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Regulierung

Wiens und Hielkema: Die Perspektive der Aufsicht

Solvency II, IRRD und Wohlverhaltensaufsicht: Auf der Konferenz Versicherungsregulierung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) skizzierten BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens und EIOPA-Vorsitzende Petra Hielkema, wie sich der aufsichtsrechtliche Rahmen für die Versicherer aus nationaler und europäischer Perspektive weiterentwickelt.

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© Christian Kruppa / GDV

BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens und EIOPA-Vorsitzende Petra Hielkema auf der GDV-Konferenz Versicherungsregulierung im Gespräch mit GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

In einem Umfeld geopolitischer Umbrüche, volatiler Märkte und wirtschaftlicher Unsicherheit komme Stabilität und Vertrauen eine herausragende Bedeutung zu. Diese Linie zog sich durch beide Vorträge – ebenso wie das gemeinsame Ziel, Regulierung wirksam und zugleich mit vertretbarem Aufwand auszugestalten. Regulierung müsse an den richtigen Stellen streng sein, etwa bei den Kapitalanforderungen, zugleich aber handhabbar und proportional bleiben.

Wiens: Proportionalität ohne Abstriche beim Sicherheitsniveau

Julia Wiens, BaFin-Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, machte die Proportionalität zum Leitmotiv: Kleine und mittelgroße Versicherer sollten nicht dieselben Anforderungen erfüllen müssen wie Großkonzerne. Mit dem Solvency-II-Review seien die Schwellenwerte angehoben worden, sodass ab Januar 2027 etwas weniger Unternehmen unter Solvency II fielen – sie könnten dann die schlankeren Anforderungen von Solvency I nutzen und seien von DORA befreit. Auch innerhalb von Solvency II werde künftig differenziert: zwischen kleinen, wenig komplexen Unternehmen (SNCU), die zehn Erleichterungen direkt anwenden könnten, den Non-SNCU mit bis zu sieben Maßnahmen nach Genehmigung und den großen Versicherern, für die die Maßnahmen grundsätzlich nicht vorgesehen seien. Eine Forderung nach einem Pendant zum diskutierten Kleinbankenregime wies Wiens zurück – dieses sehe simplere Regeln, im Gegenzug aber deutlich höhere Kapitalanforderungen vor. Praktisch werde es bereits ab dem 1. August: Mit einem Voranzeige- und Vorantragsverfahren könnten Versicherer schon vor Inkrafttreten der Regelung am 30. Januar 2027 eine erste Einschätzung zu ihrer Einstufung erhalten.

Zentral war Wiens, dass die Kapitalanforderungen gerade in unsicheren Zeiten nicht aufgeweicht würden. Den Review begrüße sie ausdrücklich, weil er das Zinsrisiko risikosensitiver messe. Insgesamt sei zwar eine spürbare Kapitalerleichterung zu erwarten, jedoch nur „im Mittel“; die Versicherer müssten ihre tatsächlichen Risiken sorgfältig einschätzen und ausreichende Puffer vorhalten.

IRRD und faires Pricing

Auch zur IRRD, die mit dem VSAAG in deutsches Recht überführt wird, äußerte sich Wiens. Anders als bei Leben und Krankenversicherung fehle in Deutschland ein Sicherungsfonds für strauchelnde Schaden-Unfall-Versicherer; die BaFin plädiere deshalb für einen solchen Fonds, um Versicherungsforderungen und Rentenansprüche zu sichern. Richtlinie und Umsetzung seien proportional gestaltet: Einen Sanierungsplan müssten Versicherer mit zusammen mindestens 60 Prozent Marktanteil erstellen, der Abwicklungsplanung unterlägen Unternehmen mit mindestens 40 Prozent.

Breiten Raum gab Wiens der Wohlverhaltensaufsicht in der Schaden- und Unfallversicherung. In der Tarifierung gelte zwar Tariffreiheit, doch „anything goes“ bedeute das nicht – Prämien müssten risikogerecht und dürften nicht unangemessen hoch sein. Eine Abfrage habe gezeigt, dass 85 Prozent der Versicherer bei Kfz-Produkten zusätzlich außerhalb des Tarifierungsmodells differenzierten. Kritisch sah Wiens nicht risikobasierte Rabatte von bis zu 80 Prozent sowie das Price Walking, das vor allem ältere oder weniger digitalaffine Kunden treffe. Es gehe nicht um Preiskontrolle, betonte sie, sondern darum, „die schwarzen Schafe“ zu identifizieren. Auch den Vertrieb der reformierten geförderten Altersvorsorge werde die Aufsicht genau beobachten: Eine rein provisionsgesteuerte Vertriebssteuerung sei unzulässig, maßgeblich sei allein das Kundenbedürfnis.

