EU-Parlament verabschiedet Nachhaltigkeits-Omnibus – Unternehmen spürbar von Berichts- und Sorgfaltspflichten entlastet
Das Europäische Parlament hat den sogenannten Nachhaltigkeits-Omnibus („Omnibus Simplification Package“) verabschiedet. Mit dem Beschluss werden zentrale Vorgaben neu ausgerichtet, insbesondere dazu, welche Unternehmen künftig in den Anwendungsbereich fallen und welche nicht.
Dazu sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen: „Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz müssen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen – das ist ein klarer Schnitt und entlastet vor allem den Mittelstand.“ Die kleineren und mittleren Unternehmen können zukünftig freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen, sie müssen es aber nicht mehr. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), das sogenannte Europäische Lieferkettengesetz, findet Anwendung erst bei Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Dazu Asmussen: „Mit dem Beschluss rückt die EU von Regulierung mit der Gießkanne ab – das ist ein echter Fortschritt. Gerade in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld braucht Europa einen Rechtsrahmen, der Wettbewerbsfähigkeit stärkt.“
Mehr Rechtssicherheit bei Lieferkettenrichtlinie
Bei der Änderung der Lieferkettenrichtlinie begrüßt Asmussen insbesondere, dass sich die Unternehmen jetzt im Rahmen der vorgesehenen Risikoanalyse auf Aktivitäten mit den wahrscheinlichsten negativen Auswirkungen beschränken können. Außerdem müssen sie ihre Lieferketten nicht mehr ohne Rücksicht auf die tatsächlich vorhandenen Risiken lückenlos überwachen. Auch wird auf eine EU-weite Haftung für Verstöße gegen die Vorschriften verzichtet. „Mit den Anpassungen aus dem Omnibus erhalten die Unternehmen ein großes Stück Rechtssicherheit bei der Anwendung der Lieferkettenrichtlinie. Wichtig ist jetzt, dass die Bundesregierung ihren Ankündigungen Taten folgen lässt und die Entlastungen für die Unternehmen durch eine Angleichung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zügig auf den Weg bringt“ sagt Asmussen.
Der Nachhaltigkeitsomnibus wird im nächsten Schritt im Amtsblatt der EU veröffentlicht, bevor er in Kraft treten kann.