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Regulierung

Sustainable Finance in Deutschland: BaFin schärft ihr Profil

Mit ihrer Sustainable-Finance-Strategie positioniert sich die BaFin als Hüterin eines stabilen Finanzsystems und steckt ihr Aufgabenfeld beim Thema ESG ab. Für Lebensversicherungen veröffentlicht sie das Merkblatt für Produkte mit Nachhaltigkeitsfaktoren und untersucht den Markt.

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© BaFin

BaFin-Gebäude in Bonn

Mit ihrer Sustainable-Finance-Strategie stellt die BaFin klar, dass sie keine Umweltbehörde ist, sondern eine Finanzaufsicht. Für ein stabiles Finanzsystem müssten die Finanzinstitute jedoch ihre Nachhaltigkeitsrisiken kennen und managen. Sie macht deshalb eine risikoorientierte und praxistaugliche Regulierung, zuverlässigere Daten zu finanziellen Klimarisiken sowie das angemessene Management von umweltbezogenen Risiken zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten. Dabei stellt die BaFin ausdrücklich klar, dass sie in Solvency II unterstützende oder benachteiligende Faktoren (supporting factors, penalising factors) bei den Kapitalanforderungen ablehnt. Diese würden zu nicht risikokonsistenten Kapitalanforderungen führen.  

Wichtig ist ihr zudem die Bekämpfung von Greenwashing. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen aus ihrer Sicht – und ganz im Einklang mit den Diskussionen auf EU-Ebene – vor Irreführung geschützt und gemäß ihren Nachhaltigkeitspräferenzen fair beraten werden. Dafür will sie die Umsetzung der Offenlegungsverordnung und der CRSD-Transparenzpflichten überwachen.  

Merkblatt zum Zuordnungsansatz veröffentlicht 

Sehr konkret wird dieser Schwerpunkt der BaFin jetzt für Lebensversicherer umgesetzt: Nach intensiven Vorarbeiten wurde am 25. Juli 2023 das Merkblatt zur Auslegung der Offenlegungsverordnung (SFDR) für Produkte von Lebensversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds mit ESG-Bezug veröffentlicht. Versicherer können die Regeln im Merkblatt freiwillig für das Neugeschäft anwenden. Die Regeln waren notwendig, weil die Vorgaben der Offenlegungsverordnung für die im deutschen Markt typischen „Klassik-Produkte“ mit Sicherungsvermögen nicht einfach anzuwenden waren. Der GDV hatte in seiner Stellungnahme die Regelungen größtenteils als sehr sinnvoll eingeschätzt, aber Verbesserungen im Detail angemahnt. Die GDV-Anregungen hat die BaFin zum Teil aufgenommen, so z. B. praktikablere Regelungen zum Schutz vor Umgehungstatbeständen und zur Bildung von Produktgruppen.  

Marktuntersuchung zu Lebensversicherungen

Bereits im Mai hatte die BaFin eine umfassende Marktuntersuchung gestartet, um sich unter anderem einen Eindruck davon zu verschaffen, wie Lebensversicherer mit nachhaltigkeitsbezogenen Vorgaben umgehen. Bei allen Lebensversicherern wurden Daten zum Angebot an nachhaltigen Produkten erfragt. Bei einer Stichprobe erfolgte zusätzlich eine umfassende Abfrage zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Beratungsprozess und zu Nachhaltigkeitszielen in der Produktentwicklung. Die Versicherer sollten außerdem Auskunft über die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten geben und wie dies mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Eignungsbeurteilung zusammenhängt. Erste Ergebnisse in der Marktuntersuchung erwartet der GDV im Herbst.