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Nachhaltigkeit

Verlässliche Nachhaltigkeitskommunikation

Mit vier Prinzipien will EIOPA darauf hinwirken, dass die nationalen Aufsichtsbehörden europaweit konsistent mit Nachhaltigkeitsaussagen und mit Greenwashing umgehen. Die Vorgaben zu unlauteren Geschäftspraktiken werden um spezielle Regelungen zu Aussagen über Nachhaltigkeit ergänzt.

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© Unsplash/Igor Flek

EIOPA konsultiert bis März eine Verlautbarung zur Vermeidung von Greenwashing im Versicherungsbereich. Die Überlegungen betreffen alle Versicherungsprodukte, haben allerdings einen besonderen Fokus auf kapitalbildende Lebensversicherungen. Nachhaltigkeitsaussagen sollen demnach:

  • präzise und konsistent mit dem Profil und Geschäftsmodell des Versicherers oder dem Produkt sein,
  • aktuell gehalten werden,
  • durch klare Begründungen und Fakten belegt werden und
  • für Stakeholder einfach zugänglich sein.  

Die gesetzlichen Grundlagen bezieht EIOPA u. a. aus der Vermittlerrichtlinie (IDD) und der Offenlegungsverordnung (SFDR). Bei Versicherern und Vermittlern sollten sich die vier Prinzipien in Produktgovernance-Prozessen, Marketing und der Beratung widerspiegeln.

EIOPAs Erwartungen sind an sich unverbindlich, werden aber in der Regel von der BaFin umgesetzt. Der GDV wird sich an der Konsultation beteiligen.

Spezielle Vorgaben zu Greenwashing im Recht der unlauteren Geschäftspraktiken

Das Risiko irreführender Nachhaltigkeitsaussagen besteht für fast alle Produkte. Zwei EU-Richtlinien, die auch für Versicherungsprodukte gelten werden, sollen Verbraucher-/innen besser davor schützen.

EU-Kommission, Europäisches Parlament (EP) und Rat haben sich auf eine neue Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel geeinigt. Sehr allgemeine Aussagen zu ökologischen oder sozialen Eigenschaften von Produkten zählen in Zukunft als unlautere Geschäftspraxis, soweit sie nicht näher substantiiert oder durch eine Zertifizierung belegt werden. Nicht zulässig ist die Bezeichnung von Produkten als klimaneutral, bei denen die CO2-Emissionen über den Kauf von Zertifikaten ausgeglichen werden. Für Nachhaltigkeitssiegel sollen strenge Anforderungen gelten. Werben Unternehmen damit, dass ihre Produkte in Zukunft umweltfreundlich sind, müssen sie sich dafür auch überprüfbare Zielen geben. Zudem sollen unabhängige Expert/-innen die Fortschritte prüfen. Die Vorgaben müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Verkündung von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Unternehmen, die umweltbezogen werben möchten, werden in Zukunft außerdem die Vorgaben der Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims) erfüllen müssen. Derzeit verhandeln EP und Rat noch darüber. Umstritten ist derzeit u. a. noch der genaue Anwendungsbereich. So sollen Umweltbehauptungen auf wissenschaftlicher Grundlage beruhen und von einer unabhängigen Stelle zertifiziert sein.

Viele Elemente der beiden Gesetzesvorhaben gehen in die gleiche Richtung wie die vier Prinzipien der EIOPA-Publikation. Umso unverständlicher ist es, dass EIOPA auf sie keinen Bezug nimmt.

EZB erforscht Greenwashing bei Banken

Unterdessen hat die Europäische Zentralbank EZB eine bestürzende Erkenntnis über die von ihr beaufsichtigten Banken veröffentlicht: Diejenigen, die sich selbst als besonders nachhaltigkeitsbewusst darstellen, vergeben im Schnitt rund vier Prozent mehr neue Kredite an fossil-intensive Unternehmen. Dabei handelt es sich laut Studie nicht um Kredite für Transitionsmaßnahmen. Dem stehen zudem keine Ausweitungen des „grünen“ Kreditportfolios gegenüber.

Die Autorinnen der Studie erklären dies damit, dass die untersuchten Banken zumeist exklusive Kreditbeziehungen mit den fossil-intensiven Unternehmen unterhalten. Zudem hätten die Unternehmen nur begrenzten Zugang zu alternativen Finanzierungen. Würden die Banken die Kreditlinien beenden, steigt das Insolvenzrisiko der Unternehmen und damit das Kreditausfallrisiko für die Bank. Gleichzeitig stehen Banken mit „braunen“ Kreditportfolien unter höherem Druck, ihre nachhaltigen Pläne darzustellen.

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