Fahrerschutzversicherung
Wird ein Autofahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt oder gar getötet, haben er bzw. seine Hinterbliebenen keine Ansprüche gegen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Fahrerschutzversicherung schließt diese Lücke. Voraussetzung ist, dass der Fahrer keinen Anspruch gegen Dritte auf die nach der Fahrerschutzversicherung ersatzfähigen Positionen hat.
Die Fahrerschutzversicherung schützt den Fahrer vor vielen finanziellen Folgen eines Unfalls grundsätzlich so, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht. Ersetzt werden zum Beispiel Verdienstausfall oder eine Hinterbliebenenrente. Welche weiteren Positionen und bis zu welcher Höhe gegebenenfalls die Fahrerschutzversicherung übernimmt, ergibt sich aus den Bedingungen zur Fahrerschutzversicherung, die mit dem Versicherer vereinbart wurden.