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Regulierung

Keine Mehrheit für EU-Lieferkettengesetz in Brüssel

Bei den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten im EU-Rat wurde zum wiederholten Male deutlich, dass die notwendige Mehrheit für den ausgehandelten Richtlinientext der CSDDD wohl nicht erreicht würde.

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© Unsplash/Dominik Lückmann

Im Dezember vergangen Jahres hatten die EU-Co-Gesetzgeber noch eine vorläufige Einigung zur Richtlinie für unternehmerische Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) vermeldet. In der letzten Etappe des Gesetzgebungsprozesses fand das EU-Lieferkettengesetz nun doch keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. Neben Deutschland hatten weitere EU-Staaten signalisiert, sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten am 28. Februar 2024 zu enthalten. Zur letzten Etappe würde auch die Bestätigung des Gesetzes durch das EU-Parlament gehören.  

Auch wenn das EU-Lieferkettengesetz noch nicht gescheitert ist, hängt das weitere Verfahren in der Schwebe. Das Europäische Parlament hat weitere Verhandlungen und Kompromisse nicht ausgeschlossen. Es ist aber offen, ob es dazu noch vor der Europawahl im Juni kommt.