Anhörung zur Altersvorsorgereform
Zur Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform der privaten Altersvorsorge kommentiert der stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführer Moritz Schumann:
„Damit die Reform wirkt, muss private Altersvorsorge einfacher, verständlicher und renditestärker werden – genau hier setzt der Gesetzentwurf an", sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
„Dabei bleibt entscheidend, dass Vorsorgeprodukte auch in schwierigen Zeiten verlässlich sind und Sicherheit bieten. Versicherer sind jedoch selbst beim einfachen Standardprodukt an eine strenge Beratungspflicht gebunden, während andere Anbieter ihre Produkte bereits heute digital und ohne Beratung vertreiben dürfen. Das verzerrt den Wettbewerb und macht einfache Online-Abschlüsse unnötig kompliziert. Private Altersvorsorge muss ohne Hürden digital funktionieren, wenn sie möglichst viele Menschen erreichen soll. Wer sich bewusst für ein staatlich gefördertes Standardprodukt entscheidet, sollte es online abschließen können – auch ohne verpflichtende Beratung.
Wer aus einem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Förderung wechseln will, braucht klare Informationen, ausreichend Zeit und die Sicherheit, nicht noch einmal Abschlusskosten zahlen zu müssen. Nur so bleibt Vertrauen in die private Vorsorge erhalten. Beratung bleibt wichtig und sinnvoll, sie sollte aber eine Wahlmöglichkeit bleiben und nicht die alleinige Eintrittskarte zur geförderten Altersvorsorge sein,“ so Schumann.
Im Vorfeld der Anhörung des Finanzausschusses hat der GDV eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Die Stellungnahem finden Sie hier.