ESRS-Konsultation: Weniger Pflichtangaben, aber noch keine echte Entlastung für Versicherer
Der GDV begrüßt die Pläne der EU-Kommission zur Vereinfachung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards). In seiner Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission fordert der Verband aber auch gezielte Nachbesserungen, damit die Entlastung für Versicherer tatsächlich spürbarer wird.
„Die ESRS müssen ambitionierte Nachhaltigkeitsberichterstattung mit praktischer Umsetzbarkeit verbinden. Unternehmen brauchen klare, verhältnismäßige und international anschlussfähige Standards – nicht immer neue Detailanforderungen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. „Nur so kann die Akzeptanz der ESRS erhöht werden und sich die Standards als verlässlicher Maßstab für Nachhaltigkeitsberichterstattung etablieren.“
Kritik an neuen Definitionen
Kritisch sieht der Verband insbesondere die Einführung des neuen Begriffs „informed assessments“. Das Konzept ist in der bisherigen Unternehmensberichterstattung nicht etabliert und schafft zusätzliche Unklarheiten bei der Beurteilung, welche Informationen offenzulegen sind. Unternehmen müssten künftig verstärkt antizipieren, welche Informationen Nutzer für fundierte Beurteilungen benötigen könnten. In der Praxis müssen sich Unternehmen dadurch in potenzielle Leser hineinversetzen und würden im Zweifel eher mehr als weniger berichten. Die Berichtslast steigt also, statt zu sinken. Das widerspricht dem Ziel der Vereinfachung und erhöht zugleich Rechtsunsicherheit und Auslegungsspielräume.
Mehr Rechtssicherheit, weniger Berichtspflichten in sensiblen Fällen
Positiv bewertet der GDV auf der anderen Seite die Klarstellungen zum Prinzip der „fair presentation“. Damit wird deutlicher, dass die Qualität der Berichterstattung am Nachhaltigkeitsbericht als Ganzem gemessen wird und nicht an jeder einzelnen Angabe. Gleichzeitig wird bestätigt, dass eine Berichterstattung nach den ESRS grundsätzlich als „fair presentation“ gewertet wird. Das stärkt einen verhältnismäßigen und praxisnahen Ansatz bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Auch die geplanten Erleichterungen, nach denen bestimmte Informationen in begründeten Ausnahmefällen weggelassen werden können – etwa wenn ihre Veröffentlichung die Wettbewerbsposition eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen würde – werden vom GDV begrüßt.
Ziel ist die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Hintergrund der Überarbeitung der ESRS ist die von der EU-Kommission angestoßene Omnibus-Initiative zum Abbau unnötiger Regulierung. Der GDV setzt sich seit Langem für weniger Bürokratie und besser aufeinander abgestimmte Nachhaltigkeitsvorgaben ein. Ziel ist es, Unternehmen mehr Kapazitäten für Investitionen, Innovationen und die Transformation der Wirtschaft zu verschaffen.
Nach der Veröffentlichung des endgültigen delegierten Rechtsakts durch die EU-Kommission beginnt die sogenannte Scrutiny Period. In dieser Phase können das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat den Rechtsakt prüfen und gegebenenfalls Einwände erheben. Die überarbeiteten Standards sind ab dem Geschäftsjahr 2027 verpflichtend anzuwenden.