Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung ist amtlich
Die Änderungsverordnung zur Verschiebung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde am 23. Dezember 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist am 26. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird um ein weiteres Jahr verschoben. Die entsprechende Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 23. Dezember 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist damit amtlich. Die entsprechende Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 ist am dritten Tag nach der Veröffentlichung, somit am 26. Dezember 2025, in Kraft getreten.
Neben der Verschiebung des Anwendungsbeginns enthält die Änderungsverordnung auch inhaltliche Änderungen. Die Änderungsverordnung sieht unter anderem vor, dass
- die Bestimmungen der EUDR erst ab dem 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten,
- die Verpflichtung und Verantwortung für die Abgabe der erforderlichen Sorgfaltserklärung ausschließlich bei dem Marktteilnehmer liegt, der das Erzeugnis zuerst in Verkehr bringt,
- nur der erste nachgelagerte Marktteilnehmer für die Sammlung und Aufbewahrung der Referenznummer der ursprünglichen Sorgfaltserklärung verantwortlich ist und diese nicht an (weitere) nachgelagerte Unternehmen der Lieferkette weitergeben muss,
- bestimmte Druckerzeugnisse (Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes, hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne) keine relevanten Erzeugnisse im Sinne der EUDR sind.
Die Neuregelung der EUDR ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Im nächsten Schritt soll die EU-Kommission bis zum 30. April 2026 einen Bericht zur Überprüfung weiterer Vereinfachungen ggf. mit entsprechendem Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.