Zur Suche
© Christian Kruppa

Glossar

  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. R
  18. S
  19. T
  20. U
  21. Ü
  22. V
  23. W
  24. Z

Cyberversicherung

Eine Cyberversicherung tritt nach Angriffen auf die Daten oder die IT-Systeme eines Unternehmens („Informationsschutzverletzung“) ein. Sie übernimmt nicht nur die Kosten durch Datendiebstähle, Betriebsunterbrechungen und für den Schadenersatz an Dritte, sondern steht den Kunden im Ernstfall mit einem umfangreichen Service-Angebot zur Seite: Nach einem erfolgreichen Angriff schickt und bezahlt die Versicherung Experten für IT-Forensik, vermittelt spezialisierte Anwälte und Krisenkommunikatoren. So hilft sie, den Schaden für das betroffene Unternehmen so gering wie möglich zu halten.

Nach oben