Zur Suche
Regulierung

Schrodi: Verlässlicher Rahmen für eine Branche in unsicheren Zeiten

Solvency II, Sanierung und Abwicklung, Altersvorsorgereform: Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Schrodi, skizzierte bei der Konferenz Versicherungsregulierung des Gesamverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft die Entwicklung des regulativen Umfelds für die Versicherer aus Sicht der Bundesregierung.

Lesedauer
© Christian Kruppa

Geopolitische Verschiebungen, neue Kriege in Europa und im Nahen Osten, steigende Lebenshaltungskosten, Klimarisiken und Cyberbedrohungen: In einem zunehmend unsicheren Umfeld komme den Versicherern eine zentrale Rolle zu, sagte Michael Schrodi. Sie sicherten existenzbedrohende Risiken ab und begleiteten Menschen von der Geburt bis ins Rentenalter. Zugleich zählten sie mit rund 1,9 Billionen Euro an Kapitalanlagen zu den größten institutionellen Investoren in Deutschland – Kapital, das das Land angesichts seines hohen Investitionsbedarfs in Infrastruktur, Innovation und Nachhaltigkeit dringend brauche. Aufgabe der Politik sei es, dafür einen Rahmen zu schaffen, der Sicherheit gebe und zugleich genügend Freiraum lasse.

Solvency II: bewährtes Regime mit mehr Spielraum

Mit Solvency II verfüge die Branche über ein Regime, das sich im vergangenen Jahrzehnt weitgehend bewährt habe, so Schrodi. Daran halte auch die auf europäischer Ebene vereinbarte Überarbeitung fest. Die Kapitalanforderungen müssten zum Schutz der Versicherten solide sein, den Unternehmen aber zugleich ausreichend Spielraum für Investitionen geben. Ein weiterer Schwerpunkt liege auf der Proportionalität: Regelungen, die für große, international tätige Gruppen unverzichtbar seien, könnten kleinere Unternehmen schnell bürokratisch überfordern. Deshalb schaffe die Richtlinie die neue Kategorie der kleinen und wenig komplexen Versicherungsunternehmen, die von automatischen Ausnahmeregelungen profitierten. Die Änderungen würden derzeit in nationales Recht überführt; der Gesetzgebungsprozess solle bis Januar 2027 abgeschlossen sein.

Neuer Abwicklungsfonds soll Vertrauen stärken

Begleitend sei die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen auf den Weg gebracht worden, deren Umsetzung sich im parlamentarischen Verfahren befinde. Sie stärke die Resilienz der Branche gegen Krisen, so Schrodi. Sollte ein Sanierungsplan in Extremsituationen an Grenzen stoßen, lasse sich ein unkontrollierter Ausfall durch die Abwicklung verhindern, die neben das Insolvenzverfahren trete und einen besonderen Fokus auf den Schutz der Versicherten und die Finanzstabilität ermögliche. Man habe sich erfolgreich dafür eingesetzt, bestehende nationale Sicherungssysteme einzubinden; so sollten die Sicherungsfonds der Lebens- und Krankenversicherung auch im Abwicklungsfall für die Vertragsfortführung genutzt werden. „Vertrauen in das Schutzversprechen der Versicherung ist das größte Gut Ihrer Branche“, sagte Schrodi. Nichts könne dieses Vertrauen mehr erschüttern als ein unkontrollierter Marktaustritt.

Neuer Wind für die private geförderte Altersvorsorge

Breiten Raum gab Schrodi der Altersvorsorge. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das am 8. Mai vom Bundesrat gebilligt wurde und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, wolle die Bundesregierung einen Impuls für mehr zusätzliche Vorsorge geben. Zentraler Bestandteil sei die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien. Sicherheitsorientierte Sparerinnen und Sparer könnten neben 100-Prozent-Garantieprodukten künftig auch renditestärkere Produkte mit 80 Prozent Garantie wählen. Der Kreis der Förderberechtigten werde um Selbstständige und Angehörige der berufsständischen Versorgungseinrichtungen erweitert, die Auszahlungsphase um langlaufende Auszahlungspläne flexibilisiert. Damit entstehe eines der modernsten Altersvorsorgesysteme Europas – und für die Versicherer die Chance, mit der gesamten Produktpalette wettbewerbsfähige Angebote zu machen. Hinzu komme die Frühstartrente mit 10 Euro pro Monat für junge Menschen.

Standardprodukt als Ergänzung zur privaten Vorsorge

Auf Nachfrage zum geplanten staatlich verwalteten Standardprodukt verwies Schrodi auf einen Auftrag aus dem Parlament. Es gebe in der Bevölkerung eine gewisse Unsicherheit, gerade dort, wo die Nähe zum Kapitalmarkt fehle. Ziel sei ein Produkt mit demselben Rahmen wie in der Privatwirtschaft, aber öffentlich verwaltet, um möglichst viele Menschen anzusprechen. Die Arbeiten daran liefen noch, so der Staatssekretär; er erwarte ein gutes Miteinander und Nebeneinander von attraktiven privaten Angeboten und einem öffentlich verwalteten Standardprodukt.

Unternehmensbesteuerung: Wachstum und Haushalt in Einklang bringen

Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands verwies Schrodi auf bereits beschlossene Schritte: Abschreibungsmöglichkeiten als Wachstumsbooster, die ab 2028 sinkende Körperschaftsteuer und die steuerliche Forschungsförderung. Da rund 85 Prozent der Unternehmen Personengesellschaften seien, spiele auch die Einkommensteuer eine zentrale Rolle für die Unternehmensbesteuerung; hier plane die Bundesregierung mit einer Reform Entlastungen. Über Umfang und Gegenfinanzierung werde derzeit beraten, ebenso über technische Fragen etwa beim Optionsmodell oder der Thesaurierung. Entscheidend sei, dass die Maßnahmen einen Wachstumseffekt hätten und Anreize zum Investieren setzten – auch vor dem Hintergrund angespannter Haushalte und höherer Verteidigungsausgaben.

Inhaltstyp
Schlagworte
Nach oben