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Rente & Vorsorge

Staatliches Standardprodukt: GDV fordert klare Wettbewerbsregeln für die private Altersvorsorge

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge plant die Politik die Einführung eines staatlichen Standardprodukts. Der GDV sieht darin einen weitreichenden Eingriff in einen bestehenden Markt und fordert klare Wettbewerbsregeln. In Deutschland gibt es rund 15 Millionen Riester‑Verträge. Für Millionen Sparerinnen und Sparer stellt sich damit die Frage, wie sich ein staatliches Angebot in bestehende Vorsorgelösungen einfügt.

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© Getty Images / Deejpilot

„Wenn der Staat selbst als Anbieter auftritt, sollte er unter denselben Rahmenbedingungen agieren wie private Akteure – nur so entsteht ein fairer Wettbewerb im Interesse der Sparerinnen und Sparer“, sagt GDV‑Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Der Staat darf nicht gleichzeitig Spieler, Schiedsrichter und Platzwart sein – sonst ist von fairem Wettbewerb keine Rede mehr.“  

Neues Angebot im bestehenden Wettbewerb

Das staatliche Standardprodukt soll Teil der freiwilligen privaten Altersvorsorge werden und trifft damit auf einen etablierten Markt, in dem Versicherer, Banken und Fondsanbieter seit Jahren im Wettbewerb stehen. Dieser Wettbewerb wurde zuletzt durch Reformen gestärkt, etwa durch flexiblere Garantieanforderungen und größere Spielräume bei Produktgestaltung und Kapitalanlage. Private Anbieter begrüßen zusätzlichen Wettbewerb grundsätzlich, da er Innovationen fördert und die Angebotsvielfalt erhöht. Voraussetzung ist jedoch, dass neue Anbieter unter vergleichbaren Bedingungen agieren.  

Gleiche Wettbewerbsbedingungen als Maßstab

Nach Auffassung des GDV muss das staatliche Angebot vollständig in den bestehenden Ordnungsrahmen eingebettet werden. Maßgeblich sind insbesondere die Vorgaben des europäischen Wettbewerbs‑ und Beihilferechts. Vorteile, die sich allein aus der staatlichen Rolle ergeben, dürfen nicht entstehen. Dazu zählen etwa eine bevorzugte Finanzierung, staatliche Garantien oder privilegierte Zugänge zu bestehenden Strukturen. Auch steuerliche Sonderregelungen, besondere Vertriebswege oder Wechselhürden würden den Wettbewerb verzerren.  

Ein staatliches Standardprodukt muss zudem denselben regulatorischen Anforderungen unterliegen wie private Angebote – von Transparenz-, Berichts- und Veröffentlichungspflichten bis hin zu kapitalmarkt- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Nur wenn Regulierung, Aufsicht und Haftung vergleichbar ausgestaltet sind, kann ein echter Leistungswettbewerb entstehen – über Kosten, Qualität, Service und Risikomanagement.  

Transparenz zu Kosten und Risiken

Ein zentral vorgebrachtes Argument für ein staatliches Angebot sind die vermeintlich geringeren Kosten. Voraussetzung dafür ist eine hohe Transparenz, die einen direkten Vergleich mit privaten Angeboten ermöglicht. Eine staatliche Quersubventionierung darf es nicht geben. Zugleich ist eine klare Kommunikation der Risiken notwendig. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass staatliche Produkte grundsätzlich sicherer sind als private. „Auch ein staatlich organisiertes Depot investiert an denselben Kapitalmärkten und trägt die entsprechenden Risiken. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Kapitalanlage“, betont Asmussen. Für die Sicherheit der Altersvorsorge ist maßgeblich, wie die Kapitalanlage strukturiert ist und Risiken gesteuert werden – nicht, wer das Produkt anbietet.  

Was Riester‑Sparer jetzt tun sollten

Für bestehende Riester‑Verträge besteht kein akuter Handlungsdruck – sie laufen weiter. Ein automatischer Wechsel oder eine automatische Kündigung sind nicht vorgesehen. Wer über einen Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot nachdenkt, sollte die endgültigen gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen abwarten und anschließend die eigene Situation mit seinem Anbieter oder einer unabhängigen Beratung prüfen. Von vorschnellen Kündigungen rät der GDV ab, weil dabei in der Regel sämtliche staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. 

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