Regulierung auf dem Prüfstand: Abgeordnete und Branche fordern praxistaugliche Regeln
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung – darüber herrschte auf der GDV-Konferenz zur Versicherungsregulierung Einigkeit.
Auf der GDV-Konferenz Versicherungsregulierung diskutierten Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags und ein führender Versicherungsmanager über Bürokratieabbau, den Versicherungsstandort Deutschland und die Zukunft der Regulierung. Das Panel zeigte, dass zwischen Versicherungswirtschaft und Parlament in zentralen Fragen großer Konsens besteht. Ineffiziente Regelwerke ohne Verhältnismäßigkeit, unnötiges Goldplating und eine zu schematische Übertragung von Bankenregulierung auf die Versicherungswirtschaft werden als Probleme anerkannt.
Zu viel Regulierung schadet der Versicherungswirtschaft und den Kunden
Versicherung funktioniert auf Basis von Vertrauen. Wer eine Police abschließt, zahlt die Prämie heute und erhält die Leistung, wenn der Schaden eintritt. Dass dieser Mechanismus verlässlich funktioniert, setzt klare Regeln voraus. Niemand bestreitet das, auch nicht Dr. Jan Wicke, CFO der Talanx AG. Sein Einwand gilt nicht der Regulierung an sich, sondern ihrer zunehmend ineffizienten Ausgestaltung. „Wir sind gegen Regulierung, die das Versicherungsprodukt verteuert und unseren Nutzen für die Gesellschaft mindert", so Wicke.
Als Beispiel diente ihm die EU-Taxonomie, ein Berichtswerk, das nachhaltige Geldanlagen transparenter machen soll. In der Praxis nutzen weder institutionelle Investoren noch Privatanleger das Instrument. Unternehmen müssen dennoch erhebliche Ressourcen für die Datenzusammenstellung aufwenden, ohne dass daraus ein erkennbarer Mehrwert entsteht. Ähnliches gilt laut Wicke für DORA, die EU-Regelung zur digitalen Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor. Der Ansatz sei sinnvoll, durch nationale Zusatzanforderungen, die über den EU-Mindeststandard hinausgehen, jedoch übermäßig aufwendig geraten.
Noch schärfer fällt Wickes Kritik an der geplanten europäischen Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen, kurz IRRD, aus. Hier werde Bankenregulierung schematisch auf die Versicherungswirtschaft übertragen, obwohl die Geschäftsmodelle grundverschieden sind. Banken können bei einem Vertrauensverlust innerhalb von Stunden in eine existenzielle Krise geraten. Versicherer zahlen Schäden über Jahre ab und haben damit weit mehr Zeit, auf Schwierigkeiten zu reagieren. Umfangreiche Abwicklungspläne nach Bankvorbild seien deshalb für Versicherer schlicht unverhältnismäßig.
Entbürokratisierung: gut gemeint, selten gemacht
Politische Bekenntnisse zum Bürokratieabbau gibt es regelmäßig, messbare Ergebnisse eher selten. Das räumte Sascha Müller, Obmann der Grünen-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, selbstkritisch ein. Sein zentrales Plädoyer lautet: Regulierung muss im Verhältnis zur tatsächlichen Risikogröße stehen, ohne kleinere Unternehmen zu überfordern.
Jedes Risiko regulatorisch abzusichern ist kein Zeichen von Stärke, sondern von fehlendem Mut zur Prioritätensetzung. So lässt sich Müllers regulierungspolitische Grundüberzeugung zusammenfassen. Statt immer engmaschigerer Regeln plädiert er für ein System, das klare Ziele setzt und bei Verletzung konsequent durchgreift, anstatt alle Marktteilnehmer mit pauschalen Pflichten zu belasten. Dabei scheut er den Vergleich mit dem amerikanischen Ansatz nicht, bei dem weniger Vorschriften, aber deutlich schärfere Sanktionen bei Verstößen gelten. Seinen eigenen Maßstab für überflüssige Bürokratie bringt er auf eine einfache Formel: „Wenn sich niemand mehr erinnert, warum man eine Regulierung eingeführt hat, dann kann sie auch weg.“
Die Versicherungswirtschaft als systemrelevanter Partner
Für Dr. Carsten Brodesser, Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, war es zunächst wichtig, die Bedeutung der Versicherungsbranche zu betonen. Versicherer verteilen Risiken auf viele Schultern, begleiten Menschen bei der Lebensplanung und ermöglichen wirtschaftliche Handlungsfähigkeit. „Das ist eine perfekte Institution", so Brodesser. Dabei störe ihn die regulatorische Überlastung der Branche, insbesondere wenn nationale Umsetzungsgesetz EU-Vorgaben mit gut gemeinten, aber kontraproduktiven Zusatzanforderungen versehen.
Mit Blick auf das aktuell im Parlament befindliche VSAAG, das Gesetz zur Umsetzung der IRRD in deutsches Recht, signalisierte Brodesser klare rechtliche Bedenken. Der geplante spartenübergreifende Abwicklungsfonds gehe zu weit. Es sei nicht akzeptabel, dass Lebensversicherungskunden mit ihren Erträgen für die Insolvenz eines Schadenversicherers haften sollen, mit dem sie nie etwas zu tun hatten. „Freiheit geht mit Verantwortung einher, aber die Verantwortung muss dort liegen, wo die Entscheidung getroffen wurde."
Ein zweites Kernthema Brodessers ist die mangelnde Verzahnung zwischen Berlin und Brüssel. Wenn nationale Parlamentarier Richtlinien erst dann zur Umsetzung vorgelegt bekommen, wenn sie bereits beschlossen sind, ist jeder Gestaltungsspielraum vertan. Frühzeitigere Koordinierung zwischen Bundestag und Europaparlament könne helfen, Regulierung von Anfang an praxistauglicher zu gestalten.