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Rente & Vorsorge

Betriebsrente stärken, drei Säulen austarieren, faire Wettbewerbsregeln sichern

Der GDV plädiert in seiner Stellungnahme zur Alterssicherungskommission für eine Stärkung aller drei Säulen – gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Vorsorge – in einem klar abgestimmten Gesamtsystem.

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© Getty Images / bluejayphoto

„Entscheidend ist nicht die einzelne Reform, sondern ein Gesamtsystem der Alterssicherung, das verlässlich zusammenspielt“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Die gesetzliche Rente bleibt dabei die zentrale Basis der Alterssicherung. Sie allein reicht jedoch nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Ergänzende kapitalgedeckte Vorsorge gewinnt daher an Bedeutung. „Eine starke zweite und dritte Säule sind Voraussetzung dafür, dass das System insgesamt tragfähig bleibt“, so Asmussen.

Betriebsrente als zentraler Hebel

Die betriebliche Altersversorgung verbindet kollektive Organisation, staatliche Förderung und Arbeitgeberbeteiligung und ermöglicht lebenslange Zusatzleistungen. Sie ist aus Sicht des GDV der naheliegende Hebel, um kapitalgedeckte Vorsorge in die Breite zu tragen. „Derzeit zahlen rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in eine betriebliche Altersversorgung ein, 48 Prozent haben hingegen keine oder nur geringe Anwartschaften“, sagt Asmussen. „Die Betriebsrente hat kein Konstruktionsproblem – sie hat ein Verbreitungsproblem.“

Nach dem Alterssicherungsbericht 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verfügen rund 86 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über eine betriebliche Altersversorgung, in Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sind es 48 Prozent, in sehr kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten lediglich 25 Prozent. „Die Zahlen zeigen, dass es in unserer gesellschaftlichen Mitte an Absicherung fehlt – etwa bei Beschäftigten in vielen Handwerksbetrieben, Bäckereien, Friseursalons, Pflegediensten oder Kindertagesbetreuungen“, so Asmussen.

Die Maßnahmen, mit denen die Verbreitung der Betriebsrenten erhöht werden können, sind noch lange nicht ausgeschöpft. Zu einem Verbreitungsschub würde die automatische Einbindung aller Beschäftigten führen. Dadurch würden die Arbeitgeber jedoch stark belastet. Besser wäre aus Sicht der Versicherer daher ein freiwilliges Opting-Out. „Alle Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einbeziehen können – unabhängig davon, ob Tarifverträge bestehen oder ein Betriebsrat vorhanden ist“, sagt Asmussen. Zudem sollten in der betrieblichen Altersversorgung abgesenkte Garantien ermöglicht werden, die eine chancenorientiertere Kapitalanlage erlauben und gleichzeitig verlässliche Mindestabsicherungen und lebenslange Leistungen gewährleisten. Darüber hinaus sollten die Förderung für Geringverdienende sowie die steuerliche Förderung weiter ausgebaut und Einzahlungen perspektivisch dynamisiert werden. Für kleinere und mittlere Unternehmen sollte es ein standardisiertes Basismodell geben.

Private Altersvorsorge: Kapitalmarktchancen nutzen, Absicherung sichern  

In der privaten Altersvorsorge unterstützt der GDV eine stärkere Kapitalmarktorientierung und höhere Attraktivität für Sparerinnen und Sparer. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass höhere Renditechancen mit größeren Schwankungen einhergehen und entsprechend abgesichert werden müssen. Auch auf einen chancengleichen Wettbewerb muss geachtet werden. „Gleiche Regeln bei Beratung, Information und Kosten sind die Voraussetzung dafür, dass Menschen dem neuen System vertrauen“, sagt Asmussen.

Auch mit Blick auf staatliche Standardprodukte betont der GDV die Bedeutung fairer Wettbewerbsbedingungen. „Ein staatliches Standardprodukt kann den Zugang erleichtern, birgt aber Zielkonflikte, wenn es nicht unter denselben Wettbewerbsbedingungen geführt wird wie private Angebote“, so Asmussen. „Der Staat sollte in erster Linie den ordnungspolitischen Rahmen setzen. Wo er selbst als Anbieter auftritt, müssen die gleichen Regeln für staatliche und private Angebote gelten.“

Zielbild für die Alterssicherungskommission    

Aus Sicht des GDV sollte die Arbeit der Alterssicherungskommission auf ein konsistentes Gesamtsystem zielen, in dem die drei Säulen klar austariert sind und jeweils ihre spezifischen Funktionen erfüllen. Im Ergebnis könnte ein Reformmodell stehen, in dem die gesetzliche Rente weiterhin die verlässliche Basis bildet, die betriebliche Altersversorgung deutlich stärker verbreitet ist und als zentraler Hebel der kapitalgedeckten Vorsorge wirkt und die private Altersvorsorge flexibler, kapitalmarktnäher und gleichzeitig besser abgesichert ausgestaltet ist.

„Am Ende braucht Deutschland ein System, das Verlässlichkeit und Kapitaldeckung verbindet“, sagt Asmussen. „Die gesetzliche Rente sichert die Basis, die Betriebsrente trägt Vorsorge in die Breite und die private Vorsorge ermöglicht individuelle Ergänzungen.“ Eine solche Architektur würde auch ordnungspolitisch klare Zuständigkeiten schaffen: Der Staat setzt den Rahmen, während Wettbewerb und kollektive Sicherungsmechanismen für effiziente Lösungen sorgen. Gleichzeitig warnt der GDV davor, die Systemlogik durch inkonsistente Reformschritte zu schwächen. Dazu zählen insbesondere eine Vermischung der Säulen, unklare Rollenverteilungen zwischen Staat und Markt oder parallele Strukturen ohne abgestimmte Gesamtarchitektur. „Wenn Zuständigkeiten verschwimmen und Systeme nebeneinander statt miteinander arbeiten, entsteht keine zusätzliche Sicherheit, sondern neue Unsicherheit“, so Asmussen. 

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