Hielkema: Stabilität und Vertrauen in einer volatilen Welt

Petra Hielkema, Vorsitzende der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), ergänzte die europäische Perspektive. Das makroökonomische Umfeld sei prekär, volatil und unsicher – Allianzen, Lieferketten und Handelsbeziehungen würden neu geordnet. Gerade deshalb sei Stabilität oberstes Gebot: nicht im Sinne von Stillstand, sondern als Fähigkeit, Krisen widerstandsfähig zu begegnen.

Der risikobasierte Ansatz von Solvency II habe sich in zahlreichen Stressphasen bewährt – von der Nullzinsphase bis zum unerwarteten Inflationsschock. Die Überarbeitung weiche davon nicht ab, sondern verfeinere einzelne Bereiche. Hielkema bezifferte die Entlastungen konkret: Die Zahl der vierteljährlichen Berichtsvorlagen sinke für Einzelunternehmen um 26 Prozent und für kleine, nicht komplexe Unternehmen um 36 Prozent, die jährlichen Meldebögen um 30 beziehungsweise 40 Prozent, die Datenpunkte um 22 Prozent. Diese Reduzierungen erfolgten ohne Abstriche beim Schutz der Versicherungsnehmer oder bei der Finanzstabilität; weitergehende Kürzungen wären unratsam.

Die Kapitalentlastung – unter anderem durch Anpassungen bei Risikomarge, Volatilitätsanpassung sowie bei den Anforderungen für langfristige Beteiligungen und Verbriefungen – sei mit einer klaren politischen Erwartung verbunden: Das freigesetzte Kapital solle in produktive Investitionen fließen, etwa in Infrastruktur, den Übergang zur Klimaneutralität und die Digitalisierung. EIOPA sei beauftragt, die Mittelverwendung zu beobachten und der Europäischen Kommission zu berichten; ein erster Bericht werde voraussichtlich 2028 vorliegen.

IRRD und ein lückenhafter Verbraucherschutz

Zum 1. Januar 2027 trete der überarbeitete Solvency-II-Rahmen gemeinsam mit der IRRD in Kraft. Da kein noch so gut konzipiertes Regelwerk alle Insolvenzfälle verhindern könne, brauche es einen Sanierungs- und Abwicklungsrahmen, der speziell auf Versicherer zugeschnitten sei, Schäden begrenze und Ansteckungseffekte eindämme. EIOPA finalisiere derzeit die zugehörigen Maßnahmen und wolle deren Umsetzung gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden proportional und graduell begleiten.

Mit Nachdruck verwies Hielkema auf eine verbleibende Lücke: Während der Binnenmarkt für Versicherer zunehmend konkrete Formen annehme, gelte dies für den Verbraucherschutz noch nicht. Je nach Wohnort genössen Versicherungsnehmer in der EU sehr unterschiedliche Schutzniveaus – einige Mitgliedstaaten verfügten über robuste Garantiesysteme, andere über begrenzte oder gar keine. Diese Fragmentierung sei eine grundlegende Ungleichheit und untergrabe das Vertrauen. Die Versicherungsbranche sei der einzige große Finanzsektor im Privatkundengeschäft, in dem es auf europäischer Ebene keine Mindestharmonisierung der Garantiesysteme gebe.

Vertrauen, so Hielkemas Fazit, sei keine Selbstverständlichkeit, sondern müsse verdient werden – durch Produkte, die ihr Versprechen hielten, durch geschützte Verbraucher und durch klare, konsequent angewandte Regeln. Ziel sei es, auch in einer ungewissen Welt eine „Insel der Gewissheit“ für Verbraucher und Finanzsystem zu schaffen.

Im Dialog mit Jörg Asmussen

Im Anschluss an die Vorträge vertieften Julia Wiens und Petra Hielkema die Themen in einem Austausch mit GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der die Perspektiven von nationaler Aufsicht, europäischer Aufsicht und Branche zusammenführte.

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