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Regulierung

Transparenzregeln weiter in Arbeit: Neue Auslegungshinweise und Start des Review

Die Offenlegungsverordnung soll für mehr Transparenz bei der nachhaltigen Kapitalanlage sorgen. Die Regeln sind zwar seit Januar 2023 vollständig anzuwenden, doch noch immer gibt es dazu neue Auslegungshinweise. Gleichzeitig wird schon die Überarbeitung vorbereitet.

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© Unsplash/Guillaume Périgois

Die Europäischen Aufsichtsbehörden haben weitere Auslegungshinweise der EU-Kommission zu den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten aus der Offenlegungsverordnung und der Taxonomieverordnung veröffentlicht. Darin wird klargestellt, dass die Offenlegungsverordnung keine Vorgaben enthält, wie nachhaltige Investments (im Sinne von Artikel 2 Nr. 17) ausgestaltet sein müssen. Die Finanzmarktteilnehmer gestalten sie im eigenen Ermessen und müssen dann darüber Auskunft geben. Das gleiche gilt aus Sicht der EU-Kommission auch für Produkte, die eine Reduktion von CO2-Emissionen zusichern. Bei solchen Produkten, die unter Art. 9 Abs. 3 der Offenlegungsverordnung fallen, sind die Anbieter ebenfalls frei in der Wahl ihrer Strategien. Sie müssen diese aber im Rahmen der Informationspflichten erklären. Klarstellungen gibt es zudem dazu, wann Schätzungen zur Taxonomiekonformität vorgenommen werden dürfen.

Entwurf für Review wird konsultiert

Im Herbst 2023 sollen die Europäischen Aufsichtsbehörden Vorschläge vorlegen, wie die Offenlegungsverordnung weiterentwickelt werden kann. Im nun veröffentlichten Entwurf setzen sie sich unter anderem mit den Informationen zu möglichen negativen Auswirkungen der Kapitalanlagen auseinander (Principal Adverse Impacts (PAI)). Außerdem schlagen sie detailliertere Informationen zu Produkten vor, die Treibhausgasemissionen verringern wollen. Solche Produkte sollen auch über Zwischenziele, Meilensteine und Maßnahmen informieren, die sie ergriffen haben. Auch über die Fortschritte soll berichtet werden. Sehr sinnvoll ist der Vorschlag, dass bei Produkten mit mehreren Anlageoptionen (MOP) auch im periodischen Reporting unter bestimmten Voraussetzungen mit Links gearbeitet werden kann. Dann könnte der Papierversand der Nachhaltigkeitstemplates mit den jährlichen Standmitteilungen entfallen. Die Vorschläge werden nun konsultiert.