wird es ihnen ermöglichen, dieselben Informationen auch für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 wegzulassen.
Darüber hinaus gelten für Unternehmen der ersten Welle mit mehr als 750 Beschäftigten in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 größtenteils dieselben Übergangsbestimmungen, die derzeit für Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten gelten.
Sofern das Europäische Parlament und der Rat keine Verlängerung der Prüffrist beantragen, oder den „Quick Fix“ ablehnen, kann dieser voraussichtlich zum Ende des Jahres in Kraft treten.