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Politik

GDV begrüßt Koalitions-Beschlüsse - Hauptgeschäftsführer Asmussen mahnt rasche Umsetzung an

Die schwarz-rote-Koalition hat ein Reformpaket vorgestellt, um die Sozialsysteme zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.

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© gettyimages / Lichtwolke

Die Versicherungswirtschaft begrüßt die Einigung von Union und SPD auf ein Gesamtpaket zu Einkommensteuer, Arbeitsmarktreformen und Bürokratieabbau als gutes Signal für den Standort Deutschland – insbesondere, weil es nach dem Rentenpaket das zweite Reformpaket innerhalb von zwei Wochen ist. „Jetzt kommt es auf eine rasche und konsistente Umsetzung im parlamentarischen Verfahren an“, so GDV-Hauptgeschäftsführe Jörg Asmussen. 

Einzelne wichtige Vorschläge der Koalitionäre zu zentralen Themen nimmt der GDV hier unter die Lupe:

Rente

Dass die Rente an erster Stelle des Programms steht, setzt das richtige Signal. Wirtschaftlicher Erfolg und eine starke Altersvorsorge gehören zusammen. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sind eine tragfähige Grundlage für die anstehenden Reformen. Entscheidend ist, die gesetzliche Rente, die betriebliche und die private Altersvorsorge gemeinsam zu stärken.

Steuern

Der GDV begrüßt, dass die Bürgerinnen und Bürger durch das Reformpaket finanziell entlastet werden sollen. Denn finanzielle Spielräume können auch für Vorsorge und Absicherung genutzt werden. Die Entlastung eröffnet den Menschen mehr Möglichkeiten für das Alter vorzusorgen.

Arbeitsmarkt

Die arbeitsmarktpolitischen Vorschläge verschaffen Unternehmen spürbar mehr Flexibilität und Reaktionsfähigkeit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Deutschlandfonds

Wir begrüßen die Zielsetzung, mit dem Deutschlandfonds mehr privates Kapital für Wirtschaft und Wachstum zu mobilisieren. Ebenso das Ziel, den Fonds zu einem Instrument für strategische Beteiligung auszubauen. Eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum und Resilienz ist eine leistungsfähige Infrastruktur. Der Deutschlandfonds ist das richtige Dach, um die Mobilisierung von privatem Kapital auch in den im Sondervermögen festgelegten Investitionsfeldern voranzutreiben. Der GDV hat dazu einen 10-Punkte-Plan mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht

Planungsbeschleunigung Verteilnetz

Es ist richtig, durch eine Planungsbeschleunigung bei Energienetzen mehr Tempo in die Energiewende zu bekommen. Für institutionelle Investoren ist die Berechenbarkeit von Planungszeiträumen ein wichtiger Faktor bei einer Investitionsentscheidung. Versicherer sind als besonders langfristige Investoren mit ihren hohen Investitionsvolumina ideale Partner für die Finanzierung von Verteilnetzen. 

Wohnungsbau

Damit institutionelle Investoren ihr Engagement im Wohnungsmarkt erhöhen bzw. beibehalten, sind vor allem Rechtssicherheit und stabile Rahmenbedingungen notwendig. Weitere Stellschrauben für die Verfügbarkeit von mehr bezahlbaren Wohnraum sind eine Senkung der Baukosten – z. B. durch Standardisierung und eine Reduzierung der regulatorischen Vorgaben - sowie die Nutzung bzw. preisgünstigere Zurverfügungstellung von Bundesimmobilien für Wohnungsprojekte. 

Die Verstaatlichung privater Mietwohnbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu verbieten, ist richtig. Dies ist ein wichtiges Signal an institutionelle Investoren, welches vor Enteignungen schützt und zur Rechtssicherheit beiträgt. 

Unternehmensmitbestimmung

Wir begrüßen die Zielsetzung, die Gründung von jungen Wachstumsunternehmen zu unterstützen. Dies kann ein wichtiger Beitrag sein, um den Binnenmarkt in der Europäischen Union zu stärken. Damit die neuen Möglichkeiten einer EU Inc. /28. Regime eine große Verbreitung finden, sollten die Regeln jedoch nicht nur für Gründer attraktiv sein, sondern auch eine klare Governance und Transparenz sicherstellen sowie grundlegende Investorenrechte berücksichtigen. 

Datenschutz

Die Vereinfachung des nationalen Datenschutzes ist richtig. Der GDV begrüßt auch, dass alle vorhandenen Spielräume der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konsequent genutzt werden sollen.  Auch die geplante Bündelung der Datenschutzaufsicht geht in die richtige Richtung. Statt einer Bündelung bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sollte über eine länderübergreifende branchenspezifische Zuständigkeitskonzentration bei einer Landesdatenschutzbehörde nachgedacht werden, die in dem betreffenden Wirtschaftszweig über besondere Expertise verfügt.

Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz ist auch für Versicherungsunternehmen eine entscheidende Zukunftstechnologie. Pragmatische Lösungen, um KI in den Unternehmen einzuführen, sind daher von wesentlicher Bedeutung – eine unverhältnismäßige Regulierung darf Innovationen nicht ausbremsen. Die Arbeit der Zukunft verändert sich, und ohne KI drohen Unternehmen im internationalen Vergleich den Anschluss zu verlieren.

Bürokratieabbau

Der dringend notwendige Bürokratieabbau und die Umkehr der gesetzgeberischen Beweislast sind ein wichtiges Signal an Wirtschaft und Gesellschaft. Gerade weil die Bürokratiekosten in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen sind und Berichtspflichten teils mehr Datenfriedhöfe als verwertbare Informationen geschaffen haben, ist dieser Kurswechsel überfällig. 

Die stärkere Betonung der Eigenverantwortung von Unternehmen ist ein richtiger Ansatz. Statt auf starren Formalismus zu setzen, sollte prinzipienbasierte Regulierung im Vordergrund stehen. Das Prinzip Eigenverantwortung funktioniert gut, wenn Unternehmen für ihr Handeln auch die Konsequenzen tragen. Beispielsweise verfügen Versicherer über ein ausgefeiltes Risikomanagement und stehen für ihre unternehmerischen Entscheidungen mit eigenen Finanzmitteln gerade. Detaillierte Vorgaben, die dieses Verantwortungsbewusstsein durch kleinteilige Formalvorschriften ersetzen, schaffen dagegen oft nur zusätzlichen Aufwand, ohne den eigentlichen Regulierungszielen, wie Sicherheit oder Verbraucherschutz näherzukommen.

Lieferketten

Der GDV findet es richtig, dass die EU -Lieferkettenrichtlinie (CSDD) 1:1 umgesetzt werden soll. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung für die Unternehmen, insbesondere durch die Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresnettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Gleiches gilt für die risikobasierte Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten.

Steuererklärung vereinfachen

Aus Sicht der Versicherungswirtschaft ist die geplante Steuervereinfachung ein richtiger Schritt. Das Steuerverfahren sollte auch für Unternehmen effizienter ausgestaltet werden, z.B. durch beschleunigte Betriebsprüfungen und eine Ausweitung des Selbstveranlagungsverfahrens. Besonders bei der Gewerbesteuer mit ihrer Vielzahl an Erklärungen und Bescheiden ließe sich hierdurch das Verfahren deutlich vereinfachen. Geboten ist auch eine Reform der Unternehmensteuerstruktur. Hierzu hat die EU-Kommission mit ihrem Steuervereinfachungspaket kürzlich einen wichtigen Anstoß gegeben, der von Deutschland unterstützt werden sollte

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