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Rente & Vorsorge

„Wir unterstützen die Empfehlung, den Höchstrechnungszins bei 1 Prozent zu belassen“

Der GDV bekräftigt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) zum Höchstrechnungszins. Dazu sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV:

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© gettyimages / AscentXmedia

„Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unterstützt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, den Höchstrechnungszins wie 2026 auch 2027 bei 1 Prozent zu belassen. Das schafft langfristige Stabilität und Verlässlichkeit für Kundinnen und Kunden und passt zur aktuellen Marktlage.“

Zum Hintergrund

Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Er ist mit Wirkung zum 1. Januar 2025 von 0,25 Prozent auf 1 Prozent gestiegen. Das war die erste Anhebung seit 30 Jahren. Auch für Kundinnen und Kunden bietet der Höchstrechnungszins eine Orientierung für die Bewertung und den Vergleich von Lebensversicherungsangeboten. 

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