GDV befürwortet Rechtssicherheit beim Widerruf von Versicherungsverträgen
Medienstatement von GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts beschlossen. Teil der Neuregelung ist die Begrenzung des Widerrufsrechts bei Versicherungsverträgen. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen kommentiert:
„Künftig soll die Frist zum Widerruf eines Versicherungsvertrags auf zwölf Monate und 14 Tage begrenzt werden, bei Lebensversicherungen auf 24 Monate und 30 Tage. Die bislang unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit wird damit klar geregelt und Rechts- und Planungssicherheit für Versicherer geschaffen. Damit wird eine langjährige Kernforderung der Versicherungswirtschaft umgesetzt.”
Hintergrund
Mit der Gesetzesänderung schließt sich der deutsche Gesetzgeber einer Entwicklung auf EU-Ebene an. Dort ist das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt eingedämmt worden. Ziel des Widerrufsrechts ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern ausreichend Zeit zu geben, ihre Entscheidung zu überdenken, nicht jedoch, Verträge noch Jahrzehnte später rückgängig zu machen. Die Gesetzesänderung trägt diesem Grundgedanken nun Rechnung.