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Regulierung

EU-Portal für Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten nimmt Form an

Die Arbeiten am zentralen EU-Portal (ESAP) müssen zügig losgehen. Die Europäischen Aufsichtsbehörden holen sich nun Feedback für ihren Entwurf der technischen Durchführungsstandards.

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© Unsplash

Der European Single Access Point (ESAP) soll als zentrales Zugangsportal für Unternehmensdaten dienen. Ab dem Sommer 2027 sollen die Informationen schrittweise digital abrufbar sein, die Unternehmen bereits heute aus bis zu 16 Richtlinien und 19 Verordnungen veröffentlichen müssen. Dazu gehören auch CSRD- (ab 2028) und Solvency-II-Informationen (ab 2030). Mit der operativen Umsetzung ist die Europäische Finanzmarktaufsicht ESMA betraut. Neue Offenlegungspflichten entstehen den Unternehmen dadurch nicht.  

Anspruchsvolle technische Umsetzung  

Die Europäischen Finanz-Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA - die ESA) haben für die ESAP-Umsetzung im Januar eine Konsultation des Entwurfs der technischen Durchführungsstandards (ITS) gestartet. Die technischen Durchführungsstandards werden die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung des ESAP regeln. Die Konsultation thematisiert die geplanten Vorgaben zu Prozessen und Datenformaten. Außerdem stehen die Funktionen von ESAP im Fokus. Die technische Umsetzung von ESAP gilt als anspruchsvoll, da Vorgaben und Dateiformate beispielweise für die Maschinenlesbarkeit der Informationen standardisiert werden müssen. 

Anwenderfreundlichkeit als Schlüssel 

Der GDV beteiligt sich an der bis zum 8. März laufenden Konsultation. Aus Sicht des GDV sind zentrale Erfolgskriterien für den ESAP: der anwenderfreundliche, automatisierte Datenzugang, qualitativ hochwertige und maschinenlesbare Daten sowie ein vertretbarer Aufwand für berichtspflichtige Unternehmen. Der endgültige Entwurf der Technik-Standards wird der neuen EU-Kommission im Herbst übermittelt.