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Nachhaltigkeit

CSRD-Umsetzung: Versicherer begrüßen pragmatischen Ansatz

Der GDV begrüßt den Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als wichtigen Schritt zur Rechtssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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© gettyimages / _ultraforma_

Die in Deutschland tätigen Versicherer, die sowohl Nutzer als auch Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten sind, unterstützen das Ziel einer 1:1-Überführung der europäischen Regeln ins nationale Recht. Besonders positiv hervorzuheben ist die im Entwurf enthaltene, uneingeschränkte Beibehaltung der Konzernklausel für Versicherer. Dies ist essenziell, da die Spartentrennung in Versicherungsgruppen, etwa in gesonderte Bereiche für die Lebens-, die Kranken oder die Sachversicherungen, sonst zu einem „Reporting-Overload“ ohne Mehrwert führen würde. 

Auch die geplante Befreiung von Unternehmen mit 501 bis 1.000 Beschäftigten für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 wird explizit begrüßt, da sie unnötigen Aufwand angesichts der geplanten Verkleinerung des Anwendungsbereichs auf EU-Ebene vermeidet. Besonders begrüßt wird zudem, dass der Referentenentwurf die „Stop-the-Clock“-Regelung berücksichtigt, die die Erstanwendung der CSRD für große Unternehmen sowie kleinere und mittlere Unternehmen, die am Kapitalmarkt aktiv sind, jeweils um zwei Jahre auf die Geschäftsjahre 2027 und 2028 verschiebt.

Trotz dieser positiven Ansätze sieht der GDV weiteren Anpassungsbedarf. Ein zentraler Punkt ist die pragmatische Gestaltung der Prüferbestellung. Statt einer separaten Bestellung des Nachhaltigkeitsprüfers fordert der GDV eine „Opt-out-Lösung“: Der Jahresabschlussprüfer sollte grundsätzlich auch für den Nachhaltigkeitsbericht als bestellt gelten. 

Dringend fordert der GDV zudem, die Ankündigung im Koalitionsvertrag zur Abschaffung der Berichtspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltsgesetz schnellstmöglich im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens umzusetzen, um Rechtsklarheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen.

Schließlich kritisiert der GDV, dass der Erfüllungsaufwand weiterhin zu niedrig geschätzt wird. Brancheneigene Erhebungen zeigen bis zu 25-fach höhere Implementierungskosten. Mit einer realitätsnahen Aufwandsschätzung kann die Verhältnismäßigkeit der Regulierung besser überprüft werden. Außerdem ist es gerade vor diesem Hintergrund umso wichtiger, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene intensiv für Vereinfachungen einsetzt, insbesondere bei den Nachhaltigkeitsstandards ESRS. 

Der GDV wird im Anschluss an die Kabinettentscheidung den Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten, um ein praxistaugliches und effizientes Gesetz auf den Weg zu bringen.